Antragstellung
Projekte von bis 4.999,99 € werden gesammelt einer internen Begutachtung unterzogen. Die Fristen hierfür sind:
04.11.2024 |
31.01.2025 |
31.03.2025 |
31.05.2025 |
31.07.2025 |
30.09.2025 |
Zusätzlich wird jährlich in den Sommermonaten eine Ausschreibung für größere Projekte (mit beantragter Förderhöhe ab 5.000,00 €) veröffentlicht. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der TU Dresden. Die Ausschreibung 2024 (Projektbeginn ab Januar 2025) ist bereits geschlossen.
Antragsformulare und Abschlussdokumente
Für einen vollständigen Antrag reichen Sie bitte unter ein:
- Antragsformular (inkl. Erklärung zum Datenschutz)
- Finanzkalkulation (inkl. Nachweise/Angebote)
- Projektplan (für studentische Forschungsprojekte)
- Empfehlungsschreiben der Betreuer:innen (gilt nur für studentische Projekte; nicht erforderlich bei der Förderlinie STATA)
- Ggf. erfolgreicher Ethikantrag, Tierversuchsantrag, Seriositätsprüfung von Journals durch die SLUB, o. ä.
Nach Ende des Förderzeitraums ist innerhalb von 8 Wochen ein Abschlussbericht und eine finale Ausgabenübersicht einzureichen.
Nutzen Sie dafür folgende Dokumente: Abschlussbericht, FOSTER-Abrechnung
Bitte reichen Sie zu Ihrem Antrag ein kurzes didaktisches Konzept (mindestens 4 Seiten) ein, welches die folgenden Kernbereiche addressiert:
- Kompetenzerwerb: Welche Lernziele verfolgen Sie mit Ihrem Angebot/Ihrem Projekt? Welche Learning Outcomes (Lernergebnisse, Kompetenzentwicklung) erwarten Sie bei den Studierenden? Was sind die Mehrwerte für die Studierenden?
- Forschung in der Lehre: Welche Aspekte sind Ihnen hinsichtlich forschungsorientierter Lehre/forschenden Lernens besonders wichtig?
- Ablauf und Medien: Wie soll die Lehrveranstaltung ablaufen (Methodik, zeitlicher Verlauf, Format etc.)? Welche (digitalen) Medien setzen Sie ein und wie unterstützen diese den Lern- und Forschungsprozess?
- Erfolgsüberprüfung: Wie überprüfen bzw. sichern Sie den Lernerfolg der Studierenden? Wie überprüfen Sie den Erfolg Ihres Lehr-Lern-Projekts?
Weitere Hinweise
- Hinweis für Studierende (außer Medizin): Bei der Beantragung von Mitteln für Projekte benötigen Sie eine Betreuung durch eine:n Lehrende:n der TU Dresden. Beachten Sie unsere Informationen zum Prozess.
- Hinweis für Medizin Studierende: Bei der Beantragung von Mitteln für Projekte benötigen Sie eine Betreuung durch eine:n Lehrende:n der TU Dresden. Beachten Sie unsere Informationen zum Prozess.
- Hinweis für Sekretariate: Studierende werden im Prozess der Antragsstellung dazu aufgefordert, sich mit den für sie zuständigen Sekretariaten in Verbindung zu setzen. Beachten Sie dazu unsere Informationen für Sekretariate.
- Bei Fragen zur Antragstellung und Projektplanung können Sie sich gerne nach dem Lesen der FAQ-Box per E-Mail melden.
- Beschreiben Sie Ihr Vorhaben im Antragsformular bitte so, dass auch fachfremde Personen folgen können.
- Jede:r Antragstellende kann eine (didaktische) Beratung durch das ZiLL in Anspruch nehmen.
- Eine Antragsstellung gilt grundsätzlich als verbindlich, sobald sie formgerecht eingereicht und die erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt wurden. Die Antragstellenden und zuständigen Sekretariate verpflichten sich damit, die angegebenen Informationen korrekt und wahrheitsgemäß anzugeben und die festgelegten Fristen und Bedingungen einzuhalten.
- Informationen zum Datenschutz
FAQs - Informationen für Antragssteller:innen und Geförderte
Es ist nur die Finanzierung von Sachmitteln möglich. Eine Finanzierung von SHK/WHK-Stellen ist nicht vorgesehen.
Ja, aber die Anträge müssen sich inhaltlich unterscheiden.
Bei Förderungen von Publikationen durch FOSTER ist Voraussetzung, dass durch die SLUB (Open Access ) eine Prüfung des beabsichtigten Journals hinsichtlich der Seriosität erfolgt. Bitte teilen Sie uns das Ergebnis der Prüfung mit.
Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Schritt: Wir überprüfen den Antrag, ob eine grundsätzliche Förderung möglich ist.
- Schritt: Wenn ja, dann muss der/die Antragsteller:in das Journal durch die SLUB prüfen lassen. Der/die Antragsteller:in schickt uns das Ergebnis.
- Schritt: Ist das Journal seriös, kann der Förderbescheid verschickt werden.
Studierende im finalen Semester oder mit bereits abgeschlossenem Studium in einer Übergangsphase können sich ausschließlich mit einem genehmigten Konferenzbeitrag auf die Förderlinie STATA bewerben.
Auslandsreisen
Bei Auslandsreisen orientieren Sie sich bitte bzgl. der Höchstgrenze für die Erstattung an der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV). Außerdem können Reisekosten nur auf der Basis von Belegen erstattet werden.
Impfungen
Kosten für Impfungen können erstattet werden, wenn die Impfungen für die entsprechenden Auslandsdienstreisen notwendig sind und nicht von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden. Dazu ist ein Nachweis über die Notwendigkeit der Impfung einzureichen.
Mobilitätskosten
Fahrten mit dem Zug, Bus, Auto bzw. Flugreisen müssen anhand von Belegen nachgewiesen werden.
Unterkunft
Unterkunftskosten von Studierenden können auf Grundlage von Belegen erstattet werden. Als Höchstbetrag gilt die in der Reisekostenordnung der TU Dresden geregelte Pauschale.
Verpflegung für Studierende bei Tagungen
Voraussetzung dafür ist der Nachweis mittels entsprechender Belege. Als Höchstgrenze für die Erstattung gilt der in der Verpflegungspauschale der TU Dresden geregelte Betrag (Tagegeld).
Bei jahresübergreifenden Projekten beachten Sie bitte, dass die Fördersumme für das jeweilige Kalenderjahr einzuhalten ist. Ein Übertrag von nicht verausgabten Mitteln in das kommende Jahr ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie dabei die für Sie zur Verfügung stehende Finanzkalkulationsvorlage, in welcher die geplante Verausgabung der Fördergelder jahresweise anzugeben ist.
Außerdem müssen die Mittel generell spätestens zwei Monate nach Ende des Förderzeitraums zahlungswirksam und projektbezogen verausgabt sein.
Nach Ende des Förderzeitraums ist innerhalb von 8 Wochen ein Abschlussbericht und eine finale Ausgabenübersicht einzureichen.
Nutzen Sie dafür folgende Dokumente: Abschlussbericht, FOSTER-Abrechnung
Hinweis: Zur finalen Ausgabenübersicht können Sie, falls von Ihnen bereits zur Beantragung genutzt, auch das von uns bereitgestellte Dokument zur Finanzkalkulation verwenden.
Folgendes wird nicht von FOSTER gefördert:
- Institutionelle Grundausstattung
- SHK-/WHK-Stellen in Verbindung mit Abschlussarbeiten
- Auslandsmobilfunkverträge
- Druck- und Korrekturkosten von Abschlussarbeiten
- Verpflegungspauschale bei Forschungsaufenthalten > 10 Tage
- Bahnreisen, die im Studierendenticket eingeschlossen sind
- Geräte wie bspw. iPads, Computer, etc. die danach für andere Zwecke weiterverwendet werden können (diese können wenn dann über den Förderzeitraum geliehen werden)
Die Dauer der Antragsprüfung ist abhängig von der Qualität und Vollständigkeit des Antrags sowie der beigelegten Unterlagen und damit höchst individuell. Dies beeinflusst ebenso den Zeitpunkt des Erhalts des Förderbescheids bzw. der Ablehnung Ihres Antrags.
Durchschnittlich vergehen vom Eingang des Antrags (bei Projekten < 5.000 €) bis zum eventuellen Erhalt des Förderbescheides acht Wochen. Die Zeitspanne hängt erfahrungsgemäß damit zusammen, wie schnell von uns nachgeforderte Unterlagen und Ergänzungen eingereicht werden.
Bewerben Sie sich über die Ausschreibung, kalkulieren Sie bitte mindestens drei Monate Bearbeitungszeit ein, da der Beguchtachtungsprozess komplexer ist.
Auch hierbei gilt: Je schneller Sie nachgeforderte Unterlagen und Ergänzungen einreichen, desto eher können Sie im Falle einer Bewilligung mit Ihrem Projekt starten.
Wenn Sie planen, Gutscheine oder Incentives in Ihrem Forschungsprojekt zu verwenden, stimmen Sie sich bitte im Vorhinein mit dem für Sie zuständigen Sekretariat über notwendige Belege und Nachweise für die Gutscheinerstattung ab.