FAQ für diesen Studiengang
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Fragen zum Lehramt
Die Fachkombination richtet sich idealerweise nach den Interessen, Fähigkeiten und Neigungen (Unterstützung beim Finden des passenden Studienwegs bietet die Zentrale Studienberatung). Darüber hinaus bitten wir Sie, sich über den aktuellen Lehrer- und Fächerbedarf an den Schulen zu informieren. Auskunft darüber erhalten Sie für Sachsen auf der Internetseite "Lehrer werden in Sachsen"
Welche Fächer kombiniert werden können, ist durch die jeweils geltende Lehramtsprüfungsordnung I des Freistaats Sachsen für jeden Lehramtsstudiengang vorgeschrieben und im Studieninformationssystem ersichtlich. Es ist für die spätere berufliche Tätigkeit empfehlenswert, bei entsprechendem Interesse und Eignung mindestens ein Fach mit großem Stundentafelanteil in den Schulen zu wählen.
Es gibt Statistiken zum Lehrerbedarf in Sachsen, aus denen ersichtlich ist, welche Fächer in den nächsten Jahren besonders nachgefragt sein werden. Genauere Informationen zum Lehrereinstellungsbedarf in Sachsen finden Sie auf der Internetseite "Lehrer werden in Sachsen"
Jedoch sind nicht nur die Fächer bzw. die Fächerkombination von Bedeutung. Gebraucht werden künftig vor allem Lehrerinnen und Lehrer in Schulen im ländlichen Raum, in den Ballungsgebieten ist der Bedarf geringer. Besondere Bedarfsschwerpunkte bestehen für Lehrkräfte an den Grundschulen, Oberschulen und Förderschulen. Lehrkräfte für mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer und Fremdsprachen werden in allen weiterführenden Schularten benötigt.
Ja, das ist im Rahmen einer Weiterbildung möglich. Entsprechende Informationen zur Erweiterungsfachausbildung finden Sie auf den Seiten des Studienbüros Lehramt und des Zentrums für Weiterbildung.
3. Fragen zu Studienvoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten
Die Bestätigung muss im Zuge der Immatrikulation ans Immatrikulationsamt geschickt werden. Zusammen mit der Hochschulzugangsberechtigung sind dann die Zulassungsvoraussetzungen für das entsprechende Fach (Kunst, Französisch bzw. Englisch) erfüllt.
Die Kunst-Eignungsprüfung ist 5 Jahre gültig. Befreit ist, wer schon an einer anderen Hochschule Kunst studiert oder einen Bachelor-Abschluss im Fach Kunst erworben hat.
Englisch: Der erfolgreich abgelegte Test gilt nur im Jahr des Ablegens und im darauf folgenden Jahr.
Französisch: Der erfolgreich abgelegte Test ist im Jahr des Ablegens und im Folgejahr gültig.
Musik: Die Eignungsprüfung ist an der Hochschule für Musik "Carl Maria von Weber" abzulegen.
Ein phoniatrisches Gutachten muss an der TU Dresden für den grundständigen Studiengang (Erste Staatsprüfung) nicht eingereicht werden, da dies keine Studienvoraussetzung ist. Obligatorisch ist jedoch der Besuch der Lehrveranstaltung Sprecherziehung im Rahmen der Ergänzungsstudien im Studium.
Bei Zweifeln an der eigenen Stimmtauglichkeit für die Tätigkeit als Lehrer:in ist es sinnvoll, vorab ärztlichen Rat einzuholen.
Es ist nicht vorgeschrieben, wann das Berufspraktikum absolviert werden muss. Es ist jedoch hilfreich für das Studium, wenn Sie bereits Berufserfahrung im Vorfeld gesammelt haben. Erst mit der Anmeldung der Ersten Staatsprüfung müssen Sie gegenüber dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) den Nachweis über ein mindestens 12-monatiges berufsbereichsbezogenes Berufspraktikum bzw. über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Berufsfeld der Fachrichtung erbringen. Bei diesbzgl. Fragen können Sie sich gern direkt an das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) wenden.
