FAQ
Table of contents
1. Fragen zur Studienwahl
Unterstützung bei der Studienwahl bekommen Sie durch die Zentrale Studienberatung (ZSB) der TU Dresden. Sie erhalten Informationen zu den Studiengängen, können sich individuell beraten lassen oder an Workshops und Projekten zur Studienwahl teilnehmen. Adresse und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Zentralen Studienberatung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die TU Dresden kennen zu lernen, z. B.:
• Tag der Offenen Tür „UNI-TAG“ (an einem Sonnabend im Mai bzw. Juni).
• Hochschulinformationstag „UNI LIVE“ (zweiter Donnerstag im Januar)
• Sommeruniversität - Eine Woche lang Student/-in in Dresden sein! Das Ferienerlebnis für naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schülerinnen und Schüler
• Herbstuniversität - Projektwoche für Studieninteressierte in den Geistes- und Sozialwissenschaften
• Betriebspraktikum für die Klassenstufe 9 oder 10
• Expedition Campus für Schulklassen und Kurse
Alle Angebote finden Sie unter UNI TESTEN
Ja, zur Studienorientierung ist es gestattet und erwünscht, Vorlesungen zu besuchen. Eine Auswahl geeigneter Vorlesungen finden Sie auf der Homepage UNI TESTEN.
Wollen Sie zusätzlich Prüfungen ablegen, ist das in ausgewählten Veranstaltungen im Rahmen der Schüleruniversität möglich. Informationen dazu auf der Homepage der Schüleruniversität
Ja, vor allem im Bereich der Ingenieurwissenschaften. Eine aktuelle Übersicht dieser Studiengänge finden Sie im Studieninformationssystem (Wählen Sie dort im zusätzlichen Filter als Abschluss „Diplom“ aus.) Die an der TUD angebotenen Diplom-Studiengänge sind bolognakonform.
Wenn Sie studieren möchten, sollten Sie je nach Wissenschaftsgebiet auf folgende Abitur-Fächer besonderen Wert legen:
• Naturwissenschaften:
o Mathematik
o Physik
o Chemie
o Biologie
o Englisch
o Informatik
• Ingenieurwissenschaften
o Mathematik
o Physik
o Informatik
o Chemie
o Fremdsprache
o Biologie
• Geistes- und Sozialwissenschaften
o Deutsch
o Fremdsprache
o Geschichte
o Gemeinschaftskunde
o Ethik / Religion
o Mathematik
• Wirtschaftswissenschaften
o Mathematik
o Informatik
o mindestens eine Fremdsprache
• Medizin
o Chemie
o Biologie
o Physik
o Deutsch
o Mathematik
o Englisch
Der Regelfall ist das Präsenzstudium in Vollzeit. Aber die TU Dresden bietet auch einige Studiengänge im Fernstudium oder im Teilzeitstudium an. Eine aktuelle Übersicht dieser Studiengänge finden Sie im SInS. Wählen Sie dort im zusätzlichen Filter als Studienart „Fernstudium“ oder als Studienform "Teilzeitstudium" aus.
Ja. Aktuelle Informationen zum Semesterticket finden Sie auf der Homepage des Studentenrates.
Für ein Erststudium werden derzeit keine Studiengebühren erhoben. Mit Erlass des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes muss allerdings nach Überschreiten der Regelstudienzeit um 4 Semester eine Gebühr von 500 EUR entrichtet werden.
Darüber hinaus sind für ein Zweitstudium, ein Fernstudium und für einige weiterführende Studiengänge Studiengebühren zu zahlen. Genaue Informationen finden Sie beim jeweiligen Studiengang in unserem Studieninformationssystem.
Auch wenn das Studium an der TU Dresden i.d.R. gebührenfrei ist, muss man für seinen Lebensunterhalt sorgen und den Semesterbeitrag bezahlen. Außerdem fallen u. U. Ausgaben für Studienmaterialien an. Je nach Studiengang kann sich die Höhe der entsprechenden Ausgaben stark unterscheiden. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Fachschaften. Die Kontaktdaten finden Sie beim jeweiligen Studiengang im Studieninformationssystem.
