Compliance in Wissenschaft und Forschung
Inhaltsverzeichnis
Auch in Wissenschaft und Forschung an der TUD ist die Redlichkeit gegenüber sich selbst und anderen oberstes Prinzip und zugleich ethische Norm und Grundlage der geltenden Regeln wissenschaftlicher Professionalität.
Die TU Dresden orientiert sich an hohen Standards zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die sie in ihrer Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen vom 1. Juni 2022 (PDF) verankert hat. Diese bezieht sich auf den gesamten Forschungsprozess in allen Phasen der wissenschaftlichen Qualifikation.
Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden sind zu wissenschaftlicher Integrität als ethischer Grundhaltung und zur Einhaltung der Regeln verpflichtet.
Handlungsfelder
Davon ausgehend fokussiert Compliance in Wissenschaft und Forschung folgende Handlungsfelder:
- Gute wissenschaftliche Praxis
- Transfer von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft
- Exportkontrolle (interner Bereich)
- Versuche an und mit Menschen
- Versuche an und mit Tieren
Kontakt
Um Rat zu suchen, einen Verdacht oder einen konkreten Hinweis auf einen Compliance-Verstoß zu melden, sind zunächst die entsprechenden Beauftragten bzw. Verantwortlichen des Handlungsfeldes zu konsultieren.
Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Verstöße können mithilfe des digitalen BKMS®-Hinweissystem der TUD gemeldet werden.
Sollten Sie darüber hinaus offene Fragen zur Compliance in Wissenschaft und Forschung haben, kontaktieren Sie bitte: .