Eine Ausbildung oder andere praktische Tätigkeiten VOR dem Studium bringen Ihnen von Beginn an wichtige Erfahrungen und Fähigkeiten.
Für ein Abwägen der Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensumstände können Sie gerne ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung nutzen.
Im Studiengang Lehramt an Grundschulen und in den zulassungsbeschränkten Fächern im Lehramt an Oberschulen und im Lehramt an Gymnasien wird bei Bewerbungen für das 1. Fachsemester als Erststudierende die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um 0,5 verbessert, wenn ein mindestens einjähriges Freiwilliges Soziales Jahr Pädagogik (FSJ Pädagogik) oder ein Vollzeitpraktikum in einer pädagogischen Einrichtung für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene von mindestens sechsmonatiger Dauer und einem Stundenumfang von mindestens 700 Stunden nachgewiesen wird .
Zu diesem Zweck muss im Zuge der Online-Bewerbung ein entsprechender Antrag sowie der Nachweis über das absolvierte FSJ Pädagogik/Praktikum an die TU Dresden gesandt werden. Generell sind praktische pädagogische Erfahrungen eine sehr gute Möglichkeit zur Berufsorientierung mit Blick auf ein Lehramtsstudium oder einen pädagogischen Berufswunsch.
Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen besteht diese Option nicht, für diesen Studiengang kann die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um 0,5 verbessert werden, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Berufsfeld nachgewiesen wurde, siehe Frage 7 der FAQ beim Lehramt an berufsbildenden Schulen.
In den zulassungsbeschränkten Fachrichtungen des Studienganges Lehramt an berufsbildenden Schulen wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um 0,5 verbessert, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Berufsfeld nachgewiesen wurde.
Zu diesem Zweck muss im Zuge der Online-Bewerbung ein entsprechender Antrag sowie der Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung an die TU Dresden gesandt werden.
Es gibt nicht für alle Fächer einen NC. Die Werte der zulassungsbeschränkten Fächer/Fachrichtungen und für das Lehramt an Grundschulen für die letzten Jahre und Informationen zum Auswahlverfahren stehen auf der Internetseite Numerus Clausus Auswahlverfahren. Bitte beachten Sie auch, dass für verschiedene Bewerbergruppen eigene Grenzwerte gebildet werden (z. B. für Zweitstudent:innen oder beruflich qualifizerte Berwerber:innen).
Siehe unsere Allgemeinen FAQ.
Der Studiengang Lehramt an Grundschulen ist zulassungsbeschränkt. Sie bewerben sich für den Studiengang und geben bei Ihrer Bewerbung das gewünschte Fach an.
In den Studiengängen Lehramt an Oberschulen, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbildenden Schulen können einzelne Fächer bzw. Fachrichtungen zulassungsbeschränkt sein. Welche das betrifft, können Sie im Studieninformationssystem (SINS) einsehen.
Sie bewerben sich hier für die Wunschkombination(en) und wenn ein Fach bzw. eine Fachrichtung davon zulassungsbeschränkt ist, muss die Bewerbung am 15.7. abgeschlossen sein. Wenn Sie sich für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben, ist es möglich und sinnvoll, mehrere Bewerbungen für verschiedene Fächerkombinationen in mehreren Lehramtsstudiengängen abzuschicken. Dadurch können Sie Ihre Chance auf einen Studienplatz an der TU Dresden erhöhen.
Siehe unsere Allgemeinen FAQ.
Siehe unsere Allgemeinen FAQ.
Anhand der NC-Werte der vergangenen Jahre können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz einschätzen. Bitte beachten Sie dabei, dass die NC-Werte der vergangenen Jahre nur einen Anhaltspunkt geben. Die Werte der letzten Jahre und Informationen zum Auswahlverfahren stehen auf der Internetseite Numerus Clausus Auswahlverfahren.
Ja. Wenn Sie Ihre Bewerbung im Online-Bewerbungsportal abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung. Wenn Sie mehrere Bewerbungen abgeschickt haben, erhalten Sie entsprechend mehrere Bestätigungen.
Siehe unsere Allgemeinen FAQs/Fragen zur Bewerbung (Frage 9).
Bitte beachten Sie auch die Hinweise des ZLSB zu einem Studiengangwechsel und einem evtl. Wechsel aus dem gleichen Studiengang.
4. Fragen zum Wechsel der Hochschule oder des Faches/Anerkennungsfragen
Der Wechsel eines Faches ist immer nur zum Wintersemester möglich (wenn man im neuen Fach bisher keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht hat).
Hinweise zum Fachwechsel finden Sie in den Allgemeinen FAQ und auf den Internetseiten des ZLSB.
Durch einen Fachwechsel innerhalb eines Lehramtsstudienganges ändert sich die Regelstudienzeit im Lehramtsstudiengang nicht. Das bedeutet, dass Studierende vor einem Fachwechel überlegen müssen, ob die maximal in dem Lehramtsstudiengang zur Verfügung stehende Studienzeit gemäß § 35 Abs. 4 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz durch einen späten Fachwechsel noch eingehalten werden kann. Ist das Studium bereits zu weit fortgeschritten, kann es ggf. schnell zum fiktiven Nichtbestehen der Staatsprüfung kommen. Es empfiehlt sich, vor einem Fachwechsel eine Studienberatung aufzusuchen.
Im Rahmen eines Lehramtsstudiums an der TU Dresden, das für den Beruf als GymnasiallehrerIn qualifiziert, studieren Sie nicht nur ein Fach. Das Studium umfasst zwei Fächer einschließlich ihrer Fachdidaktiken, die Bildungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie), die Schulpraktischen Studien sowie den Ergänzungsbereich. Auf Antrag können Sie sich im Fach Geographie Leistungen für das Lehramt anrechnen lassen. Das entsprechende Formular (Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen) gibt es auf der Webseite des Studienbüros Lehramt.
Je nach Einstufung durch den Prüfungsausschuss könnte dann eine Bewerbung für ein Lehramtsstudium mit dem Fach Geographie für ein höheres Fachsemester erfolgen und für den Studiengang sowie das zweite Lehramtsfach für das erste Fachsemester.
Ist das Erststudium (oder Zweitstudium) zum Zeitpunkt der Bewerbung schon abgeschlossen, muss der Antrag für Zweitstudienbewerber gestellt werden. Ist das Erststudium noch nicht vollständig abgeschlossen, dann bewirbt man sich so, als wäre dies das Erststudium.
Bitte informieren Sie sich zum Thema Studiengebühren auf der Internetseite zum Thema Studiengebühren.
Weitere Hinweise, z. B. zu möglichen Auswirkungen eines Wechsels auf Bafög oder Stipendien, und Beratungsangebote finden Sie auf den IWebseiten des ZLSB.
Bitte beachten Sie die Hinweise des ZLSB zu einem Hochschulwechsel und insbesondere zu einem evtl. Wechsel aus dem gleichen Studiengang.
Für eine detaillierte Beratung steht Ihnen die Studienberatung Lehramt am ZLSB zur Verfügung.
5. Fragen zum Latinum in den Lehramtsstudiengängen mit staatlicher Abschlussprüfung
Zu Studienbeginn ist nur im Lehramtsfach Latein das Latinum nötig, weil von Beginn an mit lateinischen Texten gearbeitet wird.
In den Fächern Geschichte, Griechisch, Evangelische Religion und Katholische Religion sind – je nach Schulart – Lateinkenntnisse bzw. das Latinum bei der Anmeldung der Ersten Staatsprüfung nachzuweisen. Die TU Dresden bietet Kurse in Latein an.
