Neufassung der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Derzeit werden im Beirat Inklusionn die Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen überarbeitet.
Sobald es eine durch das Justitiariat der TU Dresden freigegebene Neufassung der Regelungen gibt, werden diese auf dieser Seite veröffentlicht.