BAföG
BAföG ist mehr als nur ein Zuschuss – es ist deine Eintrittskarte in ein selbstbestimmtes Studium. Viele Erstakademiker:innen finanzieren sich damit ihren Traum von der Uni, oft ohne es anfangs zu wissen. Und das Beste: Ein großer Teil muss gar nicht zurückgezahlt werden!
Inhaltsverzeichnis
Studenten-BAföG – Der Klassiker
Generell sollte jeder Studierende vor Beginn des Studiums einen BAföG-antrag stellen, denn dies kann dir ein monatliches Einkommen von bis zu 992 € einbringen (Stand August 2025). Das Beste am BAföG: Du musst nicht alles zurückzahlen!
Hier ein paar wichtige Eckpunkte:
Beantragung
Für alle Studierenden in Dresden ist das BAföG-Amt des Studentenwerks zuständig. Ihr könnt den Antrag dort persönlich abgeben, per Post oder Mail schicken oder direkt online über BAföG Digital ausfüllen. Alle Formulare und Wege findet ihr auf der Website des Studentenwerks.
Ihr solltet euren Antrag am besten schon drei Monate vor eurem Studienbeginn stellen. Damit ihr keine Zeit verliert, reicht erstmal ein Grundantrag (Formblatt 1, zu finden auf bafög.de) oder sogar ein formloser Antrag mit Datum, Adresse und Unterschrift ans Studentenwerk Dresden. Die restlichen Unterlagen könnt ihr danach nachreichen. Rechnet am besten mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 2 Monaten.
Ihr benötigt Nachweise über das Einkommen eurer Eltern (hier zählt das Einkommen, das man vor zwei Jahren hatte) und euer Vermögen (z.B. Bank- und Sparguthaben, Bargeld, Eigentum). Außerdem müsst ihr euren Lebenslauf, eure Bankverbindung, eure Immatrikulationsbescheinigung und Informationen zu eurer Einkommenssituation während des Bewilligungszeitraums einreichen. Zusätzlich können Nachweise zu eurer Krankenversicherung und Wohnsituation nötig sein.
Welche Nachweise ihr genau benötigt, steht in den jeweiligen Formularen – oder ihr fragt direkt beim Studentenwerk Dresden nach.
Tipp: Falls das Einkommen eurer Eltern niedriger ist als vor zwei Jahren, könnt ihr einen Aktualisierungsantrag stellen.
Bewilligungszeitraum und Förderhöchstdauer
Euer BAföG-Antrag geht in der Regel über 12 Monate (also 2 Semester). Danach müsst ihr die Förderung neu beantragen. Auch hier gilt: plant genug Zeit für die Bearbeitung eure Antrags ein (ca. 2 bis 3 Monate)!
Wie lange ihr einen BAföG-Antrag stellen könnt, hängt von eurer Regelstudienzeit ab. Diese variiert je nach Studiengang und ist in eurer Studienordnung festgeschrieben.
Tipp: In bestimmten Fällen kannst du über deine Regelstudienzeit hinaus noch BAföG bekommen. Dafür musst du eine Begründung beim BAföG-Amt abgeben. Dazu gehören: Nachgewiesene aktive Gremienarbeit, Schwerwiegende Gründe (zum Beispiel Krankheit, Behinderung), Schwangerschaft, Erziehung eigener Kinder, Pflege von Verwandten oder erstmaliges Nichtbestehen einer Abschlussprüfung.
Leistungsnachweis
Ab dem 5. Semester braucht ihr für euren BAföG-Antrag einen Leistungsnachweis vom Prüfungsamt. Informiert euch früh, welche Leistungen dafür zählen. Reicht den Nachweis am Ende des 4. Semesters ein (oder früher, wenn alles erledigt ist). So vermeidet ihr Lücken in der Förderung.
Wichtig! Gebt keine falschen Angaben an – sonst müsst ihr alles zurückzahlen und mit Strafen rechnen. Fragt bei Eltern oder Großeltern nach, ob Vermögen auf euren Namen läuft.
Rückzahlung
Da das BAföG zu 50% aus einem zinslosen Darlehen besteht, musst du nach deinem Studium auch nur die Hälfte des BAföG zurückzahlen. Zusätzlich gibt es eine Höchstgrenze von 10.010 € (Stand August 2025), d.h. selbst wenn du deinen Bachelor und deinen Master mit BAföG finanzierst, musst du am Ende höchsten 10.010 € zurückzahlen.
Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer deines ersten Studiums und wird in Raten abgezahlt. Vorher bekommst du vom Bundesverwaltungsamt einen Rückzahlungsbescheid, in dem der Beginn der Rückzahlung und auch die Höhe der monatlichen oder vierteljährlichen Raten festgelegt werden.
Aktuell gilt folgende Regelung (Stand August 2025):
- Die Rückzahlung von BAföG-Schulden erfolgt vierteljährlich.
- Alle drei Monate müssen 390 € an das Bundesverwaltungsamt überwiesen werden. Das entspricht einer monatlichen Belastung von 130 €.
Kannst du diese Raten nicht zahlen, weil dein Einkommen zu niedrig ist (z. B. während des Masterstudiengangs), könnt ihr beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag auf Freistellung stellen. Freistellung heißt, ihr müsst in dieser Zeit nichts oder nur einen reduzierten Betrag zurückzahlen.
Tipp: Wenn du das Darlehen in einer Summe zurückzahlst, kann es einen Nachlass geben. Auch während der Ratenzahlung kannst du jederzeit die Restsumme auf einen Schlag zurückzahlen oder eine Teilrückzahlung von mindestens 500 € leisten und einen Nachlass bekommen.
NEU: Studienstarthilfe
Der Start ins Studium kann teuer sein – von der Kaution für die erste Wohnung über Lehrmaterialien bis hin zum Laptop. Zum Glück gibt es die Studienstarthilfe, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von pauschal 1.000 €, der dir den Einstieg erleichtert. Sie dient zur Finanzierung von Aufwendungen, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind, z. B. IT-Ausstattung, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution oder Umzugskosten.
Die Studienstarthilfe richtet sich an alle, die erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, der EU oder der Schweiz eingeschrieben sind, unter 25 Jahre alt sind und im Monat vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen haben.
Die Beantragung erfolgt online über die Plattform BAföG digital – einfach, schnell und bequem von zu Hause aus. Wichtig: Es gibt eine gesetzliche Frist für die Antragstellung. Damit du die Förderung nicht verpasst, solltest du den Antrag direkt zu Studienbeginn stellen.
Tipp: Halte alle Nachweise bereit, z. B. Bescheide über Sozialleistungen. Die Bearbeitung läuft über die Plattform, bei Fragen hilft die Hotline unter +49 800 2236 341.
Sonderfall: Elternunabhängiges BAföG
Für alle, die nicht direkt von der Schule zur Hochschule wechseln, gibt es die Alternative des elternunabhängigen BAföG. Das bedeutet, dass das Einkommen deiner Eltern im BAföG-Antrag nicht berücksichtig wird.
Hierfür ist kein Extra-Antrag nötig. Das BAföG-Amt prüft normalerweise anhand eures Lebenslaufes, ob ihr die Voraussetzungen erfüllt.
Du bist für elternunabhängiges BAföG berechtigt, wenn…
- du vor dem Studium mindestens 5 Jahre gearbeitet hast, oder
- du eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen und danach 3 Jahre gearbeitet hast, oder
- du über 30 Jahre alt bist.
Hinweis: Hast du eine kürzere Ausbildung gemacht, müsst du entsprechend länger gearbeitet haben. Umgekehrt (längere Ausbildung, kürzere Arbeit) geht es nicht. Außerdem musst du in dieser Zeit deinen Lebensunterhalt selbst verdient haben.