Kriterien für das Outgoing-Auswahlverfahren
Basiskriterien
- die teilnehmenden Studierenden müssen Angehörige eines EU/EFTA-Mitgliedsstaates sein (Staatsangehörige anderer Staaten, nur unter der Voraussetzung, dass sie ihren ständigen Wohnsitz in dem teilnehmenden Staat haben, von dem aus sie im Rahmen von Erasmus+ ins Ausland gehen möchten);
- teilnehmende Studierende müssen regulär an der TU Dresden für ein Studium eingeschrieben sein;
- teilnehmende Studierende in grundständigen Studiengängen müssen mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben;
- für den betreffenden Fachbereich muss ein für das betreffende Studienjahr eine gültige bilaterale Kooperationsvereinbarung vorliegen;
- der an der Gasthochschule absolvierte Studienaufenthalt muss mindestens drei Monate dauern (max. 12 Fördermonate pro Studienphase, Mehrfachförderung möglich) und
- vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist ein Studienprogramm (learning agreement) zwischen den Partnerhochschulen und den Studierenden zu vereinbaren.
Rangfolgekriterien
Falls es mehr BewerberInnen gibt, als vertraglich zwischen den Hochschulen vereinbarte
Plätze, entscheiden (soweit die Auswahl der Bewerber:innen nicht durch die
Gasthochschule erfolgt) folgende Kriterien über die Platzvergabe:
- höheres Studienjahr/-semester,
- gute/bessere Sprachkenntnisse für das Gastland,
- geplante Aufenthaltsdauer (bevorzugt zwei Semester),
- bessere Leistungen im bisherigen Studium und
- eigenes Studienprogramm für den Auslandsaufenthalt sowie Vorabsprache mit Hochschullehrern des Institutes wegen der Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen.
Ausschlusskriterien
Sie können bei der Vergabe von Austauschplätzen nicht berücksichigt werden, wenn Sie
- in der aktuellen Studienphase bereits die maximale Anzahl der Fördermonate in Anspruch genommen haben oder
- Fehlleistungen im bisherigen Studium den erfolgreichen Abschluss des Studiums an der TU Dresden in Frage stellen.