Aussonderung von Unterlagen
Das dienstliche Schriftgut ist Eigentum der Technischen Universität Dresden und damit des Freitstaates Sachsen. Der Freistaat regelt im SächsArchivG was mit dem dienstlichen Schriftgut geschehen soll, wenn es nicht mehr gebraucht wird bzw. Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
Für alle Struktureinheiten der Universität besteht eine Anbietungspflicht an das Universitätsarchiv. Dies bedeutet, dass keine Stelle eigenmächtig dienstliche Unterlagen vernichten darf, sondern dem Universitätsarchiv zur Prüfung der Archivwürdigkeit angeboten werden müssen. Nur das Archiv ist befugt, die Genehmigung zur Vernichtung von Unterlagen (Kassation) zu erteilen.
Archivierung
Das Universitätsarchiv ist als eine Betriebseinheit der Zentralen Einrichtungen der TUD zuständig für die historische Überlieferung aller Struktureinheiten der Universität. Dazu gehören u. a. das Rektorat, alle Dezernate der Zentralen Universitätsverwaltung, die zentralen Gremien, alle Beauftragten und Vertrauensperson mit dem Personalrat und dem Studierendenrat, die Zentralen Einrichtungen sowie die Bereiche mit allen Fakultäten.
Es ist Aufgabe des Archivs alle Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und denen ein bleibender Wert zukommt zu erhalten und für die Forschung und Öffentlichkeit zugänglich zu machen.