Beschwerdemanagement für Studium und Lehre
Das Beschwerdemanagement versteht sich als Teil des Qualitätsmanagements im Bereich von Studium und Lehre, wenn eine kooperative Problemlösung nicht greift. Das Verfahren ermöglicht es bei akuten und dauerhaften Problemen sowie bei Untätigkeit der Verantwortlichen auch außerhalb der geregelten Evaluationen aktiv in die Qualitätsentwicklung einzugreifen. Ein wichtiges Instrument ist hierbei der kommunikative Austausch zu Problemen sowie deren Lösung innerhalb des Studiengangs, der Fakultät und der gesamten Universität.
Wie wird eine Beschwerde eingereicht?
Jedes Mitglied der Hochschule kann sich schriftlich beschweren, um Mängel im Bereich Studium und Lehre anzuzeigen. Erste Ansprechpersonen sind, unabhängig von der Beschwerde, die zuständigen Studiengangskoordinatoren (siehe Liste).
In begründeten Fällen, bspw. bei Untätigkeit der betreffenden Studiengangskoordinatoren, können sich die Beschwerdeführenden direkt an die jeweils verantwortlichen Stellen wenden. In solchen Fällen ist die Beschwerde auf Fakultätsebene direkt an den Studiendekan, respektive an den Fachschaftsrat zu richten. Eine Beschwerde, die über die Fakultät hinausgeht, ist dem Prorektorat Bildung, respektive dem Studierendenrat zuzuleiten.
Was geschieht mit der Beschwerde?
Die Ansprechpersonen leiten die Beschwerde an die zuständigen Stellen weiter und kümmern sich um eine zeitnahe Lösung. Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt. Sofern es für die Problemlösung erforderlich scheint, wird auf der Fakultätsebene die Studienkommission sowie auf der Hochschulebene die Senatskommission Lehre und/oder der Arbeitskreis Q einbezogen.
Die Beschwerdeführenden werden entweder direkt oder in Form einer Veröffentlichung des Problemlösungsprozesses, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, über diesen informiert.
Welche Konsequenzen kann eine eingereichte Beschwerde haben?
Alle Beschwerden, und die daraufhin entwickelten Maßnahmen, finden Eingang in den nächsten Lehrbericht. Zudem wird in der nachfolgenden Studiengangsevaluation geprüft, welche Maßnahmen zur Behebung eingesetzt wurden und ob das angezeigte Problem gelöst werden konnte. Alle angezeigten Mängel fließen so in zukünftige Stärken-Schwächen-Analysen im Rahmen der Studiengangsevaluation ein.
Bei besonders schwerwiegenden Mängeln besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Studiengangsevaluation.