Leitfaden - FAQ für wissenschaftliches Arbeiten im Studium
Inhaltsverzeichnis
- Wissenschaftliche Arbeiten im Studium
- Vorgaben zum schriftlichen Teil
- Vorgaben zum mündlichen Teil (Verteidigung)
- Bearbeitungsprozess
- Mindestanforderungen an die wissenschaftliche Arbeitsweise
- Recherchestrategie
- Zitierregeln
- Anwendungsbezogenes Wissenschaftsprojekt Bauingenieurwesen (BIW 5-01)
- Diplomarbeit
- Weitere Informationen
- Ansprechpartner/Studienberater
Wissenschaftliche Arbeiten im Studium
Durch das Studium sollen Sie ein hohes Maß an Allgemeinbildung sowie Fachwissen erlangen, um ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Verantwortung gerecht werden zu können (§ 2 Abs. 1 SO). Im Rahmen des Studiums sollen Ihre Kennnisse zu notwendigen wissenschaftlichen Methoden herausgebildet werden, um die bestehenden Sachverhalte und Herausforderungen eines Bauingenieurs zu erkennen, kritisch zu analysieren, zu abstrahieren und geeignete Lösungsansätze entwickeln zu können (§ 2 Abs. 1 SO). Um die genannten Eigenschaften zu erlernen und das Erlangen eines akademischen Grades im Rahmen eines wissenschaftlichen Studiums zu rechtfertigen, sind von den Vertiefern und Vertieferinnen am Institut für Baubetriebswesen zwei wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen: die Projektarbeit im Rahmen des Moduls BIW5-01 (9. Semester) und die Diplomarbeit (10. Semester) bzw. die Bachelorarbeit (12. Semester im Teilzeitfernstudium).
Das Wesen einer wissenschaftlichen Arbeit ist durch den Erkenntnisgewinn und Wissenszuwachs des Bearbeiters gekennzeichnet. Dabei müssen u. a. folgende Kriterien erfüllt werden:
- Überprüfbarkeit,
- Ehrlichkeit,
- Originalität,
- logische Argumentation,
- Objektivität sowie
- Verständlichkeit.
Vorgaben zum schriftlichen Teil
Für jede wissenschaftliche Arbeit am Institut für Baubetriebswesen ist die „Vorlage (Muster im Word-Format) für den Schriftteil der Beleg- und Diplomarbeit“ zu verwenden. Dort finden Sie alle weiteren Vorgaben zur Formatierung und zum Layout.
Formatieren Sie Seitenzahlen, Kopf- und Fußzeilen sorgsam, so dass sie den Vorgaben entsprechen. Verwenden Sie Blocksatz mit Silbentrennung. Vermeiden Sie es, den Text in viele kleine Absätze zu unterteilen.
Im Duden sowie in der DIN 1422 und DIN 1505 sind Richtlinien für den Schriftsatz, Hinweise für das Maschineschreiben sowie zur Erstellung von wissenschaftlichen Texten zu finden.
Auszug der wichtigsten Formatierungs- und Layout-Vorgaben:
Druck: |
einseitig |
Schrift: |
Arial, Schriftgröße 11, Standard, Zeilenabstand 1,2, Ausrichtung Blocksatz, Abstand vor 0/nach 6, automatische Silbentrennung |
Seitenränder: |
Oben: 2,5 Unten: 2,5 Links: 3,0 Rechts: 3,0 |
Kopfzeile: |
Achtung: die jeweils erste Seite eines Kapitels (Ü1) beginnt immer auf einer neuen Seite. Die Kopfzeile beinhaltet auf dieser Seite keine Seitenzahl und keine Kapitelüberschrift! |
Quellenverweise: |
minimal: „siehe Autor, Jahr, Seite“, Eindeutigkeit beachten! |
Weitere Hinweise zu Formatierungs- und Layout-Vorgaben finden Sie auf den ersten drei Seiten der Vorlage (Muster im Word-Format) für den Schriftteil der Beleg- und Diplomarbeit.
- Nach dem Deckblatt wird die Aufgabenstellung der Arbeit in Urschrift vorangestellt.
