Archivalien im UA

Aussonderung von Unterlagen

Das dienstliche Schriftgut ist Eigentum der Technischen Universität Dresden und damit des Freitstaates Sachsen. Der Freistaat regelt im SächsArchivG was mit dem dienstlichen Schriftgut geschehen soll, wenn es nicht mehr gebraucht wird bzw. Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
Für alle Struktureinheiten der Universität besteht eine Anbietungspflicht an das Universitätsarchiv. Dies bedeutet, dass keine Stelle eigenmächtig dienstliche Unterlagen vernichten darf, sondern dem Universitätsarchiv zur Prüfung der Archivwürdigkeit angeboten werden müssen. Nur das Archiv ist befugt, die Genehmigung zur Vernichtung von Unterlagen (Kassation) zu erteilen.

mehr erfahren Aussonderung von Unterlagen

Wichtige Themen im Überblick

Hebelschubanlage © UA der TUD, Heubner