Internationale Kooperationen
Inhaltsverzeichnis
Partnergärten
Weltweit setzen sich botanische Gärten für den Erhalt der Artenvielfalt ein. Bisher fehlen in einigen Ländern allerdings noch Infrastruktur und Erfahrung in Bezug auf Aufbau und Pflege einer Pflanzensammlung. Partnerschaften mit etablierten botanischen Gärten sollen den neueren Einrichtungen den Start erleichtern.
Der botanische Garten der TU Dresden pflegt in diesem Rahmen Kontakte zum Botanischen Garten der Universidad de Talca in Chile sowie zur Universidade Kimpa Vita in Angola. Im Zentrum der Partnerschaften steht der Wissenstransfer: Gärtnerinnen und Gärtner, aber auch die Leitung des Gartens stehen in Austausch und lernen bei gegenseitigen Besuchen die Arbeitsabläufe und den Aufbau der verschiedenen Gärten kennen. Daneben leistet das Dresdner Gartenpersonal konkrete Starthilfe bei der Planung der Partnergärten. Im Jahr 2006 wurde der Botanische Garten der Universidad de Talca eröffnet. Der botanische Garten in Angola befindet sich derzeit in der Phase der Anlegung.
Forschung
Artenvielfalt und Naturschutz enden nicht an Ländergrenzen. Internationale Kooperationen sind daher eine wichtige Grundlage für die Forschung. Ein aktuelles Beispiel für ein grenzüberschreitendes Forschungsvorhaben stellt das Angola-Projekt dar.
Internationaler Gärtnertausch
Die Stiftung Internationaler Gärtnertausch schickt Gärtner/innen aus Botanischen Gärten in die Welt. Dabei können sie nicht nur die kultivierten Arten am Wildstandort kennenlernen, sondern auch wertvolle Kenntnisse zum Umgang mit seltenen oder schwer zu kultivierenden Pflanzen gewinnen. Auf diese Weise reisten Gärtner/innen aus Dresden nach Japan, Chile oder Edinburgh. Im Gegenzug durften wir Gäste aus Edinburgh und Berlin in Dresden begrüßen.
Internationaler Samentausch
Als wissenschaftliche Einrichtung pflegt der Botanische Garten Kontakte zu etwa 500 Institutionen weltweit. Um die benötigten Pflanzen für Forschung und Lehre bereitstellen zu können, tauschen die Gärten untereinander Saatgut aus. Die Sämereien stammen entweder von Pflanzen aus dem Gartenbestand oder von Wildpflanzen aus der Natur. Die Herkunft wird möglichst genau erfasst, dokumentiert und an die Besteller weitergegeben. So geht unser Material in alle Welt. Gleichzeitig haben wir die Möglichkeit, Saatgut von interessanten Arten für die eigene Sammlung zu erhalten.
Internationale Abkommen/IPEN
Die Pflanzenvielfalt ist eine wichtige Ressource für den Menschen. Um sie nachhaltig und gerecht zu nutzen, bestehen internationale Abkommen, die ihren Erwerb und ihre Verwendung regeln. Grundlage hierfür sind das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und das Nagoya-Protokoll. Diese Abkommen tragen dazu bei, dass Vorteile, die aus der Nutzung von Pflanzen und anderen genetischen Ressourcen resultieren, gerecht zwischen den beteiligten Staaten aufgeteilt werden.
Aus diesem Grund müssen die Botanischen Gärten seit 2015 die Herkunft von wissenschaftlich verwendetem Pflanzenmaterial genau dokumentieren. Bei Sammelreisen müssen Genehmigungen der Behörden vor Ort eingeholt und der rechtmäßige Erwerb der Ressourcen dokumentiert werden. Wird Pflanzenmaterial weitergegeben, ist zu prüfen, ob dies den Auflagen der Herkunftsstaaten entspricht.
Eine Abgabe von Pflanzen an Privatpersonen ist daher häufig nicht möglich. Gleichzeitig können wir Material, dessen Herkunft nicht bekannt ist, in vielen Fällen nicht in unsere Sammlung aufnehmen.
Um den Austausch von Pflanzen zwischen den Botanischen Gärten weiterhin zu ermöglichen, hat der Verband Botanischer Gärten ein transparentes Netzwerk erarbeitet, das die Aufnahme und Weitergabe von Pflanzenmaterial dokumentiert und so die Forderungen der CBD gewährleistet. Auch der Botanische Garten Dresden ist Mitglied im „International Plant Exchange Network“ (IPEN). Dabei erhalten alle Pflanzen einmalig eine IPEN-Nummer, aus der sich ihre Herkunft jederzeit ablesen lässt. Geben wir Pflanzen an einen anderen Botanischen Garten ab, behält die Pflanze ihre IPEN-Nummer. Wird Material an Nicht-Mitglieder abgegeben, stellt eine standardisierte Weitergabevereinbarung sicher, dass die Ansprüche des Ursprungslands gewährleistet bleiben.