Auslandsförderung für mitreisende Kinder
Die TU Dresden bietet eine Förderung für Mitglieder und Angehörige mit Kind(ern) unter 18 Jahren, die zusammen mit Kind(ern) einen Auslandsaufenthalt antreten. Ziel der Förderung ist es, die Mobilität von Studierenden und Beschäftigten mit Kindern zu unterstützen. Für die Mitnahme des Kindes/der Kinder bei einem Auslandsaufenthalt wird eine Pauschale für anfallende Reisekosten des Kindes/der Kinder oder der Betreuungsperson bzw. für anfallende Kinderbetreuungsgebühren/Schulgebühren im Ausland gewährt.
Förderbedingungen:
- Pauschale für Reisekosten des Kindes/der Kinder oder der Betreuungsperson (d.h. Kosten für Fahrt, Verpflegung und Übernachtung), wenn diese mitreisen oder Kinderbetreuungskosten/Schulgebühren im Ausland
- Höhe der Pauschale:
- bis zu einem Monat: 500 €
- bis zu drei Monaten: 1.000 €
- ab drei Monaten: 1.500 €
Antragsberechtigte: Mitglieder der TU Dresden mit Kind(ern) unter 18 Jahren
Wichtige Informationen zur Beantragung:
- Ein Antrag kann jederzeit, jedoch spätestens bis vier Wochen vor Antritt der Reise gestellt werden.
-
Bitte senden Sie uns dazu den Antrag (verlinken) ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihren vollständigen, im Formular näher präzisierten Unterlagen (Nachweis über Angehörigkeit der TU Dresden, Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder unter 18 Jahren, Nachweis über Auslandsaufenthalt) in einem PDF-Dokument an .
Die zugehörigen Hinweise zum Datenschutz finden Sie im entsprechenden Informationsblatt "Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten/Informationspflichten nach DSGVO".
Für Rückfragen steht das Sachgebiet 9.3 Diversity Management zur Verfügung.
Koordinatorin Familienfreundlichkeit
NameFranziska Schneider Dipl.-Soz.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Die Förderung wird durch Mittel des Professorinnenprogramms III sowie der Exzellenzstrategie finanziert.