Für viele Studierende sind die Eltern unterhaltspflichtig. Daneben gibt es Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Informationen erhalten Sie beim Studentenwerk Dresden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Studienfinanzierung über Stipendien, z.B. das Deutschlandstipendium. Stiftungen und Begabtenförderungswerke sowie Unternehmen vergeben diese Unterstützung. Die Vergabekriterien unterscheiden sich dabei stark.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Finanzierung des Studiums.
Ausländische Studierende finden Informationen zu Stipendien hier
Dresden bietet viele Möglichkeiten zum Wohnen – für jeden Anspruch und Geldbeutel etwas. Plätze in Studentenwohnheimen vergibt das Studentenwerk Dresden. Einen Wohnheim-Katalog finden Sie auf der Homepage des Studentenwerkes.
Im Internet lassen sich Angebote auf dem freien Wohnungsmarkt recherchieren. Aushänge an den schwarzen Brettern in den Mensen und vielen Universitätsgebäuden offerieren insbesondere WG-Zimmer.
Wesentliche Elemente des Studiums sind Praktika.
Konkrete Angaben zu den erforderlichen Praktika finden Sie beim jeweiligen Studiengang im Studieninformationssystem.
Ein Auslandsaufenthalt ist manchmal mit etwas Anstrengung verbunden, aber meist sehr lohnend! Sie können für ein Praktikum oder zum Studieren ins Ausland gehen. Die Dauer kann entsprechend variieren – von einigen Wochen bis zu mehreren Semestern. In manchen Studiengängen ist in Kooperation mit einer ausländischen Hochschule sogar ein Doppelabschluss möglich. Für welche Studiengänge das zutrifft, finden Sie im SINS.
Einen Auslandsaufenthalt kann man eigenständig planen oder eines der speziellen Austauschprogramme der TU Dresden nutzen. Allgemein empfiehlt es sich, die Planung eines Auslandaufenthalts etwa ein Jahr vor dem geplanten Termin zu beginnen. Weitere Informationen finden Sie unter Auslandsaufenthalt.
2. Fragen zu den Studienvoraussetzungen
Für ein Studium, dass zu einem ersten Hochschulabschluss führt, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur). An der TU Dresden können Sie mit der Allgemeinen Hochschulreife und der fachgebundenen Hochschulreife ein Studium aufnehmen. Beachten Sie, dass die Fachhochschulreife nicht zu einem Studium an der TU Dresden berechtigt. Darüber hinaus sind insbesondere in sprachwissenschaftlichen und künstlerischen Fächern Eignungsfeststellungsprüfungen oder Eignungsgespräche zu absolvieren. In Master-Studiengängen ist i.d.R. immer ein Eignungsfeststellungsverfahren zu durchlaufen Näheres dazu finden Sie in den Informationen zum gewünschten Studiengang im SINS und auf der Seite zu den Studienvoraussetzungen.
Neben dem Abitur gibt es auch andere Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen. Anerkannt werden z. B auch Meisterabschlüsse oder der Nachweis einer bestandenen Zugangsprüfung für beruflich Qualifizierte. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage Studienvoraussetzungen.
Unter „Fachabi“ wird meist die Fachhochschulreife verstanden. Dieser Abschluss allein berechtigt nicht zum Studium an der TU Dresden, sondern zum Studium an einer Fachhochschule.
Weitere Informationen im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz, §17.
In Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, ist i.d.R. kein Praktikum vor Studienbeginn nachzuweisen. Informieren Sie sich beim jeweiligen Studiengang im SInS.
Bitte dazu die Antwort unter Frage 1 beachten!
Die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Master-Studiengänge sind in der Regel sehr speziell und müssen beim jeweiligen Studiengang (SInS) nachgelesen werden.