- Danach folgen das Inhaltsverzeichnis sowie die weiteren Verzeichnisse (nach Bedarf Abbildungs-, Tabellen-, Formel- und Abkürzungsverzeichnis).
- Die Gliederung der Arbeit sollte sich bei Projektarbeiten auf drei, bei Diplomarbeiten auf vier Gliederungsebenen begrenzen. Bei Untergliederungspunkten müssen mindestens zwei vorliegen; d. h. nach Kapitel 1.1 muss zwingend auch ein Kapitel 1.2 folgen.
- Die Einleitung hat die Abschnitte Problemstellung, Zielsetzung und Abgrenzung sowie Aufbau der Arbeit zu beinhalten und sollte etwa zwei bis drei Seiten umfassen.
- Im Hauptteil der Arbeit ist der gesamte Inhalt der Aufgabenstellung unter angemessener Schwerpunktsetzung zu behandeln.
- Die Schlussbetrachtung am Ende der Arbeit beinhaltet Zusammenfassung, Ergebnisse der Arbeit sowie den Ausblick.
- Ein Stichwortverzeichnis kann optional eingefügt werden und wertet die Arbeit auf.
- Im Konsultationsverzeichnis werden Termine bei betrieblichen Ansprechpartnern bzw. Dritten sowie die Konsultationen bei dem universitären, wissenschaftlichen Betreuer geführt.
- Des Weiteren ist eine schriftliche, im Original unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beizufügen, in der Sie bestätigen, dass Sie die Arbeit selbstständig unter Angabe aller verwendeten Quellen verfasst haben.
- Umfangreichere Dokumente, wie zum Beispiel Pläne, Kalkulationen, größere Tabellen oder sonstige unveröffentlichte Quellen, die notwendigerweise zur Arbeit gehören, müssen als Anhänge beigefügt werden.
Weitere Details zum Aufbau der Arbeit finden Sie im Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten.
Im Rahmen der schriftlichen Ausarbeitung sind folgende Fähigkeiten nachzuweisen:
- Erkennen der inhaltlichen Hauptprobleme der Aufgabenstellung,
- Strukturierung der Arbeit von der Aufgabenstellung bis zum Ergebnis mit Analyseschwerpunkten,
- Darstellung von Lösungsalternativen mit begründetem Lösungsweg,
- Ergebnisdarstellung und
- zweifelsfreier Nachweis eigener wissenschaftlicher, ingenieurmäßiger und ingenieurwirtschaftlicher Arbeitsweise mit hoher Kreativität, hohem Eigenanteil und sorgfältiger Darstellung verwendeter Quellen.
Vorgaben zum mündlichen Teil (Verteidigung)
Für jede Präsentation wissenschaftlicher Arbeiten sind die „Vorlagen für die Anfertigung der Powerpoint-Präsentation auf den Seiten des Corporate Design der TU Dresden“ zu verwenden:
https://tu-dresden.de/intern/services-und-hilfe/kommunizieren-und-publizieren/cd/vorlagen/digitales/digitales#section-2.
Im Rahmen Ihres Vortrags haben Sie
- präzise, konkret, anschaulich, verständlich und überzeugend Ihr Thema in das gesamte Wissenschaftsgerüst einzuordnen und
- Ihre Vorgehensweise zur Gewinnung der Lösung darzulegen.
Der Vortrag ist folgendermaßen zu strukturieren:
- Gesamtübersicht, Vorstellung der Gliederung des Vortrags,
- Zielsetzung und Abgrenzung des bearbeiteten Themas,
- Herausheben der Schwerpunkte,
- Vertiefen von ein bis drei Details der Erarbeitung,
- Zusammenfassung: Anwendung der Ergebnisse, eventuell besondere Schlussfolgerungen,
- eventuell Hinweise auf weitere notwendige Aufgaben.
