Allgemeine FAQ
Inhaltsverzeichnis
1. Fragen zur Studienwahl
Unterstützung bei der Studienwahl bekommen Sie durch die Zentrale Studienberatung (ZSB) der TU Dresden. Sie erhalten Informationen zu den Studiengängen, können sich individuell beraten lassen oder an Workshops und Projekten zur Studienwahl teilnehmen.
Weitere passende Beratungs- und Serviceangebote für alle Phasen Ihres Studiums finden Sie auf einen Blick im Beratungskompass.
Für Studieninteressierte gibt es verschiedene Möglichkeiten, die TU Dresden kennen zu lernen, z. B.:
— UNI LIVE - Hochschulinformationstag (zweiter Donnerstag im Januar)
— UNI-TAG - Tag der offenen Tür (an einem Sonnabend im Mai bzw. Juni).
— Sommeruniversität - Eine Woche lang Student:in in Dresden sein! Das Ferienerlebnis für naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schülerinnen und Schüler
— Herbstuniversität - Projektwoche für Studieninteressierte in den Geistes- und Sozialwissenschaften
— Praktikum für Schüler:innen der Klassenstufe 9 oder 10
— Expedition Campus für Schulklassen und Kurse
Diese und viele weitere Angebote finden Sie unter UNI TESTEN
Studierenden, die sich für einen Masterstudiengang interessieren, empfehlen wir den digitalen MasterTag.
Ja, zur Studienorientierung ist es gestattet und erwünscht, Vorlesungen zu besuchen. Eine Auswahl geeigneter Vorlesungen finden Sie auf der Homepage UNI TESTEN.
Wollen Sie zusätzlich Prüfungen ablegen, ist das in ausgewählten Veranstaltungen im Rahmen des Frühstudiums möglich. Informationen dazu auf der Homepage des Frühstudiums
Ja, vor allem im Bereich der Ingenieurwissenschaften. Eine aktuelle Übersicht dieser Studiengänge finden Sie im Studieninformationssystem (Wählen Sie dort im zusätzlichen Filter als Abschluss „Diplom“ aus.) Die an der TUD angebotenen Diplom-Studiengänge sind bolognakonform.
Wenn Sie studieren möchten, sollten Sie je nach Wissenschaftsgebiet auf folgende Abitur-Fächer besonderen Wert legen:
— Naturwissenschaften:
• Mathematik
• Physik
• Chemie
• Biologie
• Englisch
• Informatik
— Ingenieurwissenschaften
• Mathematik
• Physik
• Informatik
• Chemie
• Fremdsprache
• Biologie
— Geistes- und Sozialwissenschaften
• Deutsch
• Fremdsprache
• Geschichte
• Gemeinschaftskunde
• Ethik / Religion
• Mathematik
— Wirtschaftswissenschaften
• Mathematik
• Informatik
• mindestens eine Fremdsprache
— Medizin
• Chemie
• Biologie
• Physik
• Deutsch
• Mathematik
• Englisch
Der Regelfall ist das Präsenzstudium in Vollzeit. Aber die TU Dresden bietet auch einige Studiengänge im Fernstudium und viele im Teilzeitstudium an. Eine aktuelle Übersicht dieser Studiengänge finden Sie im SINS. Wählen Sie dort im zusätzlichen Filter als Studienart „Fernstudium“ oder als Studienform "Teilzeitstudium" aus.
Ja. Aktuelle Informationen zum Semesterticket finden Sie auf der Homepage des Studierendenrates.
Für ein Erststudium werden derzeit keine Studiengebühren erhoben. Mit Erlass des Sächsischen Hochschulgesetzes muss allerdings nach Überschreiten der Regelstudienzeit um 4 Semester eine Gebühr von 500 EUR entrichtet werden.
Darüber hinaus sind für ein Zweitstudium, ein Fernstudium und für einige weiterführende Studiengänge Studiengebühren zu zahlen. Genaue Informationen finden Sie beim jeweiligen Studiengang im Studieninformationssystem oder bei den Hinweisen zu den Studiengebühren.