Es gibt an der TU Dresden folgende Arten von Masterstudiengängen:
■ Konsekutive Masterstudiengänge: Voraussetzung ist der Abschluss eines Studiums im gleichen oder einem verwandten Fachgebiet (Bachelor- oder anderer Hochschulabschluss)
■ Weiterbildende Masterstudiengänge erfordern in der Regel Berufserfahrung und können in einigen Fällen in Teilzeit beziehungsweise berufsbegleitend studiert werden.
Wenn Sie sich für einen Bachelor- oder Diplomstudiengang bewerben möchten und eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen Sie sich über Uni Assist bewerben. Interessieren Sie sich für einen Masterstudiengang und besitzen einen ausländischen Bachelorabschluss läuft Ihre Bewerbung in der Regel auch über Uni Assist.
■ Unter Umständen müssen Sie zunächst das Studienkolleg besuchen.
■ Die detaillierten Informationen für ausländische Studienbewerber/innen finden Sie auf folgender Website.
3. Fragen zur Bewerbung
Eine Bewerbung ist nur innerhalb des festgelegten Bewerbungszeitraumes möglich. Alle Bewerbungsfristen für deutsche und ausländische Studienbewerber finden Sie im Studieninformationssystem im jeweiligen Studiengang.
Im Falle Ihrer Abwesenheit im Bewerbungszeitraum kann eine Person in Ihrem Auftrag die erforderlichen Dokumente unterschreiben. Dafür müssen Sie der betreffenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Die Vollmacht muss den Immatrikulationsunterlagen beigefügt werden.
Für die Bewerbung an der TU Dresden stehen Ihnen verschiedene Bewerberportale zur Verfügung. Welches Portal Sie wählen müssen, hängt von unterschiedlichen Faktoren wie zum Beispiel Ihrer Staatsangehörigkeit, dem gewünschten Studiengang oder der Studienform ab. Beantworten Sie die Fragen in unserer Bewerberweiche.
Sie können sich auch für mehrere Studiengänge bewerben.
Bitte beachten Sie, dass bei Bewerbungen direkt über die TU Dresden für jeden Studiengang jeweils eine neue Bewerbung im Online-Portal notwendig ist. Bei Bewerbungen über Uni Assist können Sie sich mit demselben Antrag für bis zu drei Studiengänge bewerben.
Für Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gilt folgendes:
Sie erfahren nach Eingabe Ihrer Online-Bewerbung, welche Unterlagen Sie innerhalb welcher Frist einreichen müssen. I.d.R. handelt es sich um Unterlagen, mit denen Sie nachweisen, dass Sie alle Studienvoraussetzungen besitzen.
Eine Besonderheit der TU Dresden ist, dass für zulassungsbeschränkte (Nc-) Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, für die Teilnahme am Auswahlverfahren zunächst keine Unterlagen eingereicht werden müssen. Ausnahmen sind Studiengänge mit besonderem Auswahlverfahren, wie z.B. Internationale Beziehungen oder Bewerber, die einen Sonderantrag (z.B. Härtefallantrag etc.) stellen wollen.
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage Ihre Online-Dateneingabe. Erst wenn Sie ausgewählt und zugelassen worden sind, werden Sie aufgefordert, Ihre Unterlagen einzureichen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihre Angabe fehlerhaft war, kann dies zur Rücknahme Ihrer Zulassung führen.
Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen bereits mit Ihrer Bewerbung zahlreiche Unterlagen einreichen.
Informationen finden Sie auf folgender Webseite.
Bei zulassungsfreien Studiengängen (Studiengänge ohne Nc) werden alle Bewerber zugelassen, die die Studienvoraussetzungen (Abitur und ggf. weitere studiengangsbezogene Voraussetzungen) erfüllen.