Im Vortrag können Sie bewusst gewisse Lücken lassen, die zur anschließenden Diskussion anregen. Hier haben Sie im Rahmen eines Fachgespräches auf die Fragen der Prüfungskommission und der Zuhörer zu antworten, Ihre Ausführungen, Folien und Vorgehensweise zu verteidigen und unter Beweis zu stellen, wie intensiv Sie das Thema durchdrungen haben.
Bewertungskriterien für die Verteidigung |
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Vortragsweise: |
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Inhalt und Folien: |
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Diskussion: |
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Bearbeitungsprozess
Die Bearbeitung einer Schreibaufgabe wissenschaftlichen Inhalts erfolgt im Regelfall in folgenden Schritten:
- Erfassen der Aufgabenstellung, Problemanalyse, Zielstellung und Abgrenzung,
- Analysen: relevante Fachliteratur, Stand der Wissenschaft und Technik, rechtliche Aspekte etc.,
- Erarbeitung von Lösungen, Darstellung der besonderen Merkmale von Alternativen, eventuell Simulation,
- Diskussion der gefundenen Lösungen,
- Begründete, bewertete Auswahl der Vorzugslösung, Prognose der davon ausgehenden Wirkungen,
- Fallweise: Anwendung an einem Fallbeispiel, Implementierung,
- Zusammenfassung, Schlussfolgerungen und Empfehlungen/Ausblick sowie
- Abschließende Formulierung der Einleitung.
Häufig kommen Studenten bei der Bearbeitung wissenschaftlicher Arbeiten in Zeitnot, da sie beispielsweise den Aufwand für die Recherche unterschätzen, sich bewusst lange mit der Recherche aufhalten, keine Zeit für die Überarbeitung der Arbeit einplanen etc. Es empfiehlt sich daher, Vorgänge und Meilensteine innerhalb der Bearbeitung der Arbeit im Vorhinein zu definieren und einen Projektplan zu erstellen.
Konsultationen bei Ihrem universitären Betreuer sind grundsätzlich fakultativ, es ist jedoch sehr empfehlenswert, den Betreuer in gewissen Abständen über den Fortgang der Arbeit zu unterrichten.
- Kommunizieren Sie mit Ihrem Betreuer so, wie Sie später im Unternehmen mit Ihrem Vorgesetzten kommunizieren würden. Er hat die Rolle eines Dozenten, nach Abgabe, die eines Korrektors.
- Stellen Sie lediglich Fragen, die Sie nicht ohne weiteres selbstständig lösen können!
- Sie erscheinen zur Konsultation mit Ihren konkreten, notierten Fragen und haben alle relevanten Unterlagen und Ergebnisse dabei.
Meilensteine, zu denen eine Abstimmung ratsam ist, sind insbesondere:
- erste kommentierte Gliederung mit grober Angabe der geplanten Seitenzahlen,
- Zeitplan mit Zwischenterminen (u. a. auch Konsultationen),
- Recherchestrategie (Suchbegriffe und Quellen) und Literaturliste,
- ggf. Erarbeitung eigener empirischer Studien,
- ggf. Kontaktaufnahme mit Dritten,
- erster fertiger Textabschnitt (ein bis zwei Seiten),
- jegliche Eingrenzungen des Themas und Schwerpunktsetzung,
- Fertigstellung des Rohentwurfes und Beginn der Überarbeitung sowie
- Folien für die Verteidigung.
Weitergehende Hilfestellungen erhalten Sie beispielsweise bei folgenden Stellen:
- Individuelle Schreibberatung in jeder Phase des Schreibens, Workshops und Arbeitsblätter bietet das Schreibzentrum der TU Dresden:
https://tu-dresden.de/karriere/weiterbildung/zentrum-fuer-weiterbildung/schreibzentrum [Stand: 04.08.2021]. - Lassen Sie Ihre Arbeit Korrektur lesen, zum Beispiel von Kommilitonen oder Freunden.
