Ausschreibung 2025: FOSTER.AI
Was ist FOSTER?
Im Rahmen der Exzellenzstrategie „TUD 2028 – Synergy and beyond“ wurde FOSTER – Funds for Student Research als eines von drei Programmen zur Förderung des forschungsorientierten Lernens und Lehrens eingerichtet. FOSTER ermöglicht es Studierenden und Lehrenden, finanzielle Mittel zur Förderung studentischer Forschung zu beantragen.
Förderfähige Vorhaben dieser Ausschreibung
Die diesjährige Ausschreibung steht erstmals unter einem thematischen Schwerpunkt:
Im Fokus stehen Projekte, in denen Künstliche Intelligenz eine zentrale Rolle spielt. Gefördert werden sowohl Vorhaben, bei denen KI selbst Gegenstand der Forschung ist, als auch Projekte, in denen KI gezielt zur Unterstützung eingesetzt wird – etwa zur Strukturierung der Literaturrecherche, zur Entwicklung von Forschungsfragen oder zur Hypothesengenerierung. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projekte der Förderung studentischer Forschung oder forschungsorientierten Lehr-Lern-Projekten dienen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Projekte aus den Linien STUDENTFORUM@TUD, STUDENTRESEARCH@TUD und ENABLE2RESEARCH@TUD gefördert werden, die ein Fördervolumen von 5.000,00 € bis 25.000,00 € aufweisen.
Studierende, die studentische Konferenzen, Forschungsexpos, Forschungswettbewerbe, Pitches etc. ausrichten möchten, können Sach-, Personal- und Reisemittel beantragen.
Studierende können eigene Forschungsideen und -projekte einreichen. Es ist sowohl eine Einzel- als auch eine Gruppen-Projektförderung möglich. Förderfähig sind hierbei z. B. Honorare, Reagenzien und Personalmittel für SHK/WHK-Tätigkeiten. Zudem können auch Publikationskosten im Zusammenhang mit Forschungsprojekten bezuschusst werden.
Gefördert werden sowohl curricular anrechenbare Formate als auch neuartige Module oder fakultative Angebote (z. B. Sommerschule, Kolloquium). Auch können über diese Förderlinie die Entwicklung und Durchführung innovativer, forschungsorientierter Lehr- und Lernformate (z. B. FLiK-Module) inklusive der Personalmittel finanziert werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Projektlaufzeit der Ausschreibungsprojekte wegen dem Ende des aktuellen Exzellenstatus der TUD nur auf den Zeitraum von Januar bis Dezember 2026 (mit kassenwirksamer Verausgabung bis November 2026) belaufen darf! |
Förderziele
Strategisches Ziel von FOSTER ist es, eine universitätsweit getragene Kultur studentischer Forschung an der TUD zu entwickeln. Dies soll erreicht werden, indem FOSTER sowohl besonders geeignete Studierende bei ihren Forschungsaktivitäten unterstützt als auch forschungsorientierte Lehr-/Lernaktivitäten fördert.
Zielstellungen dieser Ausschreibung sind:
- Konzeption und eigenständige Durchführung studentischer Forschungsprojekte
- Eigenverantwortliche individuelle oder gruppenbezogene studentische Bearbeitung eines innovativen oder/und interdisziplinären Forschungsthemas
- Entwicklung, Durchführung und Auswertung forschungsorientierter Lehr-Lernformate, welche Studierende an aktive Forschung heranführen sowie studentische Forschung der TU Dresden sichtbar machen
Zuwendungsbestimmungen
- Antragsberechtigt sind Studierende und Lehrende der TU Dresden. Die geplanten Projekte müssen die Förderung der Forschung von Studierenden der TU Dresden zum Ziel haben.
- Für die Beantragung sind das Antragsformular und die entsprechenden Anhänge einzureichen. (Das didaktische Konzept ist für Lehr-Lern-Projekte verpflichtend.) Das Antragsformular, die Finanztabelle sind sowie Hinweise zum didaktischen Konzept auf der Website des FOSTER-Programms zu finden.
- Die bewilligten Mittel dürfen nur für den im Antrag genannten Zweck und im beantragten Zeitraum verwendet werden. Es können Personal- und Sachkosten geltend gemacht werden (vorhabenbezogene Unterstützung durch studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, Sachkosten sowie Reisekosten).
- Nach Abschluss des Projektes sind spätestens bis zwei Monate nach Projektende unaufgefordert ein Abschlussbericht sowie eine Mittelverwendungstabelle vorzulegen.
Zeitlicher Ablauf
Hinweise
- Bitte stellen Sie den Antrag so, dass auch fachfremde Personen ihn verstehen können.
- Die geförderten Projekte sind angehalten, in der Projektlaufzeit auf Anfrage Auskunft über den Projektstand zu erteilen.
- Eine Veröffentlichung von Ergebnissen und Erfahrungen ist ausdrücklich gewünscht.
- Bei erfolgreicher Förderung kann das Projekt auf den Webseiten der TU Dresden aufgelistet werden.
- Bei studentischen Forschungsaktivitäten ist es zwingend notwendig, eine:n Lehrende:n als Betreuer:in zu benennen.
- Es können mehrere Anträge pro Antragsteller:in/Projektverantwortliche:n eingereicht werden, insofern die Ideen klar voneinander abgegrenzt sind.
- Jeder Antrag wird in anonymisierter Form jeweils zwei fachfremden Gutachter:innen per Zufallsprinzip zur Verfügung gestellt. Hierfür werden die personenbezogenen Daten auf der ersten Seite des Antrags geschwärzt. Bitte verzichten Sie auf die Erwähnung von persönlichen Angaben im Rest des Antrags.
- Auf Grundlage der erstellten Gutachten entscheidet ein Gremium über die Förderung.
Nutzen Sie gern die Gelegenheit für Fragen und erhalten Sie weitere Hinweise für die diesjährige Ausschreibung. Wir laden alle Interessierten dazu herzlich ein:
- Informationsveranstaltung am 23. Juni 2025 |13:00 bis 15:00 Uhr | online
- Workshop zum didaktischen Konzept am 14. August 2025 | 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr| Fritz-Foerster-Bau, Mommsenstr. 6, Raum FOE-101
Sie wollen am Workshop teilnehmen? Dann melden Sie sich bitte verbindlich über foster@tu-dresden.de an. Bitte bringen Sie schon sämtliche Vorarbeiten und Entwürfe (ein bereits erarbeitetes Konzept, Ablaufpläne, Materialien, etc.) mit!

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
NameDr. Franziska Schulze-Stocker
Funds for Student Research (FOSTER)
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
FOSTER wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Freistaat Sachsen im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert.