08.09.2026
Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen, unangekündigten Vollübung zur Gefahrenabwehr am Ausbildungskernreaktor AKR-2 der TUD
Ausbildungskernreaktor der TUD im Walther-Pauer-Bau
Am 8. September 2026 begann um 9 Uhr eine unangekündigte Vollübung zur Gefahrenabwehr am Ausbildungskernreaktor AKR-2 der Technischen Universität Dresden (TUD). Simuliert wird ein Brandereignis an der Anlage. In die Übung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, werden alle zur Gefahrenabwehr erforderlichen Behörden und Einrichtungen der TUD, der Stadt Dresden und des Freistaates Sachsen einbezogen.
Nach Auslösen des Alarms rückt zunächst die Betriebsfeuerwehr der TU Dresden aus. Wenig später treffen auch die Kräfte der städtischen Berufsfeuerwehr aus den Feuerwachen Übigau und Löbtau am Einsatzort ein. Parallel zur Durchführung der Personenrettung und der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr wird der Krisenstab der TUD und die Fachberatergruppe Strahlenschutz am Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), der zuständigen Genehmigungsbehörde für den Betrieb des AKR-2, einberufen. Zusätzlich werden Kräfte der Polizei der Stadt Dresden, der Landespolizei und des Rettungsdienstes in den Einsatz einbezogen.
Ziel der Übung ist einerseits die kombinierte Durchführung der operativ-taktischen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die Berufsfeuerwehr Dresden und die betriebliche Feuerwehr der TUD. Andererseits wird der Aufbau und die Zusammenarbeit eines gemeinsamen, virtuellen Stabes der mitwirkenden Einrichtungen zur Koordination der erforderlichen administrativen Maßnahmen geübt. Die Vollübung endet gegen 12 Uhr.
Rückfragen senden Sie bitte an die Pressestelle der TUD, .