- Bei Studienabschlussproblemen, Arbeitsschwierigkeiten, Problemen im sozialen Umfeld u. v. m. stehen Ihnen die Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks bzw. die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Mindestanforderungen an die wissenschaftliche Arbeitsweise
- Selbstständigkeit und Eigenanteil
- Vollständige Erfassung und tiefgründige Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung
- Systematik und logischer Aufbau der Arbeit
- Fundierung durch eine angemessene Anzahl und Art der Quellen
- Einhalten formaler Anforderungen
Die bloße Darlegung von Ideen, Ansichten und Erfahrungen oder Aneinanderreihung von Zitaten ist keine wissenschaftliche Arbeit, es fehlt der Wissenszuwachs durch eigene Leistung, der Eigenanteil. Zum Eigenanteil gehört zunächst die kritische Quellenauswahl und -auswertung und eine präzise Zitierweise. Versehen Sie Ihren Text auf die Weise mit Fußnoten, dass genau zwischen übernommenen und eigenen Gedanken unterschieden werden kann. Der Eigenanteil kann insbesondere bestehen aus: einer selbst erarbeiteten neuartigen Text- oder Datenanalyse, einem neuen Lösungsvorschlag, einem neuen Konzept oder Modell.
Recherchestrategie
Die Recherche dient zur Bestandaufnahme des in der Literatur verfügbaren Wissens. Dies stellt die Basis für die Bearbeitung der Aufgabenstellung und Ihre Argumentation dar. Richtschnur ist dabei der „Stand von Wissenschaft und Technik“. Es wird eine umfassende (aber auf das thematisch Relevante beschränkte) Recherche zum Auffinden von qualitativ und quantitativ angemessenen Quellen erwartet. Die angemessene Art und Anzahl von Quellen hängt vom Thema ab. Präsentieren Sie Ihre Recherchestrategie daher zeitnah Ihrem Betreuer.
Wie und wo Sie angemessene und relevante Fachbücher (Monographien, Sammelbände, Kommentare), Fachartikel aus Fachzeitschriften oder SLUB-lizenzierten Fachdatenbanken, Forschungsberichte, Schutzrechte, Normen finden, können Sie in einer Rechercheschulung der SLUB lernen. Empfehlenswert ist die Gruppierung und Verknüpfung der Suchbegriffe (deutsch und englisch) durch Klammern und Operatoren; beispielsweise: „(Beton OR concrete) AND (Stahl OR steel)“.
Zitierregeln
Wissenschaftlich arbeiten heißt nachprüfbar arbeiten. Jeder direkt oder indirekt übernommene Gedanke ist mit der konkreten Fundstelle in der Fußnote zu versehen. Die präzise Verwendung von Zitaten und Zitierregeln ist eine Grundvoraussetzung und eine Selbstverständlichkeit für wissenschaftliches Arbeiten. Das heißt, dass am Ende jedes übernommenen Gedankens – spätestens jeweils am Satzende – eine genaue Quellenangabe notwendig ist. Möglichkeiten sind Angaben im Text wie „dieser Absatz bezieht sich auf“, eine Fußnote am Ende des Absatzes mit dem Zusatz „ganzer Absatz“ oder Verwendung von Abkürzungen wie ders oder ebd. in der Fußnote.
Für die Angabe einer Quelle gibt es nur zwei Ausnahmen:
- Allgemeinwissen, selbstverständliche Informationen und Begriffe eines Sach- oder Fachgebietes, wie zum Beispiel die baubetrieblichen Begriffe „Kosten“, „Teilleistungen“ oder „Deckungsbeitrag“.
- Darstellung von eigenen Überlegungen und Schlussfolgerungen.
Weitere Details zu den Zitierregeln von primären und sekundären Zitaten, direkten und indirekten Zitaten, Internetquellen, sowie Abbildungen und Tabellen finden Sie im Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten.
Im Quellenverzeichnis geben Sie nur jene Quellen an, die im Text zitiert werden. Das Quellenverzeichnis wird alphabetisch nach den Abkürzungen sortiert. Akademische Titel oder Grade der Autoren werden im Quellenverzeichnis nicht angegeben. Unterteilen Sie Ihr Quellenverzeichnis in Literatur (Monographien, Artikel aus Fachzeitschriften, Kommentare) und, wenn zutreffend, in sonstige Quellen wie zum Beispiel Internetquellen, Gerichtsurteile oder Normen. Gesetze werden nicht im Quellenverzeichnis geführt, es genügt die Nennung des Gesetzes im Text sowie die Angabe des Datums der Fassung, auf die Bezug genommen wird.
