Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung in bestimmten Studiengängen
In einigen Studiengängen werden zur Immatrikulation Sprachkenntnisse auf einer bestimmten Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Hier einige Erläuterungen dazu.
B1-Niveau
Erfolgreicher Abschluss einer Sprache nach mindestens drei Unterrichtsjahren
B2-Niveau
Erfolgreicher Abschluss der Sprache mit der 12. bzw. 13. Klasse
Der Nachweis erfolgt i.d.R. durch das Abiturzeugnis, den Bachelorabschluss oder ein Zeugnis über erfolgreich absolvierte Sprachkurse.
C 1/C2-Niveau
Der Nachweis erfolgt i.d.R. durch den geforderten Bachelorabschluss.