Technische Hilfsmittel
Technische Hilfsmittel dienen Menschen mit Behinderung zum Ausgleich von Nachteilen, die am Arbeitsplatz entstehen. Im Katalog für technische Hilfsmittel der Datenbank REHADAT können Sie recherchieren. Zweckmäßige, behinderungsgerechte Stühle können Sie sich bei unserer Betriebsärztin ansehen.
Die Beantragung von Hilfsmitteln erfolgt bei unterschiedlichen Stellen.
Befinden Sie sich in einem Arbeitsrechtsverhältnis und sind für die Ausübung der Tätigkeit Hilfsmittel erforderlich geworden, so können Sie sich als Arbeitnehmer/in an den/die Inklusionsbeauftragten wenden. Darüber hinaus kann vom Arbeitgeber ein Antrag auf Gewährung von Leistungen nach SGB IX gestellt werden.
Behinderte Menschen, die eine neue Tätigkeit aufnehmen werden, können bei der Agentur für Arbeit eine an ihre Bedürfnisse angepasste Arbeitsplatzausstattung beantragen.
Ebenso können technische Hilfsmittel vom Arbeitnehmer beantragt werden:
- bei Deutsche Rentenversicherung Bund Dresden
- bei Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Dresden
- über den behandelnden Arzt bei den Krankenkassen