Auch wenn das Studium an der TU Dresden i.d.R. gebührenfrei ist, muss man für seinen Lebensunterhalt sorgen und den Semesterbeitrag bezahlen. Außerdem fallen u. U. Ausgaben für Studienmaterialien an. Je nach Studiengang kann sich die Höhe der entsprechenden Ausgaben stark unterscheiden. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Fachschaften. Die Kontaktdaten finden Sie beim jeweiligen Studiengang im Studieninformationssystem.
Für viele Studierende sind die Eltern unterhaltspflichtig. Daneben gibt es Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Informationen erhalten Sie beim Studentenwerk Dresden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Studienfinanzierung über Stipendien, z. B. das Deutschlandstipendium. Stiftungen und Begabtenförderungswerke sowie Unternehmen vergeben diese Unterstützung. Die Vergabekriterien unterscheiden sich dabei stark.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Förderung und Finanzierung.
Ausländische Studierende finden Informationen zu Stipendien hier
Dresden bietet viele Möglichkeiten zum Wohnen – für jeden Anspruch und Geldbeutel etwas. Plätze in Studentenwohnheimen vergibt das Studentenwerk Dresden. Einen Wohnheim-Katalog finden Sie auf der Homepage des Studentenwerkes.
Im Internet lassen sich Angebote auf dem freien Wohnungsmarkt recherchieren. Aushänge an den schwarzen Brettern in den Mensen und vielen Universitätsgebäuden offerieren insbesondere WG-Zimmer.
Wesentliche Elemente des Studiums sind Praktika.
Konkrete Angaben zu den erforderlichen Praktika finden Sie beim jeweiligen Studiengang im Studieninformationssystem.
Sie können für ein Praktikum oder zum Studieren ins Ausland gehen. Die Dauer kann entsprechend variieren – von einigen Wochen bis zu mehreren Semestern. In manchen Studiengängen ist in Kooperation mit einer ausländischen Hochschule sogar ein Doppelabschluss möglich. Für welche Studiengänge das zutrifft, recherchieren Sie im SINS mit dem Stichwort Doppelabschluss.
Einen Auslandsaufenthalt kann man eigenständig planen oder eines der speziellen Austauschprogramme der TU Dresden nutzen. Allgemein empfiehlt es sich, die Planung eines Auslandaufenthalts etwa ein Jahr vor dem geplanten Termin zu beginnen. Weitere Informationen finden Sie unter Auslandsaufenthalt.
2. Fragen zu den Studienvoraussetzungen
Für ein Studium, dass zu einem ersten Hochschulabschluss führt, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur). An der TU Dresden können Sie mit der Allgemeinen Hochschulreife und der fachgebundenen Hochschulreife ein Studium aufnehmen. Beachten Sie, dass die Fachhochschulreife nicht zu einem Studium an der TU Dresden berechtigt. Darüber hinaus sind insbesondere in sprachwissenschaftlichen und künstlerischen Fächern Eignungsfeststellungsprüfungen oder Eignungsgespräche zu absolvieren. In Master-Studiengängen ist i.d.R. immer ein Eignungsfeststellungsverfahren zu durchlaufen Näheres dazu finden Sie in den Informationen zum gewünschten Studiengang im SINS und auf der Seite zu den Studienvoraussetzungen.
Neben dem Abitur gibt es auch andere Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen. Anerkannt werden z. B auch Meisterabschlüsse oder der Nachweis einer bestandenen Zugangsprüfung für beruflich Qualifizierte. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage Studienvoraussetzungen.
Unter „Fachabi“ wird meist die Fachhochschulreife verstanden. Dieser Abschluss allein berechtigt nicht zum Studium an der TU Dresden, sondern zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Weitere Informationen im Sächsischen Hochschulgesetz, §18.
In Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, ist i.d.R. kein Praktikum vor Studienbeginn nachzuweisen. Informieren Sie sich beim jeweiligen Studiengang im SINS.
Bitte dazu die Antwort unter Frage 2.1 beachten!
Die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Master-Studiengänge sind in der Regel sehr speziell und müssen beim jeweiligen Studiengang (SINS) nachgelesen werden.
Es gibt an der TU Dresden folgende Arten von Masterstudiengängen:
— Konsekutive Masterstudiengänge: Voraussetzung ist der Abschluss eines Studiums im gleichen oder einem verwandten Fachgebiet (Bachelor- oder anderer Hochschulabschluss)
— Weiterbildende Masterstudiengänge erfordern in der Regel Berufserfahrung und können in einigen Fällen in Teilzeit beziehungsweise berufsbegleitend studiert werden.
