Platzvergabe Blockpraktika
Die Blockpraktika werden in Abhängigkeit vom Studiengang in der Grundschuldidaktik bzw. in jedem studierten Fach und somit zweimal im gesamten Studienverlauf absolviert und sind in die entsprechenden didaktischen Module ab dem zweiten (Block A) bzw. ab dem sechsten Semester (Block B) eingeordnet (vgl. die fachbezogenen Studienordnungen).
Die Blockpraktika dienen der Weiterentwicklung von Kompetenzen zur Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht unter Beachtung der durch die KMK beschriebenen Bildungsstandards. Die Studierenden sind zunehmend in der Lage, grundschul-, fach- bzw. berufsfelddidaktische und pädagogisch-psychologische Kenntnisse bei der Planung und Reflexion von Unterricht zu verknüpfen. Dazu vertiefen sie ihr Wissen zur methodisch sinnvollen Organisation und zur Reflexion von Lehr- und Lernprozessen. Diese Praktikumsform zeichnet sich dadurch aus, dass Studierende Unterricht für größere Einheiten selbständig und eigenverantwortlich planen und gestalten.
Die Blockpraktika sind obligatorisch. Das gesamte Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus einem Portfolio und/oder anderen Prüfungsleistungen besteht. Konkrete Angaben dazu finden sich in den jeweiligen Modulbeschreibungen.
Die Prüfungsanmeldung für die dazugehörige(n) Prüfungsleistung(en) findet immer im Folgesemester nach dem Praktikum statt.
Die Praktikumskoordination des Studienbüros Lehramt steht den Studierenden als direkte Anlaufstelle für Fragen zur Verfügung.
Bei Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Blockpraktika beraten die jeweiligen Modulverantwortlichen der entsprechenden Institute der studierten Fächer bzw. Fachrichtungen. Hier finden Sie die Ansprechpartner:innen für das Blockpraktikum B.
Die Blockpraktika B umfassen jeweils vier Wochen Schulpraxis und setzen die erfolgreich abgeschlossene SPÜ im Fach voraus. Sie werden in der lehrveranstaltungsfreien Zeit absolviert und finden in der Regel an Schulen außerhalb Dresdens statt.
Die Studierenden sollen zusammenhängende Unterrichtsversuche im Umfang von insgesamt ca. 17-18 Unterrichtsstunden (je nach geforderter Anzahl in der Fachdidaktik) pro Blockpraktikum B sowie Hospitationen im Umfang von ca. 30 Stunden (LA GS, LA OS, LA GYM) durchführen. Der abgeleistete Stundenumfang ist im Nachweisheft zu den Schulpraktischen Studien zu dokumentieren.
Bei der Vor- und Nachbereitung der Blockpraktika B werden die Studierenden durch Begleitveranstaltungen von universitärer Seite unterstützt. Die Begleitung, Beratung und Betreuung der Studierenden während des Praktikums übernehmen Mentorinnen oder Mentoren an den Schulen.
Ein Praktikumsplatz für die Blockpraktika wird ausschließlich über das Praktikumsportal des Freistaates Sachsen vermittelt. Alle Studierenden richten vorab, falls nicht bereits geschehen, einen Account im Portal ein, da dort alle Praktika des Lehramtsstudiums verwaltet werden.
Eine Praktikumsvermittlung ist nur möglich, wenn Studierende einen Account im Praktikumsportal erstellt haben. Außerdem muss die SPÜ im entsprechenden Fach bereits erfolgreich absolviert sein. Begleitveranstaltungen, die im Vorfeld des Praktikums stattfinden, sind in den Modulbeschreibungen bzw. in Ihrer jeweiligen Fach- bzw. Fachrichtungsordnung festgelegt.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Account im Praktikumsportal im vorgegebenen Zeitfenster an. Alle Termine finden Sie hier.
In diesem Fall wenden sich Studierende bitte an die Praktikumskoordination im Studienbüro Lehramt.
Sie müssen bitte der Datenschutzerklärung zustimmen, wenn Sie an der Wunschabgabe teilnehmen möchten. Punkt 9 innerhalb der Datenschutzerklärung verweist auf die ausdrückliche Erteilung bzw. Zustimmung der automatischen Entscheidungsfindung im Vergabeprozess hin. Erst bei Erteilung der Genehmigung ist die Abgabe der Wünsche möglich. Wenn Sie keine Genehmigung erteilt haben, können Sie nur in der Restplatzbörse einen Praktikumsplatz buchen.
Es ist grundsätzlich sinnvoll, alle Wünsche auszuschöpfen. Da mehrere Schulen pro Wunschstufe angegeben werden können und sollen, dienen die Wünsche dazu, eine Rangliste zu erstellen. Diese Rangliste wird in der Berechnung der Platzvergabe einbezogen. Wenn ein Platz auf einer besseren Stufe (z. B. 1) frei ist, dann wird dieser zugewiesen. Ansonsten zählt nur, dass genügend Schulen angegeben werden, besonders bei Schulen in Ballungsgebieten.
Falls es für diese Schule mehr Wünsche als tatsächliche Praktikumsplätze gibt, ist es sehr unwahrscheinlich, gerade diesen Platz zu erhalten. Der gleiche Schulwunsch der anderen Studierenden, die mehrere Wünsche angegeben haben, wird nicht auf eine höhere Wunschauswahl umgeleitet. Damit ist es Zufall, welche:r Studierende gerade diesen Platz bekommt. Studierende mit mehreren Wünschen haben eine größere Chance, einen Wunschschulplatz zu erhalten. Mit der Festlegung auf nur eine einzige Schule ist die Aussicht auf den Wunschplatz dagegen gering.
