Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
Die zentrale Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte ist schwerpunktmäßig befasst mit den Aufgaben gemäß Sächsischem Hochschulgesetz (SächsHSG) und dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (SächsGleiG).
Geschlechtergerechtigkeit für alle Studierenden und Beschäftigten an der TU Dresden erfahrbar zu machen, Geschlechtervielfalt sichtbar zu machen sowie versteckte Barrieren konstruktiv zu erschließen und zu öffnen – das ist unsere ständige Motivation und große Herausforderung.
Keine einseitige Frage: Gleichstellung im Hochschulkontext
Gleichstellung an der Hochschule ist ein Querschnittsthema und das Themenspektrum in der Gleichstellungsarbeit ist entsprechend vielfältig.
- Es geht um Antidiskriminierung: alle Studierenden und Beschäftigten sollen in einem diversitätssensiblen Umfeld lernen und arbeiten können.
- Es geht um die Vereinbarkeitsfrage bei Beruf/Studium und Familie/Pflege.
- Es geht um eine ausgewogene Anzahl von Vertreter:innen aller Geschlechter in Führungspositionen.
- Es geht um Arbeits- und Karrierebedingungen: wir brauchen Modelle, die z.B. das Problem befristeter Verträge proaktiv angehen.
- Es geht um Gender und Diversitätsaspekte in Forschung und Lehre.
- Es geht um vieles und mehr.
Das Büro der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten koordiniert die Gleichstellungs-arbeit in den Bereichen, Fakultäten und Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen. Unser Team unterstützt das Engagement aller dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und trägt durch Beratung, Veranstaltungen und vielfältige Aktivitäten zu mehr Information und Dialog über Gleichstellung innerhalb der Universität bei.