Wenn Sie sich für einen Bachelor- oder Diplomstudiengang bewerben möchten und eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen Sie sich über Uni Assist bewerben. Interessieren Sie sich für einen Masterstudiengang und besitzen einen ausländischen Bachelorabschluss läuft Ihre Bewerbung in der Regel auch über uni assist.
— Unter Umständen müssen Sie zunächst das Studienkolleg besuchen.
— Die detaillierten Informationen für ausländische Studienbewerber:innen finden Sie auf folgender Website.
3. Fragen zur Bewerbung
Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zu einem Studium an einer universitären Einrichtung im Freistaat Sachsen. Mit einer Fachhochschulreife können Sie in Sachsen nur an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein Studium aufnehmen, es sei denn Sie haben weitere Qualifikationen erworben.
Informationen für Bewerber:innen mit beruflicher Qualifikation finden Sie hier.
Eine Bewerbung ist nur innerhalb des festgelegten Bewerbungszeitraumes möglich. Alle Bewerbungsfristen für deutsche und ausländische Studienbewerber finden Sie im Studieninformationssystem im jeweiligen Studiengang.
Wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben, sind Sie Altabiturient:in. Sofern Sie sich für einen Studienbeginn im 1. Fachsemester in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Humanmedizin bewerben wollen, gelten für Sie als Altabiturient:in andere Bewerbungsfristen.
Im Falle Ihrer Abwesenheit im Bewerbungszeitraum kann eine Person in Ihrem Auftrag die erforderlichen Dokumente unterschreiben. Dafür müssen Sie der betreffenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Die Vollmacht muss den Immatrikulationsunterlagen beigefügt werden.
Für die Bewerbung an der TU Dresden stehen Ihnen verschiedene Bewerbungsportale zur Verfügung. Welches Portal Sie wählen müssen, hängt von unterschiedlichen Faktoren wie zum Beispiel Ihrer Staatsangehörigkeit, dem gewünschten Studiengang oder der Studienform ab. Beantworten Sie die Fragen in unserer Bewerbungsweiche.
Sie müssen sich in jedem Fall an der TU Dresden online bewerben. Zusätzlich sind für die Immatrikulation in den gewünschten Studiengang bestimmte Dokumente in Papierform einzureichen. Informieren Sie sich bitte zudem im Studieninformationssystem, ob der von Ihnen gewählte Studiengang eine Eignungsfeststellungsprüfung voraussetzt oder ob ein Auswahlverfahren stattfindet.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation in einen zulassungsfreien, grundständigen Studiengang finden Sie hier.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen erhalten Sie nach Erhalt einer Zulassung im NC-Vergabeverfahren.
Sie können sich an der TU Dresden auch für mehrere NC-Studiengänge parallel bewerben. Bei Studiengängen, die am DoSV-Verfahren teilnehmen, können Sie maximal 12 Studienwünsche abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre Bewerbungen im Anschluss bei Hochschulstart priorisieren.
Beachten Sie bitte, dass es in der Regel nicht sinnvoll ist, für mehrere zulassungsfreie Studiengänge eine Bewerbung zu erstellen, da Sie bei zulassungsfreien Studiengängen, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, i.d.R. immer immatrikuliert werden können.
Bei Bewerbungen über uni assist können Sie sich mit einem Antrag für bis zu drei Studiengänge bewerben.
Wenn Sie eine Bewerbung noch nicht online abgeschickt haben, können Sie diese noch selbst ändern oder löschen. Für abgeschickte Bewerbungen senden Sie bitte eine E-Mail an das ServiceCenterStudium der TU Dresden (scs@tu-dresden.de) unter Angabe der Bewerbungsnummer. Sie erhalten zeitnah eine E-Mail mit Informationen über den weiteren Ablauf.
Für Bewerber:innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gilt folgendes:
Sie erfahren nach Eingabe Ihrer Online-Bewerbung, welche Unterlagen Sie innerhalb welcher Frist einreichen müssen. I.d.R. handelt es sich um Unterlagen, mit denen Sie nachweisen, dass Sie alle Studienvoraussetzungen besitzen.
