Was tun Sie selbst?
Pflichten des Personals und der Studenten
Das Personal und alle Studenten der TU Dresden haben das Sachgebiet Strahlenschutz in folgenden Fällen sofort zu informieren:
- Unfälle oder Störfälle beim Umgang mit ionisierender Strahlung
- Auffinden von radioaktiven Stoffen bzw. Kernbrennstoffen.
Pflichten der Leiter von Einrichtungen der TU Dresden
Die Leiter sind verpflichtet, das Sachgebiet Strahlenschutz rechtzeitig vor Beginn folgender Tätigkeiten zu informieren und den geplanten Umgang vorab mit ihm abzustimmen:
- Anschaffung bzw. Umgang mit radioaktiven Stoffen und
Kernbrennstoffen.
Das betrifft ausdrücklich den Umgang mit diesen Stoffen unterhalb der Freigrenzen nach StrlSchV
- Anschaffung bzw. Betrieb von Röntgengeräten
- Anschaffung bzw. Betrieb von Elektronenmikroskopen
- Anschaffung bzw. Betrieb von Beschleunigeranlagen
- Umgang mit ionisierender Strahlung in TU-fremden Einrichtungen
Pflichten der Strahlenschutzbeauftragten
Strahlenschutzbeauftragte haben umfassende Pflichten. Sie sind in der StrlSchV bzw. RöV und der Bestellungsurkunde festgelegt. (Dazu zählt u. a. die aktenkundige Unterweisung im Strahlenschutz.)