Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen
Hinweis: Die nachfolgenden Informationen wurden vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) für die Verwendung auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt. Die Zuständigkeit für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben liegt beim LaSuB (externe Institution). Bitte richten Sie eventuelle Anfragen direkt an das LaSuB.
Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst erfolgt ausschließlich online über das Bewerberportal des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK). Auf diesem Portal sind entsprechende Formulare, Fristen und Kontaktdaten veröffentlicht. Die Zulassungsfrist für den zum 01. März beginnenden Vorbereitungsdienstes ist der 1. September bzw. der 1. September für den zum 1. März beginnenden Kurs.
Mit der Bewerbung wird ein PDF erzeugt, dass unterschrieben und mit den nachfolgend aufgeführten Dokumenten bei der LaSuB einzureichen ist:
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- das Zeugnis der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt oder das Bachelor- und Masterzeugnis für das jeweilige Lehramt („Master of Education“) bzw. Wirtschaftspädagogik („Master of Science“) als Original, amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift,
- eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses,
- ggfs. die Heirats- oder die Lebenspartnerschaftsurkunde, das Scheidungsurteil (Tenor) und die Geburtsurkunden der Kinder,
- erweitertes behördliches Führungszeugnis,
- Ggfs. Begründungen für besondere Härtefälle,
- weitere Erklärungen im Antragsformular,
- eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Freistaat Sachsen von Bewerberinnen und Bewerbern für das Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion,
- ggfs. ein Antrag auf Ausbildung in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung und das Zeugnis über das Bestehen der entsprechenden Erweiterungsprüfung,
- ggfs. Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit bzw. Verkürzung samt Nachweisen über die Tatsachen, die eine entsprechende Zulassung begründen sowie
- bei Sachsenstipendiatinnen und -stipendiaten die Kopie des Zuwendungsbescheides.
Konnten notwenige Abschlussprüfungen noch nicht abgelegt werden oder liegt das entsprechende Abschlusszeugnis bis zur Bewerbungsfrist nicht vor, kann zur Fristwahrung eine vorläufige Bescheinigung der zuständigen Prüfungsbehörde vorgelegt werden, aus welcher der Tag, an dem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, sowie die Gesamtnote und die entsprechenden Unterrichtsfächer/Förderschwerpunkte/beruflichen Fachrichtungen hervorgehen, eingereicht werden.
Besondere Härtefälle liegen vor, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch bewirbt, wenn ein minderjähriges Kind oder ein:e pflegebedürftige:r Angehörige:r betreut wird oder ihr bzw. ihm aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt zu leisten ist.
Zur Beantragung des geforderten erweiterten behördlichen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde eine schriftliche Aufforderung des Landesamtes für Schule und Bildung vorzulegen. Diese Aufforderung wird inklusive einer Frist mit der Eingangsbestätigung der Bewerbungsunterlagen übersandt. Gleichzeitig wird um die Feststellung der gesundheitlichen Eignung gebeten, da das ärztliche Gutachten ebenfalls bis zu einem vorgegebenen Termin vorzulegen ist.
Zulassungsbeschränkungen erfolgen, wenn die Ausbildungsplätze insgesamt, für ein einzelnes Lehramt oder innerhalb eines Lehramtes für einzelne Fächer, Förderschwerpunkte oder berufliche Fachrichtungen nicht ausreicht. In diesem Fall gibt das SMK vor dem Einstellungstermin in ihrem Ministerialblatt die Zahl der Ausbildungsplätze je Lehramt, Fach, Förderschwerpunkt oder berufliche Fachrichtung bekannt. Durch das Landesamt für Schule und Bildung wird dann ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich Absolvent:innen mit der Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien auch zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder das Lehramt an Oberschulen bewerben können. Eine gleichzeitige Bewerbung für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien und den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder das Lehramt an Oberschulen ist allerdings nicht möglich.
Die Entscheidung über das Ergebnis der Bewerbung erfolgt spätestens bis Ende Januar für den im März beginnenden Vorbereitungsdient und Ende Juli für den im September beginnenden Vorbereitungsdienst. Es ist sicherzustellen, dass die im Zulassungsantrag angegebene E-Mail-Adresse funktionsfähig ist. Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst, auch im Rahmen des Nachrückverfahrens, ablehnen, haben bei einer erneuten Bewerbung keinerlei Vergünstigungen. Sie werden bei einer erneuten Bewerbung wie sogenannte Erstbewerber behandelt.
Kontaktdaten für das Bewerbungsverfahren
Lehramt | Telefonnr. | |
---|---|---|
an Grundschulen | ||
Sonderpädagogik | ||
an Oberschulen | ||
an Gymnasien | ||
berufsbildenden Schulen |
Ansprechpartner:innen für den Seiteneinstieg
Als Ansprechpartner:innen für den Weg des Seiteneinstiegs in den staatlichen Vorbereitungsdienst stehen Ihnen folgende Koordinatorinnen und Koordinatoren für Seiteneinstieg des LaSuB zur Verfügung:
Standort | Name | Telefonnr. | |
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Bautzen, Chemnitz, Dresden und Zwickau |
Frau Seliger |
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Leipzig |
Frau Dr. Felgner |
Achtung: Die Prüfung der Frage, inwieweit ein bestimmter Hochschulabschluss im Einzelfall zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an Schulen im Freistaat Sachsen berechtigt, erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Bewerbung. Eine von der Bewerbung unabhängige Prüfung von Hochschulzeugnissen zur Aufnahmeberechtigung des Vorbereitungsdienstes ist nicht möglich.