Eine Besonderheit der TU Dresden ist, dass für zulassungsbeschränkte (NC-) Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, für die Teilnahme am Auswahlverfahren zunächst keine Unterlagen eingereicht werden müssen. Ausnahmen sind Studiengänge mit besonderem Auswahlverfahren, wie z. B. Internationale Beziehungen oder Bewerber:innen, die einen Sonderantrag (z. B. Härtefallantrag etc.) stellen wollen.
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage Ihrer Online-Dateneingabe. Erst wenn Sie ausgewählt und zugelassen worden sind, werden Sie aufgefordert, Ihre Unterlagen einzureichen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihre Angabe fehlerhaft war, kann dies zur Rücknahme Ihrer Zulassung führen.
Bewerber:innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen bereits mit Ihrer Bewerbung zahlreiche Unterlagen einreichen.
Informationen finden Sie auf folgender Webseite.
Bei zulassungsfreien Studiengängen (Studiengänge ohne NC) werden alle Bewerber:innen zugelassen, die die Studienvoraussetzungen (Abitur und ggf. weitere studiengangsbezogene Voraussetzungen) erfüllen.
Für zulassungsbeschränkte (NC) Studiengänge gibt es nur eine begrenzte Platzzahl, so dass in der Regel nicht alle Bewerber:innen einen Studienplatz erhalten können. Zur Einschätzung Ihrer Chancen bieten die NC-Werte vom vergangenen Jahr einen gewissen Anhaltspunkt. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren und den NC-Werten vergangener Jahre unter Numerus Clausus.
Informationen dazu finden Sie im Zeitplan, sobald dieser für das neue Semester erstellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass dieser Zeitplan nur für deutsche Studienbewerber:innen sowie Bildungsinländer:innen gilt, die sich direkt über das Immatrikulationsamt der TU Dresden bewerben.
Beachten Sie, dass kein Versand von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden per Post erfolgt. Sie erhalten eine E-Mail.
Sie können auf drei Ebenen Alternativen planen:
1. Ort: Entscheiden Sie sich für eine andere Universität oder Fachhochschule, an der Sie möglicherweise leichter einen Studienplatz in der gewünschten Richtung bekommen
2. Zeit: Beginnen Sie das Studium später und nutzen Sie Ihre Zeit für Praktika, Auslandserfahrungen oder einen Freiwilligendienst. Das kann gleichzeitig ein Baustein Ihrer Studienorientierung und -vorbereitung sein
3. Studienrichtung: Prüfen Sie, ob andere Studienrichtungen für Sie in Frage kommen. Hierzu können Sie sich gern in der Zentralen Studienberatung beraten lassen.
Eine kleine Chance, doch noch einen Platz für den gewünschten Studiengang zu erhalten, bietet das Losverfahren. In welchen Studiengängen es noch oder wieder freie Plätze gibt, wird ab September auf der Homepage zum Losverfahren veröffentlicht.
Sie beantragen die Anrechnung von Fachsemestern im Zusammenhang mit der Anrechnung Ihrer Leistungen beim Prüfungsamt des gewünschten Studienganges und bewerben sich anschließend oder parallel im Bewerbungszeitraum für ein höheres Fachsemester.
Bei NC Studiengängen können Sie nur im Rahmen freier Platzkapazitäten zugelassen werden. Näheres finden Sie dazu unter Studiengang-/Fachwechsel.
Fragen zur Anrechnung von Leistungen beantworten Ihnen auch gern die für Ihren Studiengang zuständigen Studienfachberater:innen
Die NC-Grenzwerte der letzten 5 Jahre finden Sie hier. Die aktuellen NC-Grenzwerte ergeben sich erst nach Durchführung des Vergabeverfahrens in den zulassungsbeschränkten Studiengängen. Im Vorfeld können hierzu keine Auskünfte oder Prognosen abgegeben werden. Die Grenzwerte der Vorjahre können aber ggf. als Orientierung dienen.
Wartesemester sind die Semester (Halbjahre), in denen Sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Die Wartesemester müssen Sie nicht selbst berechnen, die Berechnung erfolgt anhand der Angaben, die Sie bei der online-Bewerbung machen.
