Wichtige Dokumente
Die Verantwortlichkeiten bzw. Pflichten aller TU-Angehörigen zur Anwendung bzw. Durchsetzung des gesetzlich geforderten Strahlenschutzes sind im diesbezüglichen Rundschreiben geregelt:
Die wichtigste Handlungsanleitung zum Schutz vor ionisierender Strahlung bei jeder genehmigten Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen und bei fast allen Tätigkeiten mit Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahlern für die betroffenen TU-Angehörigen ist die erforderliche
- Strahlenschutzanweisung.
Sie regelt den Strahlenschutz im konkreten Fall und ist an jedem Umgangs- bzw. Betriebsort ausgelegt. (Die Strahlenschutzanweisungen werden von den Strahlenschutzbeauftragten für die konkreten Umgangsorte ausgearbeitet und vom Strahlenschutzbevollmächtigten in Kraft gesetzt.)
Die grundlegenden Gesetze sind
Hinweis: Daneben gelten eine Vielzahl weiterer zu beachtender Vorschriften!