Barrierefreiheit
Unter Barrierefreiheit wird meist nur eine stufenlose Fortbewegungsmöglichkeit verstanden. Barrierefreiheit ist mehr. Barrierefreiheit bedeutet auch Orientierungshilfen, Beschilderung, Beleuchtung, Hörhilfen, Ansagen, eigenständige Nutzung des Internets u. v. m. für Menschen mit körperlicher Behinderung, Hörbeeinträchtigung, Sehschwäche u. a. (vgl. Behindertengleichstellungsgesetz).
Die TU Dresden achtet bei allen Baumaßnahmen auf eine umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Beispielsweise ist der TU Auftritt im Internet barrierefrei gestaltet. Mit dem Campus Navigator wird ein komfortables Leitsystem zur Verfügung gestellt, in dem auch die behindertenrelevanten Daten eingearbeitet sind / werden. Schwerer ist es, für die vielen alten Gebäude schnell eine Barrierefreiheit zu erreichen.
An der TU Dresden sind in den letzten Jahren etliche Neubauten entstanden, die von Anbeginn an entsprechend DIN 18040 und sächsische Bauordnung (VwVSächsBO) behindertengerecht geplant und gebaut worden sind. Daneben gibt es viele Gebäude, die aus den Jahren um 1900 stammen und unter Denkmalschutz stehen. Schrittweise, aber immer sehr sensibel, werden sie rekonstruiert und dabei auch den Anforderungen von Menschen mit Behinderungen angepasst. Es werden in den nächsten Jahren jedoch noch große Anstrengungen notwendig sein, um alle räumliche Barrieren abzubauen.
Bei allen Baumaßnahmen wird die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. Sie kann deshalb auch Ihre Vorschläge für bauliche Veränderungen wie z. B. barrierefreie Zugänge, Aufzüge, behindertengerechte Toiletten u. a. unterstützen. Sprechen Sie uns an!