Wartesemester verbessern nicht Ihren Abiturschnitt, einige Studienplätze pro Studiengang werden in der Regel in der Wartezeitquote an die Bewerber:innen mit der längsten Wartezeit vergeben. Weitere Informationen zu den Zulassungsverfahren finden Sie hier.
Grundsätzlich müssen Sie sich immer im Bewerbungszeitraum vor dem jeweiligen Startsemester bewerben, da das aktuelle Bewerbungsverfahren nur dann im Bewerbungsportal freigeschaltet ist.
Wenn Sie sich bereits früher bewerben, verfällt Ihre Zulassung in der Regel und Sie müssen sich zum späteren Semester erneut bewerben. Die Möglichkeit, aufgrund einer bereits im Vorjahr erhalten Zulassung im neuen Semester bevorzugt zum Studium zugelassen zu werden, gilt nur für den Fall, dass Sie zwischenzeitlich einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert haben und muss im neuen Bewerbungszeitraum im Rahmen der Online-Bewerbung gesondert beantragt werden.
Sollten nach dem Haupt- und Nachrückverfahren im 1. Fachsemester noch Studienplätze in NC-Studiengängen verfügbar sein, werden diese i.d.R. im Rahmen eines Losverfahren vergeben. Hierfür können sich auch Personen bewerben, die sich zuvor noch nicht für ein Studium beworben haben. Die verbleibenden Studienplätze werden per Los unter allen Bewerber:innen vergeben, sind also unabhängig von z.B. dem Abiturschnitt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie nicht an der TU Dresden studieren möchten und noch keine Immatrikulationsunterlagen eingereicht haben (also sich nur online beworben haben oder zugelassen wurden), müssen Sie nichts weiter tun. Im Fall einer Zulassung verfällt Ihr Studienplatz nach Ablauf einer Frist automatisch und wird neu an andere Bewerber:innen vergeben.
Sind Sie bereits immatrikuliert, aber das Semester hat noch nicht begonnen (also i.d.R. bis zum 30.9.), dann müssen Sie eine schriftliche Erklärung über Ihren Rücktritt vom Studienplatz abgeben. Das Rücktrittsschreiben müssen Sie an das Immatrikulationsamt bzw. International Office der TU Dresden senden (auch per E-Mail an scs@tu-dresden.de möglich). Ihren gezahlten Semesterbeitrag erhalten Sie auf Antrag (Formular im selma-Portal ausfüllen!) zurück.
Für den Fall, dass das Semester bereits begonnen hat, müssen Sie einen Exmatrikulationsantrag über das selma Portal stellen. Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie hier. Nach Semesterbeginn kann der Semesterbeitrag nur anteilig zurückerstatt werden. Die Beantragung erfolgt über den Studierendenrat (StuRa) bzw. das Studentenwerk .
Für den Fall, dass Sie bereits immatrikuliert sind und noch eine Zulassung für ein anderes Studienangebot der TU Dresden erhalten haben, reicht es aus, den Immatrikulationsantrag für das neue Studium einzureichen, ein Rücktritt vom ersten Studienplatz ist nicht erforderlich.
4. Fragen zum Studienstart
Die Semester sind zeitlich folgendermaßen begrenzt:
— Sommersemester: 01.04. – 30.09.
— Wintersemester: 01.10. – 31.03.
Semesterbeginn ist nicht gleich Vorlesungsbeginn! Die Lehrveranstaltungen starten in der Regel erst eine Woche nach Semesterbeginn. Detaillierte Semestertermine finden Sie unter Studienjahresablauf.
„Brückenkurse“- gibt es für Mathematik, Physik und Chemie. Teilnehmen können Studienanfänger:innen, in deren Studiengang Chemie, Physik oder Mathematik als Lehrfach enthalten ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Brückenkurse
Zur Auffrischung und Ergänzung von Schulwissen wird der zehnwöchige modularisierte Vorbereitungskurs Ingenieurwissenschaften (kostenpflichtig) angeboten. Die Teilnahme wird allen Studienanfänger:innen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge empfohlen, um den Start in ein erfolgreiches Studium zu erleichtern. Besondere Empfehlung gilt dabei den Studierenden mit einer größeren Pause zwischen Abitur und Studienbeginn, Studierenden mit sonstiger Hochschulzugangsberechtigung sowie Abiturient:innen ohne Leistungskurs Mathematik/Physik. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Vorbereitungskurs.