Für zulassungsbeschränkte (Nc-) Studiengänge gibt es nur eine begrenzte Platzzahl, so dass in der Regel nicht alle Bewerber/innen einen Studienplatz erhalten können. Zur Einschätzung Ihrer Chancen bieten die N.c.-Werte vom vergangenen Jahr einen gewissen Anhaltspunkt. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren und den Nc-Werten vergangener Jahre unter Numerus Clausus.
Informationen dazu finden Sie im Zeitplan, sobald dieser für das neue Semester erstellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass dieser Zeitplan nur für deutsche Studienbewerber sowie Bildungsinländer gilt, die sich direkt über das Immatrikulationsamt der TU Dresden bewerben.
Beachten Sie, dass kein Versand von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden per Post erfolgt. Sie erhalten eine E-Mail.
Sie können auf drei Ebenen Alternativen planen:
1. Ort: Entscheiden Sie sich für eine andere Universität oder Fachhochschule, an der Sie möglicherweise leichter einen Studienplatz in der gewünschten Richtung bekommen
2. Zeit: Beginnen Sie das Studium später und nutzen Sie Ihre Zeit für Praktika, Auslandserfahrungen oder einen Freiwilligendienst. Das kann gleichzeitig ein Baustein Ihrer Studienorientierung und -vorbereitung sein
3. Studienrichtung: Prüfen Sie, ob andere Studienrichtungen für Sie in Frage kommen. Hierzu können Sie sich gern in der Zentralen Studienberatung beraten lassen.
Eine kleine Chance, doch noch einen Platz für den gewünschten Studiengang zu erhalten, bietet das Losverfahren. In welchen Studiengängen es noch oder wieder freie Plätze gibt, wird ab September auf der Homepage zum Losverfahren veröffentlicht.
Sie beantragen die Anrechnung von Fachsemestern im Zusammenhang mit der Anrechnung Ihren Leistungen beim Prüfungsamt des gewünschten Studienganges und bewerben sich anschließend oder parallel im Bewerbungszeitraum für ein höheres Fachsemester.
Bei N.c.-Studiengängen können Sie nur im Rahmen freier Platzkapazitäten zugelassen werden. Näheres finden Sie dazu unter Studiengang-/Fachwechsel.
Fragen zur Anrechnung von Leistungen beantworten Ihnen auch gern die für Ihren Studiengang zuständigen Studienfachberater/innen
4. Fragen zum Studienstart
Die Semester sind zeitlich folgendermaßen begrenzt:
■ Sommersemester: 01.04. – 30.09.
■ Wintersemester: 01.10. – 31.03.
Semesterbeginn ist nicht gleich Vorlesungsbeginn! Die Lehrveranstaltungen starten in der Regel erst eine Woche nach Semesterbeginn. Detaillierte Semestertermine finden Sie unter Studienjahresablauf.
„Brückenkurse“- gibt es für Mathematik, Physik und Chemie. Teilnehmen kann jeder Studienanfänger, in dessen Studiengang Chemie, Physik oder Mathematik als Lehrfach enthalten ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Brückenkurse
Zur Auffrischung und Ergänzung von Schulwissen wird der zehnwöchige modularisierte Vorbereitungskurs Ingenieurwissenschaften (kostenpflichtig) angeboten. Die Teilnahme wird allen Studienanfängern ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge empfohlen, um den Start in ein erfolgreiches Studium zu erleichtern. Besondere Empfehlung gilt dabei den Studierenden mit einer größeren Pause zwischen Abitur und Studienbeginn, Studierenden mit sonstiger Hochschulzugangsberechtigung sowie Abiturienten ohne Leistungskurs Mathematik/Physik. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Vorbereitungskurs.
In den einzelnen Studienfächern werden in der Regel eine Woche vor oder gleich zu Studienbeginn Einführungsveranstaltungen durchgeführt. (Begrüßung, Informationen, Stundenpläne usw.) Häufig übernehmen auch Tutoren bzw. die Fachschaften die Begleitung der Erstsemester. Besonders die Fachschaftsräte - die gewählten Studentenvertreter - organisieren Fahrten, Campus-Rundgänge und haben für alle Fragen der „Erstis“ ein offenes Ohr. Die Termine für die Einführungsveranstaltungen stehen ab August auf der Homepage.
