Nov 07, 2022
Jetzt doch! Eine voraussetzungslose Übertragung von Urlaub ist wieder möglich!
Arbeitnehmer der TU Dresden (ausgenommen der Medizinischen Fakultät) mit gesetzlichen und/oder tariflichen Urlaubsansprüchen können (bezogen auf den Urlaubsanspruch in der Fünf-Tage-Arbeitswoche) jetzt bis zu 5 Urlaubstage in das Folgejahr übertragen. Die Übertragung dieser Urlaubstage bedarf keiner Prüfung besonderer Übertragungsgründe und auch keiner gesonderten Genehmigung seitens der Vorgesetzten. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub bis spätestens 30. September des Folgejahres vollständig genommen werden.
Erholungsurlaub der Beamt:innen kann ohne Angabe von Gründen und ohne Genehmigung des Vorgesetzten ebenfalls in das Folgejahr übertragen werden. Für Beamt:innen gilt als Verfallsfrist der 30. September des Folgejahres.