In den einzelnen Studienfächern werden in der Regel eine Woche vor oder gleich zu Studienbeginn Einführungsveranstaltungen durchgeführt. (Begrüßung, Informationen, Stundenpläne usw.) Häufig übernehmen auch Tutor:innen bzw. die Fachschaften die Begleitung der Erstsemester. Besonders die Fachschaftsräte - die gewählten Vertreter:innen der Studierenden - organisieren Fahrten, Campus-Rundgänge und haben für alle Fragen der „Erstis“ ein offenes Ohr. Die Termine für die Einführungsveranstaltungen stehen ab August auf der Homepage.
Wichtige Hinweise und Tipps sowie viele nützliche Informationen finden Sie auch auf der Seite "Studienstart".
Im ersten Fachsemester bestehen meist kaum Wahlmöglichkeiten zwischen Lehrveranstaltungen, so dass Sie in der Regel einen vorgegebenen Stundenplan haben. Den Stundenplan erhalten Sie in der Einführungsveranstaltung zu Studienbeginn und auf der Website des jeweiligen Fachbereichs.
Haben Sie Wahlmöglichkeiten oder müssen Sie (insbesondere bei Mehrfachstudiengängen) individueller planen, dann entnehmen Sie der Studienordnung, was Sie absolvieren müssen und dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis, was davon im jeweiligen Semester angeboten wird. 10 bis 13 Doppelstunden Lehrveranstaltungen pro Woche sind das übliche Maß. Die übrige Zeit benötigen Sie für das Selbststudium. Benötigen Sie Hilfe beim Stundenplanbau, dann können Sie sich an die Studienfachberater:innen oder Ihren Fachschaftsrat wenden.
Das wird unterschiedlich gehandhabt. Das für Ihren Studiengang entsprechende Online-Portal wird Ihnen in der Einführungsveranstaltung zu Studienbeginn vorgestellt.
Die Einschreibung erfolgt online. Für jeden Sprachkurs gibt es bestimmte Einschreibetage. Informationen zur Einschreibung in die Sprachkurse unter LSKonline.
In der Prüfungsordnung eines Studienganges sind die prüfungsrechtlichen Bestimmungen enthalten (Fristen usw.).
Die Studienordnung regelt besondere Zugangsvoraussetzungen, Inhalt und Aufbau des Studiums. Sie enthält zudem die Modulbeschreibungen und den Studienablaufplan.
Alle Studien- und Prüfungsordnungen sind im Internet in den Amtlichen Bekanntmachungen und darüberhinaus bei jedem Studiengang im SINS veröffentlicht .
In einigen Studiengängen gibt es auch eine Praktikumsrichtlinie.
Ihre Campuscard gilt während Ihres Studiums in allen Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Dresden als Mensakarte. In die Campuscard ist die Bezahlfunktion integriert. Für die Guthaben-Aufladung der Campuscard empfehlen wir Ihnen, einen Autoload-Vertrag abzuschließen.
Ihre Campuscard gilt während Ihres Studiums als SLUB-Benutzerausweis. Vor der erstmaligen Nutzung müssen Sie sich online als Nutzer registrieren
SLUB = Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
Das Dresdner Hochschulsportzentrum bietet über 600 Kurse in mehr als 100 Sportarten an.
Ihr Studierendenausweis (Campuscard) gilt als Fahrschein für eine Reihe von Verkehrsunternehmen in Sachsen. Die genauen Informationen finden Sie beim Studierendenrat.
Wenn Sie wegen Krankheit fehlen und deshalb bestimmte Leistungen nicht erbringen können, müssen Sie das mit einem Krankenschein (oder Studierunfähigkeitsbescheinigung) belegen. Schicken Sie dafür den Krankenschein an Ihr zuständiges Prüfungsamt. Dies ist vor allem wichtig in der Prüfungszeit!
Bei längerer Krankheit, die zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Studiums während eines gesamten Semesters führt, kann auch eine Beurlaubung oder die Nichtanrechnung eines Fachsemesters beantragt werden. Weitere Informationen unter Beurlaubung
Es gibt kein zentrales Fundbüro. Wichtige Informationen bietet die Internetseite Fundsachen. Hier findet man Informationen u.a. zu den Fundsachenstellen bei denen Fundsachen abgegeben oder erfragt werden können.
