Weitere finanzielle Hilfen
Wohngeld & staatliche Hilfen – Unterstützung, die dir den Rücken stärkt! Studieren ist teuer und manchmal reichen die üblichen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ganz aus. Zum Glück gibt es verschiedene staatliche Hilfen, die dir unter die Arme greifen können, damit du dich auf dein Studium konzentrieren kannst.
Inhaltsverzeichnis
Wohngeld für Studierende
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit wenig Einkommen. Aber: Wer BAföG bekommen kann, hat normalerweise keinen Anspruch auf Wohngeld.
Damit du Wohngeld beantragen darfst, musst du zuerst BAföG beantragen – auch wenn du genau weißt, dass es abgelehnt wird. Der BAföG-Ablehnungsbescheid ist nämlich der Nachweis für die Wohngeldstelle.
Du kannst Wohngeld beantragen, wenn du keinen Anspruch auf BAföG hast, weil:
- dein Studium nicht BAföG-förderfähig ist (z. B. Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium),
- du die Förderhöchstdauer überschritten hast,
- du die Altersgrenze erreicht hast,
- du keinen Leistungsnachweis vorgelegt hast,
- du nur ein Darlehen vom BAföG bekommen würdest,
- oder du als internationale:r Studierende:r nicht die Voraussetzungen fürs BAföG erfüllst.
Tipp: Wenn du Studierende:r mit Kind bist, kannst du für dich und deine Familie unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Wohngeld beantragen.
Hilfe in Notlagen – wir zeigen dir, wo du Unterstützung bekommst!
Manchmal läuft im Studium nicht alles glatt – eine finanzielle Krise, soziale Probleme oder die Nachricht, dass du ein Kind erwartest und dir Sorgen ums Geld machst. Keine Panik: Dafür gibt es die Sozialberatung des Studentenwerks Dresden. Dort bekommst du Unterstützung und Beratung, wenn du in eine schwierige Lage gerätst.
Wichtig zu wissen: Finanzielle Hilfen gibt es nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch. Das heißt: Vereinbare einfach einen Termin bei der Sozialberatung – dort wird mit dir gemeinsam geschaut, welche Unterstützung für dich passt.
Welche Hilfen gibt es?
Wenn du in eine vorübergehende finanzielle Notlage gerätst, kannst du beim Studentenwerk Dresden eine Freiessenkarte im Wert von 100 € beantragen. Damit kannst du in allen Mensen und Cafeterien des Studentenwerks essen – inklusive Getränke und Desserts. Wichtig: Pro Jahr gibt es nur eine Karte pro Person und einen Rechtsanspruch hast du nicht.
Reiche einfach einen Nachweis über deine finanzielle Notlage (z. B. Zahlungsverzug, Krankheit, Verschuldung) und den Antrag mit Begründung und Unterlagen bei der Sozialberatung ein.
Wenn du in eine nicht selbstverschuldete finanzielle Notlage gerätst, kannst du beim Studentenwerk Dresden eine einmalige Beihilfe von bis zu 1.000€ beantragen. Diese Unterstützung wird aus dem Sozialfonds gezahlt und ist nicht rückzahlbar.
Typische Gründe für eine Notlage:
- Krankheit (physisch oder psychisch)
- Ausbleibende Zahlungen der Eltern (z. B. durch Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitslosigkeit)
- Erziehung und Unterhalt eigener Kinder
Für die Beihilfe musst du einen Antrag mit Nachweisen bei der Sozialberatung stellen. Du wirst dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dort wird auch geprüft, ob z. B. eine Freiessenkarte zusätzlich hilft.
Wenn du während des Studiums schwanger bist und nur über ein geringes Einkommen verfügst, kannst du eine Schwangerenbeihilfe beim Studentenwerk Dresden beantragen. Die Höhe der Schwangerenbeihilfe beträgt 200 € zuzüglich einer Freiessenkarte im Wert von 50 € für die Mensen und Cafeterien des Studentenwerks.
Wer kann die Beihilfe bekommen?
- Eingeschriebene Studentinnen an Hochschulen im Bereich des Studentenwerks Dresden
- Einkommen darf die festgelegten Grenzen (je nach Haushaltssituation) nicht überschreiten
Für die Beihilfe musst du das Formular mit allen Nachweisen vor dem Geburtstermin bei der Sozialberatung oder im Campusbüro Uni mit Kind einreichen.
Wenn du fast fertig mit dem Studium bist, aber kein BAföG mehr bekommst, kannst du beim Studentenwerk Dresden ein zinsfreies Darlehen beantragen.
Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten. Allerdings sind ein bis drei
1 bis 3 Bürgende (wohnhaft in Deutschland, 21–65 Jahre alt, mit nachweisbarem Einkommen) für die Beantragung notwendig.
Auch hier musst du einen Antrag ist mit entsprechender Begründung sowie den erforderlichen Unterlagen an die Sozialberatung des Studentenwerk Dresden zu stellen.
Ein Studium läuft nicht immer rund – selbst wenn du weißt, was Credit Points, Tutorien oder SHK sind. Bei sozialen oder finanziellen Problemen brauchst du manchmal einfach unabhängigen und sachlichen Rat.
Die Sozialberatung des Studentenwerks Dresden ist deine erste Anlaufstelle. Sie hilft allen Studierenden der Dresdner Hochschulen und auch den Studierenden der Hochschule Zittau/Görlitz.
Tipp: Scheue dich nicht, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren – so kannst du mögliche Probleme schnell klären und bekommst die Unterstützung, die du brauchst.
Kindergeld für Studierende?
Du bist über 18 und studierst? Dann kann es sein, dass deine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen – und das bis zu deinem 25. Geburtstag. Wenn du ausziehst, wird das Kindergeld standardmäßig weiterhin an deine Eltern gezahlt. Mit deren Zustimmung kannst du aber beantragen, dass das Geld direkt auf dein Konto überwiesen wird – dafür muss die Familienkasse informiert werden.
- Kindergeld wird gezahlt, wenn du erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium machst.
- Bei zweiter Ausbildung oder Studium darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten – das Einkommen spielt keine Rolle.
- Auch Minijobs neben der Ausbildung sind erlaubt, ohne dass das Kindergeld entfällt.
- In Übergangszeiten (z. B. zwischen Schule und Studium) kannst du Kindergeld weiter erhalten – solange die Zeit nicht länger als 4 Monate ist.
Kindergeld wird auch gezahlt, wenn du ein praktisches Fachpraktikum machst, das zum Berufsziel passt, oder du einen Freiwilligendienst leistest (z. B. Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ).