Studienberatung
Bei Fragen rund um das Studium, sowohl vor Beginn als auch währenddessen, hilft Ihnen die Studienberatung gerne weiter. Ebenso zu Fragen zum Nachteilsausgleich.
Tipps zur Organisations- und Lernstruktur
Gemeinsam mit anderen lernt und arbeitet es sich oft leichter. Helfen können hier Schreib- und Lerngruppen. Wie das funktioniert, erklärt das Schreibzentrum. Die Graduiertenakademie hat 10 Tipps zur Selbstorganisation im Homeoffice
In Kooperation mit der Techniker Krankenkasse wird es demnächst Online-Workshops zu den Themen Tagesstruktur, Motivation und Umgang mit Stress geben - mehr dazu dann hier.
Wer vor Prüfungen oder Vorträgen mit Ängsten zu kämpfen hat, kann mit dem Online-Training OPTA etwas dagegen tun.
Beim Studienabschluss unterstützen auch die Zentrale Studienberatung und die Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerkes Dresden.
Semesterprogramm des Career Service
Studiendekanin Studiengang Landschaftsarchitektur
Professur Landschaftsbau
NameProf. Dipl.-Ing. Irene Lohaus
Studiendekanin Landschaftsarchitektur
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Visiting address:
Hülße-Bau, Ostflügel, 5. Etage, Raum 564 Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Office hours:
Termine und Sprechzeiten bitte über das Sekretariat vereinbaren.
Studiengangskoordinatorin Institut und Studiengangsberaterin
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
NameMs Dr.-Ing. Romy Hanke
Studienberatung und Praktikantenamt
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Studiengangskoordinatorin Bachelorstudiengang
Studiengangskoordinatorin Bachelor
NameMs Nora Hinke
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Studiengangskoordinator Masterstudiengang
Studiengangskoordinator Master
NameMr Ole Franke B.Sc.
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Weitere Informationen zur Studienorganisation oder zu Prüfungen erhalten Sie über das Prüfungsamt der Fakultät Architektur.
Informationen zum Nachteilsausgleich
Behinderten und chronisch kranken Studierenden wurde im Sinne des Nachteilsausgleiches zur adäquaten Bewältigung ihres Studiums ein Rahmenwerk eingeräumt, welches in der Prüfungsordnung detailliert erläutert wird.
Nach §5 Prüfungsordnung Studiengang Landschaftsarchitektur können Studierende, die:
(3) Macht der Studierende glaubhaft, wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung bzw. chronischer Krankheit nicht in der Lage zu sein, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird ihm vom Prüfungsausschussvorsitzenden gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in gleichwertiger Weise zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen.
oder
(4) Macht der Studierende glaubhaft, wegen der Betreuung eigener Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder der Pflege naher Angehöriger Prüfungsleistungen nicht wie vorgeschrieben erbringen zu können, gestattet der Prüfungsausschussvorsitzende auf Antrag, die Prüfungsleistungen in gleichwertiger Weise abzulegen. Nahe Angehörige sind Kinder, Eltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner. Wie die Prüfungsleistung zu erbringen ist, entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende in Absprache mit dem zuständigen Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen. Als geeignete Maßnahmen zum Nachteil- 5 sausgleich kommen z. B. verlängerte Bearbeitungszeiten, Bearbeitungspausen, Nutzung anderer Medien, Nutzung anderer Prüfungsräume innerhalb der Hochschule oder ein anderer Prüfungstermin in Betracht. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen.
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie per mail beim Prüfungsausschuss stellen.
Weitere Informationen befinden sich auf den Seiten der TU Informationen zum Nachteilsausgleich