Wichtige Hinweise und Tipps sowie viele nützliche Informationen finden Sie auch auf der Seite "Studienstart".
Im ersten Fachsemester bestehen meist kaum Wahlmöglichkeiten zwischen Lehrveranstaltungen, so dass Sie in der Regel einen vorgegebenen Stundenplan haben. Den Stundenplan erhalten Sie in der Einführungsveranstaltung zu Studienbeginn und auf der Website des jeweiligen Fachbereichs.
Haben Sie Wahlmöglichkeiten oder müssen Sie (insbesondere bei Mehrfachstudiengängen) individueller planen, dann entnehmen Sie der Studienordnung, was Sie absolvieren müssen und dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis, was davon im jeweiligen Semester angeboten wird. 10 bis 13 Doppelstunden Lehrveranstaltungen pro Woche sind das übliche Maß. Die übrige Zeit benötigen Sie für das Selbststudium. Benötigen Sie Hilfe beim Stundenplanbau, dann können Sie sich an die Studienfachberater oder Ihren Fachschaftsrat wenden.
Das wird unterschiedlich gehandhabt. Das für Ihren Studiengang entsprechende Online-Portal wird Ihnen in der Einführungsveranstaltung zu Studienbeginn vorgestellt.
Die Einschreibung erfolgt online. Für jeden Sprachkurs gibt es bestimmte Einschreibetage. Informationen zur Einschreibung in die Sprachkurse unter LSKonline.
In der Prüfungsordnung eines Studienganges sind die prüfungsrechtlichen Bestimmungen enthalten (Fristen usw.).
Die Studienordnung regelt besondere Zugangsvoraussetzungen, Inhalt und Aufbau des Studiums. Sie enthält zudem die Modulbeschreibungen und den Studienablaufplan.
Alle Studien- und Prüfungsordnungen sind im Internet in den Amtlichen Bekanntmachungen und darüberhinaus bei jedem Studiengang im SINS veröffentlicht .
In einigen Studiengängen gibt es auch eine Praktikumsrichtlinie.
Sie erhalten bei Vorlage der Emeal-Bescheinigung und des Studentenausweises Ihre MensaCard "Emeal" beim ersten Mensabesuch an den Infopunkten und ausgewählten Kassen. Für die MensaCard "Emeal" wird eine Kaution in Höhe von 5 EURO fällig.
Die Benutzungskarte wird Ihnen an allen Standorten der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) persönlich ausgestellt. Weitere Informationen auf der Homepage der SLUB
Das Universitätssportzentrum bietet über 600 Kurse in mehr als 100 Sportarten an.
Ihr Studentenausweis gilt als Fahrschein für eine Reihe von Verkehrsunternehmen in Sachsen. Die genauen Informationen finden Sie beim Studentenrat.
Wenn Sie wegen Krankheit fehlen und deshalb bestimmte Leistungen nicht erbringen können, müssen Sie das mit einem Krankenschein (oder Studierunfähigkeitsbescheinigung) belegen. Schicken Sie dafür den Krankenschein an Ihr zuständiges Prüfungsamt. Dies ist vor allem wichtig in der Prüfungszeit!
Bei längerer Krankheit, die zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Studiums während eines gesamten Semesters führt, kann auch eine Beurlaubung oder die Nichtanrechnung eines fachsemesters beantragt werden. Weitere Informationen unter Beurlaubung
Es gibt kein zentrales Fundbüro. Wichtige Informationen bietet die Internetseite Fundsachen. Hier findet man Informationen u.a. zu den Fundsachenstellen bei denen Fundsachen abgegeben oder erfragt werden können.
5. Fragen zum Fachwechsel
Wenn Sie Ihr/ein Studienfach, Ihren Abschluss oder Ihre Studienform (Direkt-/Fernstudium, Voll-/Teilzeit) ändern möchten, handelt es sich um einen Studiengangswechsel.
