30.11.2021
Betriebsruhe zum Jahreswechsel 2021/22 an der TU Dresden
SG Innerer Dienst
Die Betriebsruhe an der TU Dresden, ausgenommen die Medizinische Fakultät, erfolgt in diesem Jahr innerhalb des Zeitraums von Freitag, dem 24. Dezember 2021 bis Sonntag, dem 2. Januar 2022. Der Personalrat hat dieser Maßnahme zugestimmt. Die ausfallende Arbeitszeit ist auszugleichen. Die Struktureinheiten der TU Dresden wurden darüber bereits mit RS D3/1/21 informiert.
Die Festlegung der Betriebsruhe durch das Rektorat erfolgt im Rahmen seiner Geschäftsführungskompetenz.
Die Gebäude der TU Dresden (ausgenommen Medizinische Fakultät) sind an den oben genannten Tagen der Betriebsruhe verschlossen. Die erforderliche Sicherung der klimatischen Bedingungen erfolgt durch das Dezernat Gebäudemanagement (für das IHI Zittau durch den SIB) wie an jedem regulären Wochenende.
Ausnahmen von der festgelegten Betriebsruhe sind nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass aufgrund des operativen Betriebsgeschehens der Arbeitseinsatz terminlich unabweisbar ist und unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Ein Ausnahmeantrag ist von der/dem Leiter/in der Struktureinheit unter Angabe der Gründe, der entsprechenden Arbeitstage, den Erfordernissen zur Sicherung der klimatischen Bedingungen in den erforderlichen Räumen über den Dienstweg (Mitzeichnung durch die/den Dekan/in; bei Fachrichtungen durch die/den Sprecher/in, die/den Leiter/in der Zentralen Einrichtung, die/den Dezernenten/-in) rechtzeitig, spätestens bis Freitag, den 3. Dezember 2021 an das Dezernat Personal zu richten.
Die Entscheidung über die Anerkennung der Ausnahme erfolgt durch den Kanzler unter Beteiligung des Personalrats und wird dem antragstellenden Leiter bzw. der antragstellenden Leiterin der Struktureinheit über den Dienstweg durch das Dezernat Personal mitgeteilt.
Ein Ausnahmeantrag ist entbehrlich, wenn regelmäßig, betriebsbedingt u.a. aufgrund von Langzeitversuchen kurzzeitig der Arbeitsplatz in der Betriebsruhe aufgesucht werden muss, beispielsweise um technisches Verbrauchsmaterial nachzufüllen oder Tiere zu füttern.
Da bei Gestattung von Ausnahmen zur Betriebsruhe in der Regel die klimatischen Bedingungen der zu nutzenden Räume zu sichern sind, soll der Antrag bereits die Räume enthalten, die während der Zeit der Ausnahme gesondert zu beheizen sind (das kann technisch bedingt teilweise zur Beheizung ganzer Gebäudeteile bzw. Gebäude führen). Bei positiver Entscheidung informiert das Dezernat Personal gegebenenfalls zugleich das Dezernat Gebäudemanagement über die Erfordernisse zur Sicherung der klimatischen Bedingungen in den erforderlichen Räumen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Tätigkeiten auf Basis positiv entschiedener Ausnahmeanträge, das heißt genehmigte Arbeitseinsätze während der Betriebsruhe sowie oben genannte Tätigkeiten im Interesse der TU Dresden, die keines Ausnahmeantrages bedürfen und deren Notwendigkeit sich objektiv nachweisen lässt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Beschäftigte, die während der Betriebsruhe Tätigkeiten ohne nachweisbare Notwendigkeit ausführen, riskieren hingegen den Verlust ihres gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes (Einzelfallprüfung).
Da in Sachsen am Donnerstag, den 23. Dezember 2021 bereits Schulferien sind, hat das Rektorat beschlossen, dass im Ermessen der Leiter/-innen der Struktureinheiten großzügig Urlaub gewährt werden kann. Eine umfassende Vertretungsregelung zur Bereitstellung aller Serviceleistungen bzw. Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes muss nicht zwingend sichergestellt werden. Die Gebäude bleiben an diesem Tag geöffnet.
Davon ausgehend bleibt die Zentrale Poststelle zum Jahreswechsel 2021/22 von Donnerstag, dem 23. Dezember 2021 bis Sonntag, dem 2. Januar 2022 geschlossen. Einzelheiten zur Postabfertigung werden per Beschäftigten-Rundmail und auf der Homepage des SG 3.3 Allgemeine Verwaltung bekannt gegeben.
Das Datenkommunikationsnetz sowie die Kommunikations-, Daten- und Compute- Dienste des ZIH bleiben in Betrieb. Eine durchgängige Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Aktuelle Informationen zu eventuellen Problemen sind erhältlich unter http://www.tu-dresden.de/zih -> Betriebsstatus oder durch den Ansagedienst für Störungen +49 351 463- 31888. Es besteht die Möglichkeit, Störungen per E-Mail an (priorisiert) und/oder auf dem Anrufbeantworter des Service Desk (+49 351 463-40000) zu melden. Grundsätzlich wird bei Störungen nur reagiert, wenn unmittelbarer Handlungsbedarf entsteht (beispielsweise zur Schadensbegrenzung bei Havarien).
Vom 24. bis 26. Dezember 2021 und vom 31. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 sind alle Bibliotheksstandorte der SLUB geschlossen. Die Bereichsbibliothek »DrePunct« inklusive Makerspace (Zellescher Weg 17) mit den integrierten Zweigbibliotheken für Elektrotechnik/Elektronik, Informatik, Bauingenieurwesen/Ingenieurwissenschaften, Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften sowie die Zweigbibliotheken Rechtswissenschaft, Erziehungswissenschaften, Forstwesen und Medizin bleiben vom 24. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 geschlossen.
Die Zentralbibliothek (Zellescher Weg 18) mit den integrierten Zweigbibliotheken Architektur, Geistes- und Sozialwissenschaften, Sprach- und Literaturwissenschaften, Chemie, Physik/ Psychologie, Wasserwesen/Biologie und Mathematik hat vom 27. bis 30. Dezember 2021 verkürzt von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Auch für die diesjährige Betriebsruhe besteht die Möglichkeit, die dienstlichen Telefone auf eine zweisprachige zentrale Telefonansage (deutsch/englisch) in der Zeit von Donnerstag, dem 23. Dezember 2021 bis Sonntag, dem 2. Januar 2022 umzuleiten. Hierzu wird zeitnah eine Beschäftigten-Rundmail erfolgen.
Dieser Artikel ist im Dresdner Universitätsjournal 19/2021 vom 30. November 2021 erschienen. Die komplette Ausgabe ist im Online-Auftritt des UJ unter https://tu-dresden.de/uj oder hier im pdf-Format kostenlos downloadbar. Das UJ kann als gedruckte Zeitung oder als pdf-Datei bei bestellt werden.