09.11.2024
ab sofort: Verwendung bundeseinheitliche Antragsunterlagen - für Studien nach ärztlicher Berufsordnung
In Sachsen bedarf es für die vollständige Umsetzung des Beschlusses einer Anpassung der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer. Diese wird voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Bis dahin bleibt es in Sachsen bei den bisher geltenden formalen Anforderungen für eine Einreichung bei der Ethikkommission.
Gleichwohl bitten wir bereits ab 11.11.2024 für die Einreichung bei der Ethikkommission an der TU Dresden die bundeseinheitlichen Antragsunterlagen zu verwenden.
Diese finden Sie auf unserer Internetseite oder auf der Internetseite des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen e.V.
Nehmen Sie mit konkreten Fragen bitte rechtzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der Geschäftsstelle auf, damit unnötige Verzögerungen vermieden werden können.