Sie können Ihre Wunschlisten innerhalb des Zeitraums der Wunschabgabe ändern so oft Sie wollen. Kontrollieren Sie während des Zeitraums der Wunschabgabe regelmäßig die Chancen, einen Praktikumsplatz an Ihren Wunschschulen zu erhalten und ändern Sie ggf. Ihre Wunschlisten.
Der Zeitpunkt der Wunschabgabe spielt, sofern im Zeitraum der Wunschabgabe (s.o.), keine Rolle.
Die Platzvergabe erfolgt mit Hilfe eines Algorithmus. Nachdem alle Studierenden ihre Wünsche abgegeben haben, berechnet dieser, wie sämtlichen Wünschen im Durchschnitt am besten entsprochen werden kann. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass es nicht möglich ist, Wunschzuteilungen zu garantieren bzw. die generelle Zuteilung eines Platzes zu sichern, da gerade in Ballungsgebieten (Leipzig, Dresden und Chemnitz) deutlich mehr Bewerber:innen als Plätze vorhanden sind.
Ziel ist es, möglichst allen Studierenden in Ihrem Wunschsemester einen Platz in ihrem jeweiligen Fach anzubieten.
WICHTIG: Studierende, die ihr Praktikum an Schulen freier Träger, welche nicht im Portal gelistet sind oder an Schulen außerhalb des Freistaates Sachsen absolvieren wollen, melden sich im Portal dennoch für ihr Fach/ihre Fachrichtung an, aber ohne Wünsche anzugeben. Sie melden sich außerdem mit einer formlosen Zusage der Schule bei der Praktikumskoordination im Studienbüro Lehramt. Dies ist bis zum letzten Tag der Restplatzbörse möglich. Sie erhalten dann die von uns ausgestellte Genehmigung für diese Schule und können direkt in Ihrem Konto im Praktikumsportal die Dokumente herunterladen.
Bitte beachten Sie: Sobald eine Portalsschule bestätigt wurde, ist das Nachmelden einer Schule außerhalb des Portals nicht mehr möglich.
Ja, dies kann passieren, falls für alle Ihre gewählten Schulen mehr Wünsche als tatsächliche Praktikumsplätze vorliegen. Besonders wahrscheinlich ist das, wenn Sie:
- zu wenige Schulen in den Stufen ausgewählt haben,
- nur Wünsche in den Ballungszentren abgegeben haben
Sie haben jedoch immer die Chance, in der Restplatzbörse einen Praktikumsplatz zu erhalten.
Ja, Sie können sich nach der Öffnung der Restplatzbörse anmelden und in dieser einen der übrigen oder zurückgegebenen Praktikumsplätze direkt buchen.
Tipp: Auch Plätze, die von Studierenden nicht bestätigt wurden, können ab dem Zeitpunkt "Freigabe unbestätigter Plätze" noch gebucht werden.
Die Restplatzbörse listet alle nach der Zuteilung noch verfügbaren Praktikumsplätze auf. Diese können direkt von den Studierenden gebucht werden.
Mit der Restplatzbörse gibt es also noch einmal die Option, einen freien Praktikumsplatz zu buchen oder gegebenenfalls mit anderen Kommiliton:innen den Platz zu tauschen. Dabei gilt für die freien Plätze das Prinzip "first come, first serve".
In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Betreuung eines Kindes) können Studierende bei der Vergabe der Praktikumsplätze bevorzugt werden. Als Härtefall werden diese Studierenden vom Praktikumsbüro vorab in das Praktikumsportal eingetragen und einer Wunschschule zugeordnet. Daher müssen sich alle Studierenden, die als Härtefall gelten, im vorgegebenen Zeitfenster bei der Praktikumskoodination des Studienbüros Lehramt melden, einen entsprechenden Nachweis vorlegen (z.B. Geburtsurkunde der Kinder, Krankenschein ect.) und 1-3 Wunschschulen benennen, wo das Praktikum bestenfalls absolviert werden kann.
Grundsätzlich müssen sich alle Studierenden, die Block B absolvieren wollen, im Praktikumsportal anmelden - unabhängig davon, ob sie Regelfall oder Härtefall sind. Härtefälle geben aber keine Wünsche im Portal an, sondern teilen diese dem Praktikumsbüro mit dem Härtefallantrag mit.
Die Entscheidung über Härtefälle obliegt für jeden Einzelfall der Praktikumskoordination.
Dies kann u. U. vorkommen. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unverzüglich die Praktikumskoordination des Studienbüros Lehramt.
Grundsätzlich sind individuelle Absprachen mit allen im Portal aufgeführten Schulen nicht erlaubt und können dazu führen, dass Ihnen das Praktikum nicht anerkannt wird. Melden Sie sich daher unbedingt bei der Praktikumskoordination des Studienbüros Lehramt, um sich abzusichern.
Ausnahmen bilden hier Schulen anderer Bundesländer sowie Schulen im Ausland.
Grundsätzlich sind individuelle Absprachen mit allen sächsischen Schulen in Sachsen nicht gestattet. Falls Sie dennoch eine öffentliche / staatliche Schule kontaktieren wollen, die nicht im Portal aufgeführt ist, kontaktieren Sie bitte unbedingt vorher die Praktikumskoordination des Studienbüros Lehramt. Diese Schulen bieten meist Plätze in den anderen Praktika bzw. für den Vorbereitungsdienst an.
Das Absolvieren von beiden Block-B-Praktika im gleichen Semester und an der gleichen Schule muss vorher unbedingt mit der Praktikumskoordination des Studienbüros Lehramt und der Schule abgesprochen werden. Dies ist nur im Ausnahmefall möglich.