17.09.2020
Anspruchsdauer für „Kind-krank-Tage“ verlängert
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts, um ihr Kind zu betreuen, wenn es krank ist. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren. Der Anspruch umfasst normalerweise 10 Tage pro Kalenderjahr für jedes Elternteil pro Kind, 20 Tage pro Kalenderjahr für Alleinerziehende pro Kind (siehe PersonaRAT Krankheit – Kinderkrankengeld).
Wegen der Corona-Pandemie hat die Große Koalition am 26.08.2020 beschlossen, dass in diesem Jahr die Anspruchsdauer verlängert wird. Demnach werden in 2020 jedem Elternteil 15 Tage pro Kind, Alleinerziehenden 30 Tage pro Kind gewährt.