Zitiert werden soll nach der modifizierten Harvard-Zitierweise, wie auch in der Vorlage für den Schriftteil gezeigt. Hilfreich kann auch die Verwendung von Literaturverwaltungsprogrammen wie z. B. Citavi sein.
Weitere Hinweise zu Quellenverzeichnissen und Fußnoten sind im Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten zu finden.
Bemühen Sie sich um einen sehr guten, wissenschaftlichen Ausdruck. Lassen Sie Behauptungen nicht einfach stehen, sondern begründen Sie Ihre Standpunkte argumentativ. Bleiben Sie nicht allgemein, geben Sie (soweit möglich) konkrete Zahlen, Beispiele oder Beispielrechnungen. Verknüpfen Sie die einzelnen (Unter-)Kapitel argumentativ, so dass ein roter Faden deutlich zu erkennen ist. Stellen Sie den Eigenanteil Ihrer Arbeit in den Mittelpunkt der Ausarbeitung. Folgende Eigenschaften machen einen guten Schreibstil aus:
- präzise,
- sachlich,
- konkret,
- knapp,
- anschaulich,
- einfach,
- klar,
- argumentativ,
- unpersönlich.
Weitere Hinweise zum Schreibstil sind im Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten zu finden.
Anwendungsbezogenes Wissenschaftsprojekt Bauingenieurwesen (BIW 5-01)
Die Studierenden können die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten möglichst selbstständig, einzeln oder im Team auf eine konkrete Aufgabenstellung anwenden, die Arbeitsschritte nachvollziehbar dokumentieren sowie die Ergebnisse präsentieren und zur Diskussion stellen. Sie sind in der Lage, in interdisziplinären Teams ergebnisorientiert zu arbeiten und transdisziplinär Konzepte zu entwickeln, umzusetzen und zu präsentieren.
Das Anwendungsbezogene Wissenschaftsprojekt Bauingenieurwesen umfasst in der Studienrichtung Baubetriebswesen drei Teile:
- die praktische Tätigkeit in einem Bauunternehmen oder Ingenieurbüro,
- einen schriftlichen Bericht zu dieser Tätigkeit und den Ergebnissen sowie
- einen mündlichen Vortrag vor Hochschullehrern, Mitarbeitern und Kommilitonen.
Die Arbeit im Umfang von etwa 400 h (10 Wochen) wird in der Studienrichtung Baubetriebswesen regelmäßig durch eine Tätigkeit in einem Ingenieurbüro oder einem Bauunternehmen zwischen Oktober und Dezember des 9. Semesters erbracht. Eine Tätigkeit im Ausland ist möglich und wird ausdrücklich unterstützt.
Die Schwerpunkte Ihres Einsatzes sollen im Bauunternehmen in den Bereichen Bauvorbereitung, Bauleitung, Bauüberwachung und Projektsteuerung bzw. im Ingenieurbüro in den Bereichen Bauplanung, Vorbereitung der Vergabe, Kostenverfolgung, Nachtragsbearbeitung liegen.
Zwischen dem Ingenieurbüro oder Unternehmen, Ihnen und dem Institut für Baubetriebswesen ist eine Vereinbarung zur Errichtung eines Studentischen Arbeitsplatzes zur Erstellung der Arbeit abzuschließen, in der die Rechte und Pflichten der einzelnen Vertragspartner geregelt sind. Den dafür notwendigen Ablauf finden Sie im Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten.
Die Abgabe erfolgt rein digital. Zur Übermittlung der Daten können sie Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer den Link zu Ihrem Ablageordner auf der Cloud der TU Dresden übersenden.
Der Abgabetermin der Projektarbeit ist auf der Aufgabenstellung angegeben. Abzugeben sind in Absprache mit dem IBB:
- die MS-Word- (*.docx) und PDF-Datei (*.pdf) der Projektarbeit sowie
- sämtliche Abbildungen, Tabellen und Anlagen.
