Aufgaben
Zentrale Aufgabe der Kommission Qualität in Studium und Lehre ist es über die interne Akkreditierung der Studiengänge der TU Dresden zu entscheiden. Die Qualität eines Studienganges soll vor dem Hintergrund der Erfüllung der Qualitätsziele der TU Dresden, die auch die vom Akkreditierungsrat festgelegten Kriterien enthalten, eingeschätzt und anschließend eine Entscheidung über die Akkreditierung des Studienganges getroffen werden.
Die Kommission berücksichtigt bei ihrer Entscheidung den Evaluationsbericht des Zentrums für Qualitätsanalyse über den betreffenden Studiengang, die Stellungnahme der Zentralen Universitätsverwaltung über die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben für Studiengänge und Mindeststandards des Akkreditierungsrates, den Beschluss des Fakultätsrats, inklusive der Stellungnahme und des Maßnahmenkatalogs der Fakultät, sowie die drei externen Gutachten aus der Fachwissenschaft, der Berufspraxis und einer bzw. eines Studierenden.
Die Kommission prüft zudem, ob die von der Fakultät vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um in Zukunft die Erfüllung der Qualitätsziele zu erreichen und die Qualität des Studiengangs zu sichern und zu verbessern.
Sie kann eine Akkreditierung ohne und mit Auflagen und/oder Empfehlungen aussprechen sowie die Akkreditierung versagen. Der Zeitraum der Akkreditierung ist im Falle der Erstakkreditierung auf fünf, bei allen nachfolgenden Akkreditierungen auf acht Jahre befristet. Ist eine Akkreditierung mit Auflagen verbunden, wird die Akkreditierungsfrist verkürzt und nach der Erfüllung der Auflagen verlängert.
Bei neuen Studiengängen gibt die Kommission eine Empfehlung über die Einrichtung des Studienganges ab und entscheidet über dessen Akkreditierung. Diese kann ohne und mit Auflagen und/oder Empfehlungen verbunden sein oder versagt werden.
Darüber hinaus obliegt der Kommission die Auswahl der Gutachterinnen bzw. der Gutachter aus der Fachwissenschaft, der Berufspraxis und Studierenden.