03.06.2019
Weitere Informationen zur Tarifeinigung 2019
Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder im Februar/März diesen Jahres finden teilweise rückwirkend zum 01. Januar 2019 Anwendung, z. B. Gehaltssteigerung um 3,2 Prozent, mindestens aber um 100 Euro. Hierbei ist jedoch Folgendes zu beachten: Auf Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 2. März 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, finden die Vereinbarungen der Tarifeinigung vom 2. März 2019 nur dann Anwendung, wenn sie dies bis zum 30. September 2019 schriftlich beantragen. Sollten noch Kontakte zu ausgeschiedenen Kolleg*innen bestehen, bitten wir diese entsprechend zu informieren.