Gastkonten zur Nutzung von WLAN
Mit der Einrichtung eines WLAN-Gastzugangs im Self-Service-Portal der TU Dresden stimmt die beauftragende Person diesen Bedingungen zu:
- Durch das ZIH werden keine personenbezogenen Informationen des Gastes verarbeitet.
- Der WLAN-Gastzugang wird zu seiner Gültigkeitszeit der beauftragenden Person zugeordnet.
- Die Einrichtung eines WLAN-Gastzugangs ist ausschließlich zu dienstlichen Zwecken zulässig.
- Die Einrichtung eines WLAN-Gastzugangs ist ausschließlich für natürliche Personen nach § 3 Abs. 2 IT-Ordnung zulässig.
- Der WLAN-Gastzugang darf durch die beauftragende Person nur einer natürlichen Person zugewiesen werden. Gruppen-Accounts sind nicht erlaubt.
- Die beauftragende Person ist während der Gültigkeitszeit des WLAN-Gastzugangs jederzeit in der Lage, dem ZIH Auskunft darüber zu geben, für welche natürliche Person der WLAN-Gastzugang eingerichtet wurde.
- Die beauftragende Person ist verpflichtet, die Angaben zur Person des Gastes nicht für andere Zwecke zu verarbeiten und darf sie weder an Dritte übermitteln noch Dritten zur Kenntnis geben.
- Die beauftragende Person hat sowohl technisch als auch organisatorisch sicherzustellen, dass eine unbefugte Verarbeitung und Nutzung der bei ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten des Gastes nicht möglich ist.
- Die beauftragende Person ist verpflichtet, personenbezogene Daten des Gastes nach Ablauf des WLAN-Gastzugangs unverzüglich zu löschen.
- Die beauftragende Person hat den Gast auf die Bestimmungen der IT-Ordnung hinzuweisen und ihn auf die Einhaltung dieser Bestimmungen zu verpflichten.
- Die beauftragende Person muss den Gast darauf verpflichten, dass die im Zuge der Nutzung des WLAN-Gastzugangs zur Kenntnis gelangten internen und personenbeziehbaren Informationen der TU Dresden, die nicht öffentlich sind, vertraulich zu behandeln sind und diese nicht für andere Zwecke als die des dienstlichen Aufenthaltes an der TU Dresden erhoben, gespeichert, genutzt, verändert und übermitteln werden dürfen.
- Die beauftragende Person haftet für einen Missbrauch des WLAN-Gastzugangs gem. IT-Ordnung gegenüber der TU Dresden.