5. Fragen zum Fachwechsel
Wenn Sie Ihr/ein Studienfach, Ihren Abschluss oder Ihre Studienform (Direkt-/Fernstudium, Voll-/Teilzeit) ändern möchten, handelt es sich um einen Studiengangswechsel.
Sie müssen sich dabei an die allgemein gültigen Bewerbungsfristen für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte (NC-) Studiengänge halten.
6. BAföG und Fachwechsel
Wenn Sie BAföG-Empfänger/in sind, müssen Sie Ihren Studiengang- oder Fachwechsel gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Dresden bekannt geben. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie auch im neuen Studiengang weiter gefördert werden.
Ein wichtiger Grund für den Studiengang- oder Fachwechsel kann bis zum Ende des dritten Fachsemesters geltend gemacht werden.
Bei einem Fachrichtungswechsel, der bis zum Ablauf des zweiten Fachsemesters vorgenommen wird, geht der Gesetzgeber in der Regel von einem wichtigen Grund aus. Eine Begründung entfällt in diesem Fall.
Wollen Sie nach dem dritten Fachsemester wechseln, müssen Sie dies gegenüber dem BAföG-Amt schriftlich begründen.
Wollen Sie nach Beginn des vierten Fachsemester noch wechseln, werden nur noch unabweisbare Gründe Erfolg haben. Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel nicht zulässt (z. B. unerwartete, als Unfallfolge eingetretene Behinderung, Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausbildung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht).
Kein unabweisbarer Grund ist das endgültige Nichtbestehen von Prüfungsleistungen, die der Weiterführung der Ausbildung entgegenstehen.
Weitere Informationen und ein detailliertes Merkblatt zum Thema gibt es auf den Internetseiten zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Beim Amt für Ausbildungsförderung erhalten Sie Mustervordrucke, auf denen Sie die Begründung Ihres Studiengang- oder Fachwechsels ausführlich und schlüssig darlegen müssen.
Aus Ihren Ausführungen sollte hervorgehen
• weshalb Sie sich für das erste Studium entschieden haben,
• warum und in welcher Weise Ihnen an diesem Studium Zweifel kamen,
• wie Sie versucht haben, die Schwierigkeiten in angemessener Zeit zu überwinden,
• wann Ihnen deutlich wurde, dass Sie in Ihrem ersten Studium nicht bleiben möchten/ können und dass Sie daraufhin unverzüglich den Wechsel angestrebt haben.
Wichtige Gründe können u. a. sein:
• mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung (legen Sie Nachweise über Studienbemühungen, Misserfolge etc. vor)
• Wandel der Weltanschauung
• schwerwiegender/grundsätzlicher Wandel der Neigung
Kein wichtiger Grund ist eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten.
Weitere Informationen und ein detailliertes Merkblatt zum Thema gibt es auf den Internetseiten zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Sobald Ihnen die Tatsache bewusst wird, die Sie als wichtigen Grund Ihres Wechsels geltend machen wollen, dürfen Sie Ihr bisheriges Studium laut Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht weiter fortsetzen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihr neues Studium nicht sofort beginnen können, weil Sie z. B. noch keine Zulassung bekommen haben.
Sind Sie z. B. in einem Wintersemester in Ihrem dritten Fachsemester und das neue Studium beginnt erst wieder im Wintersemester, müssten Sie sich im Sommersemester beurlauben oder exmatrikulieren lassen, damit Sie auch im neuen Studium gefördert werden können.
Bitte beachten Sie dies, wenn Sie z. B. noch Prüfungsergebnisse abwarten wollen oder Ihre Wechsel-Entscheidung durch gezielte Informationen über andere Studiengänge kompetent fällen wollen.
Weitere Informationen und ein detailliertes Merkblatt zum Thema gibt es auf den Internetseiten zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Um sicher zu gehen, ob Sie weiter gefördert werden, können Sie beim BAföG-Amt einen Vorabentscheid beantragen (gemäß § 46, Absatz 5, BAföG).
Weitere Informationen und ein detailliertes Merkblatt zum Thema gibt es auf den Internetseiten zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)