Studienberatung
Bei Fragen rund um das Studium, sowohl vor Beginn als auch währenddessen, hilft Ihnen die Studienberatung gerne weiter. Ebenso zu Fragen zum Nachteilsausgleich.
Achtung! Aufgrund der aktuellen Situation bitte unbedingt einen Termin vereinbaren. Es besteht auch die Möglichkeit einer Telefonberatung. Vielen Dank Romy Hanke
Studienberatung

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
NameMs Dr.-Ing. Romy Hanke
Studienberatung und Praktikantenamt
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Visitor Address:
Hülßebau, Hülssebau, Ostflügel, Zi. 458 Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
- work Tel.
- +49 351 463-33528
- fax Fax
- +49 351 463-37016
Office Hours:
Mittwoch: 13:00 - 15:00 Uhr
Studiengangskoordinatorinnen
Studiendekanin Studiengang Landschaftsarchitektur

Dean of Landscape Architecture
NameMs Prof. Dipl.-Ing. Irene Lohaus
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Besucheradresse:
Hülsse-Bau, Ostflügel, 5. Etage, Raum 563 Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
- work Tel.
- +49 351 463-33453
Studiengangskoordinator Bachelorstudiengang
Studiengangskoordinator Bachelor
NameMr Christian Mersmann
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Studiengangskoordinatorin Masterstudiengang
Studiengangskoordinatorin Master
NameMs Nora Ophardt B.Sc.
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Weitere Informationen zur Studienorganisation oder zu Prüfungen erhalten Sie über das Prüfungsamt der Fakultät Architektur.
Informationen zum Nachteilsausgleich
Behinderten und chronisch kranken Studierenden wurde im Sinne des Nachteilsausgleiches zur adäquaten Bewältigung ihres Studiums ein Rahmenwerk eingeräumt, welches in der Prüfungsordnung detailliert erläutert wird.
Nach §5 Prüfungsordnung Studiengang Landschaftsarchitektur können Studierende, die:
(3) Macht der Studierende glaubhaft, wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung bzw. chronischer Krankheit nicht in der Lage zu sein, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird ihm vom Prüfungsausschussvorsitzenden gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in gleichwertiger Weise zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen.
oder
(4) Macht der Studierende glaubhaft, wegen der Betreuung eigener Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder der Pflege naher Angehöriger Prüfungsleistungen nicht wie vorgeschrieben erbringen zu können, gestattet der Prüfungsausschussvorsitzende auf Antrag, die Prüfungsleistungen in gleichwertiger Weise abzulegen. Nahe Angehörige sind Kinder, Eltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner. Wie die Prüfungsleistung zu erbringen ist, entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende in Absprache mit dem zuständigen Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen. Als geeignete Maßnahmen zum Nachteil- 5 sausgleich kommen z. B. verlängerte Bearbeitungszeiten, Bearbeitungspausen, Nutzung anderer Medien, Nutzung anderer Prüfungsräume innerhalb der Hochschule oder ein anderer Prüfungstermin in Betracht. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen.
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie per mail beim Prüfungsausschuss stellen.