Auch bei den philologischen Fächern (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch) ist das Latinum oder Lateinkenntnisse bei der Anmeldung der Ersten Staatsprüfung beim LaSuB nachzuweisen, hier kann es aber ggf. durch zwei moderne Fremdsprachen ersetzt werden.
In Sachsen wird nicht zwischen dem großen und dem kleinen Latinum unterschieden. Das Latinum bzw. Lateinkenntnisse sind im Sprachgebrauch üblich. Der Nachweis erfolgt in der Regel über das Abiturzeugnis. Die TU Dresden bietet zudem kostenfreie Kurse in Latein an. Der Kurs, der zum Latinum führt, dauert drei Semester, der Kurs „Lateinkenntnisse“ hat einen Umfang von zwei Semestern. Es wird auch ein Online-Kurs angeboten. Wenn Sie bereits Kenntnisse in Latein mitbringen und sich nicht sicher sind, ob diese den in Sachsen geforderten entsprechen, wenden Sie sich bitte an das Sächsische Staatsministerium für Kultus.
Ohne Latinum/ohne Lateinkenntnisse in den genannten Fächern ist die Voraussetzung für die Anmeldung der Ersten Staatsprüfung nicht erfüllt. Ein Abschluss des Studiums ist dann unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Ggf. kommt ein Fachwechsel in Frage.
6. Fragen zum Seiteneinstieg in das Lehramt
Grundsätzlich ist es möglich, sich im Fach Geschichte Leistungen für ein grundständiges Lehramtsstudium an der TU Dresden anrechnen zu lassen. Informationen und Formulare gibt es auf der Webseite des Studienbüros Lehramt.
Bitte gehen Sie mit dem ausgedruckten Antrag zur Studienfachberatung (Nutzung der Sprechzeiten oder Vereinbarung eines individuellen Termins). Hier kann die Tabelle im direkten Gespräch vervollständigt werden. Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch die Leistungsnachweise aller bisher erbrachten Prüfungs-leistungen (in Original oder beglaubigter Kopie) mit. Eine Übersicht zur Studienfachberatung steht im Internet zur Verfügung.
Nach Bestätigung durch den Studienfachberater reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag beim Prüfungsamt im Studienbüro Lehramt ein. Der Antrag wird nun dem zuständigen Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Wurde der Antrag genehmigt, wird ein schriftlicher Bescheid erstellt. Dieser Bescheid enthält auch die Information über die angerechneten Studienzeiten (Fachsemester). Diese Information benötigt das Immatrikulationsamt nach Ihrer Bewerbung für die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester von Ihnen. Die Verbuchung Ihrer angerechneten Leistungen erfolgt durch das Prüfungsamt nach Ihrer Immatrikulation. Wenn Sie bereits immatrikuliert sind, wird die Leistung automatisch auf Ihrem Notenkonto verbucht. Die Meldung über ggf. anerkannte Studienzeiten erfolgt in Ihrem Fall direkt an das Immatrikulationsamt durch das Prüfungsamt.
Wurde der Antrag (ggf. auch teilweise) abgelehnt, ergeht ebenfalls ein schriftlicher Bescheid, gegen den ggf. Widerspruch eingelegt werden kann.
Momentan gibt es leider keine Quereinsteiger-Programme in die Lehramtsstudiengänge an der TU Dresden. Unabhängig davon ist jedoch der Einstieg in das reguläre Lehramtsstudium unter Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen möglich.
Eine diesbzgl. Beratung ist durch die Studienberatung Lehramt am ZLSB möglich.
Des Weiteren beteiligt sich die TU Dresden am Seiteneinstiegsprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die TU Dresden unterstützt dabei die Qualifizierung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen im Rahmen der berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung.
Nähere Informationen erhalten auf der Internetseite "Lehrer werden in Sachsen" unter dem Punkt Bewerber.