Person zieht Ordner aus einem Regal © PantherMedia

Aussonderung von Unterlagen

An der TU Dresden dürfen ohne Genehmigung des Universitätsarchivs keine dienstlichen Unterlagen und Daten gelöscht oder vernichtet werden.
Grundlage dafür ist das Sächsische Archivgesetz, laut dem nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen die vollständige Anbietungspflicht aller dienstlichen Unterlagen aller Struktureinheiten der TUD an das Universitätsarchiv erfolgen muss.
Auf den folgenden Seiten haben wir für die Registraturbildner der TU Dresden alle relevanten Informationen und Abläufe zu diesem Thema zusammengestellt.

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Wichtige Themen im Überblick

Stapel mit Papieren, auf dem eine Brille liegt und angeordnet neben einem geöffneten Laptop © PantherMedia