13.06.2022
Das 9-Euro-Ticket und seine Folgen für das Sächsische Reisekostenrecht
Die Reisekostenstelle und auch die Anordnungsbefugten sind gehalten, im Rahmen der Dienstreiseanordnung im Einzelfall zu prüfen, ob der Kauf eines 9-Euro-Tickets wirtschaftlich und sparsam ist und ob der Verweis auf das 9-Euro-Ticket für den Dienstreisenden zumutbar ist. Dabei sind insbesondere der Kaufpreis des 9-Euro-Tickets, die durch die ausschließlich zulässige Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs längere Reisedauer und damit ein ggf. entstehender (höherer) Anspruch auf Tagegeld und ggf. Übernachtungskostenerstattung sowie die Unmöglichkeit einer Sitzplatzreservierung zu berücksichtigen (Prüfung der Zumutbarkeit).
Näheres lesen Sie unter SMF-Erlass-22-095-02_9-euro-Ticket