Prüfungsausschüsse
Der Prüfungsausschuss spielt eine zentrale Rolle an der Hochschule. Seine Aufgaben sind in den Modulprüfungsordnungen der jeweiligen Lehramtsstudiengänge definiert. Er:
- achtet darauf, dass die Bestimmungen der Modulprüfungsordnung eingehalten werden,
- gibt Anregungen zur Reform der Modulprüfungsordnung, der jeweiligen Studienordnung, der Modulbeschreibungen und des Studienablaufplans,
- bestellt die Prüfer:innen,
- entscheidet über Einzelfälle (bezogen auf Prüfungsleistungen), Anrechnungen, Rücktritte aufgrund von Krankheit oder anderen triftigen Gründen, Nachteilsausgleich, Plagiatsvorwürfe und Täuschungsversuche,
- gibt Beschlüsse an das Prüfungsamt (ausführende Behörde).
Ab dem Wintersemester 2023/2024 gehören jedem Prüfungsausschuss in der Regel jeweils vier Hochschullehrer:innen, ein:e wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in sowie zwei Studierende an. Hier finden Sie die aktuellen Prüfungsausschussvorsitzenden sowie deren Vertretungen.
Bitte reichen Sie Ihre Anträge an den Prüfungsausschuss immer im Prüfungsamt ein. Ihr Antrag wird dann an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeleitet. Bitte achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig sind. Die Entscheidung bzw. Rückmeldung über die Anträge kann je nach Zeitpunkt im Semester eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.