Der Schriftteil der Projektarbeit soll ca. 30 bis 40 Seiten ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anlagen umfassen. Neben einer kurzen Darstellung des Unternehmens und der Chronologie des Einsatzes sollen gewonnene Erkenntnisse, erkannte Probleme, interessante Lösungen und besondere Bewährungssituationen hervorgehoben werden.
Der Kurzvortrag mit einer 15-minütigen Dauer soll wesentliche Erkenntnisse des Berichtes darlegen. Ein Hinweis auf die Arbeitsstelle oder das Bauvorhaben ist dabei zulässig. Nicht erwünscht ist eine Vorstellung des Unternehmens oder des Büros, da die Zeit des Vortrags für die inhaltliche Auseinandersetzung genutzt werden soll. Hierzu sind die üblichen Präsentationsmittel, bevorzugt MS Power Point, einzusetzen. Den Hörern wird anschließend Gelegenheit zur Diskussion (ca. 15 min) gegeben.
- Zur Projektarbeit gehört die schriftliche Arbeit sowie die mündliche Verteidigung mit einem Vortrag (15 min) und einer anschließenden Diskussion (ca. 15 min).
- Es wird darüber hinaus ausdrücklich darum gebeten an den weiteren Vorträgen aktiv teilzunehmen.
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Die Gesamtnote ergibt sich aus der schriftlichen Arbeit und mündlichen Verteidigung (Vortrag und Diskussion). Maßgeblich für die Modulnote ist die Bewertung der schriftlichen Arbeit. Die mündliche Verteidigung bestätigt diese oder verbessert bzw. verschlechtert diese um einen Notenschritt. Beispiel: Die schriftliche Arbeit wird mit der Note 1,7 bewertet. Die mündliche Verteidigung kann diese Note verbessern Gesamtnote 1,3), bestätigen (Gesamtnote 1,7) oder verschlechtern (Gesamtnote 2,0).
Diplomarbeit
Im Rahmen der Diplomarbeit haben Sie zu zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus Ihrem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten (§ 20 Abs. 1 PO).
Zur Auswahl stehende Themen für Diplomarbeiten werden auf der Internetseite des Institutes veröffentlicht. Sie entspringen meist den Forschungsaktivitäten der jeweiligen Mitarbeiter. Die Themenvergabe erfolgt durch Einschreibung in eine im Sekretariat des Institutes ausliegende Liste bzw. durch entsprechende Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Mitarbeiter.
Die Bearbeitung eines betrieblichen Themas ist ebenfalls möglich, bedarf jedoch der Zustimmung des Hochschullehrers. Hierzu ist ein schriftlicher, formloser Antrag an den zuständigen Hochschullehrer zu stellen.
Die Aufgabenstellung für die Diplomarbeit ist vom Diplomanden im Prüfungsamt der Fakultät abzuholen. Die Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit beträgt danach vier Monate. Die Diplomarbeit ist vom Diplomanden im Prüfungsamt der Fakultät fristgerecht vorzulegen und anschließend beim verantwortlichen Hochschullehrer abzugeben.
Alle nachfolgend genannten Bestandteile der Diplomarbeit sind einzureichen:
- Zwei ausgedruckte Exemplare der Diplomarbeit: ein gebundenes Exemplar der Diplomarbeit (Bibliotheksexemplar) und ein Exemplar in Metallringbindung (Korrekturexemplar);
- Elektronische Daten (Abgabe z. B. auf einem USB-Stick nach Absprache mit dem jeweiligen Betreuer) mit folgenden Bestandteilen:
- Schriftteil der Arbeit als MS-Word-Datei (*.doc oder *.docx);
- Schriftteil der Arbeit als pdf-Datei (*.pdf);
- alle abgedruckten Fotos und Abbildungen als separate Datei in höchster Auflösung, möglichst > 2 MB im Format *.jpg, der Name der Datei soll dem Namen der Abbildung entsprechen (z. B. Abbildung 2.1.jpg);
- alle selbst erstellten Grafiken und Abbildungen in Originalversion (z. B. AutoCAD, MS Excel oder MS-Visio), der Name der Datei soll dem Namen der Abbildung entsprechen (z. B. Abbildung 2.2.xls);
- Poster der Arbeit (Formatvorlage siehe Anlage 5) als MS-PowerPoint-Datei (*.ppt oder *.pptx und *.pdf);
- Präsentation der Arbeit als Vortrag (Formatvorlage siehe Anlage 6) als MS-PowerPoint-Datei (*.ppt oder *pptx);
- Ausgedrucktes Poster zur Diplomarbeit (Format DIN A3, elektronische Formatierung DIN A1) gemäß Anlage 5 (Hinweise zur Anfertigung eines Posters zur Diplomarbeit).
