02.01.2025
seit 01.01.2025: vollständige Umsetzung des Beschlusses "eine Studie - ein Votum" für Studien nach der Berufsordnung
In Sachsen bedurfte es für die vollständige Umsetzung des Beschlusses des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen und der Bundesärztekammer einer Anpassung der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer. Die entsprechend geänderte Berufsordnung ist nunmehr zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Seither gilt daher auch in Sachsen der Beschluss "eine Studie - ein Votum".
Die Verwendung der bundeseinheitlichen Antragsunterlagen für Studien nach der Berufsordnung galt für Einreichung bei der Ethikkommission an der TU Dresden bereits seit 11.11.2024.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite oder auf der Internetseite des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen e.V.
Nehmen Sie mit konkreten Fragen bitte rechtzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der Geschäftsstelle auf, damit unnötige Verzögerungen vermieden werden können.