Was tun wir für Sie?
Das Sachgebiet Strahlenschutz ist Ansprechpartner in allen Fragen des Schutzes vor ionisierender Strahlung. Es übernimmt u. a. folgende Aufgaben:
- Kommunikation mit allen Strahlenschutzbehörden
- Vorbereitung von Anzeigen und Genehmigungen in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Nutzern
- Beantragung aller Umgangsgenehmigungen bzw. Anzeigen bei den jeweiligen Strahlenschutzbehörden
- Verwaltung aller bestehenden Umgangsgenehmigungen und Anzeigen der TU Dresden
- Bestellung und Abbestellung der Strahlenschutzbeauftragten nach StrlSchV und RöV
- Beratung der Strahlenschutzbeauftragten
- Koordinierung der Personendosimetrie
- Koordinierung der notwendigen ärztlichen Untersuchungen
- Führung und Verwaltung der Strahlenpässe
- Zulassung des Umgangs mit ionisierender Strahlung durch TU-Angehörige in fremden Einrichtungen
- Zulassung des Umgangs mit ionisierender Strahlung durch TU-fremde Personen in Strahlenschutzbereichen der TU Dresden
- Betrieb des Zentralen Strahlerlagers
- Koordinierung der Beförderung radioaktiver Stoffe
- Koordinierung der Abgabe radioaktiver Abfälle
- Verwaltung jeglichen genehmigungs- bzw. anzeigefreien Umgangs mit radioaktiven Stoffen bzw. Materialien
- Verwaltung jeglicher genehmigungs- bzw. anzeigefreier Störstrahler
- Beratung in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung von Radioaktivität und Röntgenstrahlung ergeben.