01.03.2021
Überbrückungshilfe für Studierende
Anträge können noch bis 31. März gestellt werden
Regina Heinrich, SWDD
Über viele Brücken musst du geh’n, um die immer neuen Corona-Löcher zu überwinden, aber immerhin: Es gibt Hilfe(n). Die Bundesregierung hat auch für Studierende ein paar Bretter bereitgelegt, die vielleicht nicht die Welt bedeuten, aber jedenfalls etwas Boden unter die Füße bringen.
Insgesamt 100 Millionen Euro stellt das BMBF für die Unterstützung von Studierenden in akuten, pandemiebedingten Notlagen zur Verfügung. Ein Teil davon entfällt auf den KfW-Studienkredit und der andere Teil auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der über die Studentenwerke ausgezahlt wird. Ursprünglich war diese Überbrückungshilfe für die Dauer von drei Monaten (Juni bis August 2020) gedacht, wurde dann noch für September verlängert und schließlich ab November wieder aufgenommen. Die jetzt angekündigte weitere Verlängerung bis zum Ende des Sommersemesters 2021 lässt im Hinblick auf die Eindämmung der Pandemie nur wenig Raum für Optimismus.
Das Studentenwerk Dresden hat die Anträge der Studierenden in seinem Zuständigkeitsbereich ab Juni 2020 bearbeitet. Mit Stand vom 17. Februar 2021 sind das insgesamt 4120 Anträge, davon konnten 3214 bewilligt werden. 1 373 400 Euro wurden ausgezahlt. Anträge mussten abgelehnt werden, wenn Unterlagen fehlten und auch trotz Nachforderung nicht eingereicht wurden, die Notlage nicht pandemiebedingt oder der Kontostand zu hoch war.
Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über ein Online-Portal, das die einzelnen Schritte sowohl für die Studierenden als auch für die Bearbeiter im Studentenwerk recht einfach gestaltet.
Trotzdem ist der Prüfaufwand hoch, müssen seitenweise Kontoauszüge gesichtet und teilweise Salden von Hand nachgerechnet werden, da die Banken nicht immer Stichtagssalden anbieten.
Auch gibt es sehr viele Rückfragen der Studierenden per E-Mail, weil die Ausfüllhinweise oft nicht gelesen oder nicht richtig verstanden werden.
Das Verhältnis von Erst- zu Folgeanträgen liegt im Durchschnitt bei 30 Prozent zu 70 Prozent, das heißt, bei vielen Studierenden besteht die Notlage länger als einen Monat. Die häufigsten Gründe der Antragstellung sind beendete oder pausierte Angestelltenverhältnisse, meist in den Branchen Gastgewerbe, Transport, Groß- und Einzelhandel, sowie entfallene familiäre Unterstützung.
64 Prozent der Antragsteller sind deutsche Studierende, 36 Prozent internationale Studierende.
Besonders wichtig ist es, die Hinweise zur Antragsstellung genau durchzulesen und darauf zu achten, dass alle Angaben – vor allem die Bankverbindung – aktuell und alle Unterlagen vollständig sind. Nur so können die Anträge zügig bearbeitet werden.
Die Antragstellung ist aktuell bis zum 31. März 2021 möglich, für jeden Monat muss ein eigener Antrag gestellt werden. Die weitere Verlängerung der Überbrückungshilfe für das Sommersemester 2021 wurde in Aussicht gestellt.
Dieser Artikel ist im Dresdner Universitätsjournal 04/2021 vom 2. März 2021 erschienen. Die komplette Ausgabe ist im Online-Auftritt des UJ unter https://tu-dresden.de/uj oder hier im pdf-Format kostenlos downloadbar. Das UJ kann als gedruckte Zeitung oder als pdf-Datei bei bestellt werden.