Hinweis: Das Poster (ausgedruckt und digital) sowie die Vortragspräsentation können nach Absprache am Tag der Verteidigung abgegeben werden. Alle anderen Dokumente sind am Tag der Abgabefrist des Prüfungsamtes einzureichen.
Der schriftliche Teil der Diplomarbeit hat MINDESTENS 80 BIS MAXIMAL 120 SEITEN ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anlagen zu umfassen.
Ergänzend zu den Ausführungen in Abschnitt „Aufbau der Arbeit“ hier noch folgende Hinweise für Diplomarbeiten:
Am Ende der Arbeit sind die THESEN zur Diplomarbeit zu nennen. Diese sollten aus kurzen, prägnant formulierten Aussagen bestehen, deren Inhalt in der Arbeit nachgewiesen wird. Die Thesen sollten eine Seite, Format DIN A4, nicht überschreiten.
Die KURZFASSUNG der Diplomarbeit sollte die Zielsetzung der Arbeit sowie ihre wesentlichen Ergebnisse und Erkenntnisse enthalten und eine Länge von maximal 15 Zeilen haben. Die Kurzfassung kann im jährlich erscheinenden Jahresforschungsbericht der TU Dresden und/oder der Homepage des Institutes veröffentlicht werden.
Die wesentlichen Erkenntnisse der Diplomarbeit werden vom Diplomanden in einem 20-minütigen Vortrag öffentlich präsentiert. Anschließend wird der Prüfungskommission und den Zuhörern Gelegenheit zur Diskussion gegeben. Die Gesamtdauer der Verteidigung soll 60 Minuten nicht überschreiten. Für den Vortrag sind die üblichen Präsentationsmittel, bevorzugt MS Power Point, einzusetzen. Der Ablauf einer Diplomverteidigung ist wie folgt:
- Begrüßung durch den verantwortlichen Hochschullehrer,
- 20-minütiger Vortrag des Diplomanden (Darstellung wesentlicher Erkenntnisse der Diplomarbeit),
- maximal 40-minütige Diskussion mit Prüfungskommission und Zuhörern,
- mögliches Schlusswort des Diplomanden,
- Notenfindung und
- nichtöffentliche bzw. mit Zustimmung des Diplomanden öffentliche Bekanntgabe der Note durch die Prüfungskommission.
Der schriftliche Teil der Diplomarbeit wird, sofern sie angenommen wird (vgl. Kriterien in Abschnitt Voraussetzungen für das Bestehen einer wissenschaftlichen Arbeit), benotet. Der Vortrag und die anschließende Diskussion werden ebenfalls bewertet. Die Diplomnote setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: 2/3 schriftlicher Teil, 1/3 mündlicher Teil (Vortrag und Diskussion werden gleichrangig bewertet).
Weitere Informationen
Leitfaden zur Anfertigung von Seminararbeiten, Belegen und Diplomarbeiten
Hinweise zur Anfertigung einer Diplomarbeit am Institut für Baubetriebswesen
Bewertungsmatrix für den schriftlichen Teil von Beleg- und Diplomarbeiten
Ansprechpartner/Studienberater
Oberassistent
NameHerr Dr.-Ing. Jan Kortmann
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Nürnberger Ei, 4. Etage, Raum 412B Nürnberger Straße 31A
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