Sie müssen sich dabei an die allgemein gültigen Bewerbungsfristen für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte (Nc-) Studiengänge halten.
6. BAföG und Fachwechsel
Wenn Sie BAföG-Empfänger/in sind, müssen Sie Ihren Studiengang- oder Fachwechsel gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Dresden bekannt geben. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie auch im neuen Studiengang weiter gefördert werden.
Ein wichtiger Grund für den Studiengang- oder Fachwechsel kann bis zum Ende des dritten Fachsemesters geltend gemacht werden.
Bei einem Fachrichtungswechsel, der bis zum Ablauf des zweiten Fachsemesters vorgenommen wird, geht der Gesetzgeber in der Regel von einem wichtigen Grund aus. Eine Begründung entfällt in diesem Fall.
Wollen Sie nach dem dritten Fachsemester wechseln, müssen Sie dies gegenüber dem BAföG-Amt schriftlich begründen.
Wollen Sie nach Beginn des vierten Fachsemester noch wechseln, werden nur noch unabweisbare Gründe Erfolg haben. Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel nicht zulässt (z. B. unerwartete, als Unfallfolge eingetretene Behinderung, Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausbildung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht).
Kein unabweisbarer Grund ist das endgültige Nichtbestehen von Prüfungsleistungen, die der Weiterführung der Ausbildung entgegenstehen.
Weitere Informationen und ein detailliertes Merkblatt zum Thema gibt es auf den Internetseiten zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Beim Amt für Ausbildungsförderung erhalten Sie Mustervordrucke, auf denen Sie die Begründung Ihres Studiengang- oder Fachwechsels ausführlich und schlüssig darlegen müssen.
Aus Ihren Ausführungen sollte hervorgehen
• weshalb Sie sich für das erste Studium entschieden haben,
• warum und in welcher Weise Ihnen an diesem Studium Zweifel kamen,
• wie Sie versucht haben, die Schwierigkeiten in angemessener Zeit zu überwinden,
• wann Ihnen deutlich wurde, dass Sie in Ihrem ersten Studium nicht bleiben möchten/ können und dass Sie daraufhin unverzüglich den Wechsel angestrebt haben.
Wichtige Gründe können u. a. sein:
• mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung (legen Sie Nachweise über Studienbemühungen, Misserfolge etc. vor)
• Wandel der Weltanschauung
• schwerwiegender/grundsätzlicher Wandel der Neigung
Kein wichtiger Grund ist eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten.
Weitere Informationen und ein detailliertes Merkblatt zum Thema gibt es auf den Internetseiten zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Sobald Ihnen die Tatsache bewusst wird, die Sie als wichtigen Grund Ihres Wechsels geltend machen wollen, dürfen Sie Ihr bisheriges Studium laut Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht weiter fortsetzen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihr neues Studium nicht sofort beginnen können, weil Sie z. B. noch keine Zulassung bekommen haben.
Sind Sie z. B. in einem Wintersemester in Ihrem dritten Fachsemester und das neue Studium beginnt erst wieder im Wintersemester, müssten Sie sich im Sommersemester beurlauben oder exmatrikulieren lassen, damit Sie auch im neuen Studium gefördert werden können.
Bitte beachten Sie dies, wenn Sie z. B. noch Prüfungsergebnisse abwarten wollen oder Ihre Wechsel-Entscheidung durch gezielte Informationen über andere Studiengänge kompetent fällen wollen.
Weitere Informationen und ein detailliertes Merkblatt zum Thema gibt es auf den Internetseiten zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Um sicher zu gehen, ob Sie weiter gefördert werden, können Sie beim BAföG-Amt einen Vorabentscheid beantragen (gemäß § 46, Absatz 5, BAföG).
Weitere Informationen und ein detailliertes Merkblatt zum Thema gibt es auf den Internetseiten zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)