Gastaufenthalte
Der Referent Internationales ist für die Ausstellung der Gastverträge und Aufnahmevereinbarungen (Hosting Agreements) im Bereich Bau und Umwelt zuständig.
Allgemeine Informationen zu Gastaufenthalten von internationalen Wissenschaftler:innen an der TU Dresden finden Sie im Folgenden für:
Bei Fragen betreffend Gastaufenthalte im Bereich Bau und Umwelt wenden Sie sich bitte an den Referenten Internationales des Bereichs, Dr. André Lindner.
Bereichsdezernent
NameHerr Dr. rer. nat. André Lindner
& Referent Internationales
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Hülsse-Bau, Südflügel, Raum 595 Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Gastaufenthalte: Europäisches Ausland
Für die Genehmigung geplanter Aufenthalte von Gastwissenschaftler:innen aus EU-Ländern sind zwei Dokumente nötig:
- Gastvertrag
- Bewertung im Ausland erbrachter Studienabschlüsse (Äquivalenzprüfung)
Der Gastvertrag regelt die Rechte und Pflichten des:der Gastwissenschaftlers:in bei einem Gastaufenthalt an der TU Dresden. Dazu gehören u.a. Regelungen zur Nutzung von Einrichtungen und Material der Forschungseinrichtung oder Vereinbarungen zu Lehraufträgen.
Die Äquivalenzprüfung dient dazu, im Ausland erworbene Studienabschlüsse zu beurteilen, um zu prüfen, ob diese in Deutschland anerkannt werden und für die angestrebte Tätigkeit (auch im Rahmen eines Gastaufenthaltes) an der TU Dresden qualifizieren.
Gastaufenthalte von EU-Angehörigen ohne Vergütung an der TU Dresden, dazu gehören:
- Gastwissenschaftler:innen aller Statusgruppen, die mit einem TU-externen Stipendium an die TU Dresden kommen möchten
- Gastwissenschaftler:innen aller Statusgruppen, die mit einer Eigenfinanzierung an die TU Dresden kommen möchten
- Gastwissenschaftler:innen, die mit einem Stipendium der TU Dresden (Dresden Fellow) an die TU Dresden kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Koordinator:innen des TUD-eigenen Stipendiums.
- Gastwissenschaftler:innen, die einen regulären Arbeitsvertrag an der TU Dresden erhalten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Dezernat 2 - Personal.
- Den Gastvertrag
Bitte füllen Sie die Felder vollständig aus und lassen Sie das Formular von dem:der Gastwissenschaftler:in und dem:der verantwortlichen Betreuer:in (i.d.R. einladende:r Institutsleiter:in) unterschreiben! - Die im Rahmen der Äquivalenzprüfung vorgenommene Bewertung von im Ausland erlangten Studienabschlüssen für die geplante Tätigkeit an der TU Dresden. Für die Beantragung einer Äquivalenzprüfung beachten Sie bitte die Hinweise auf der entsprechenden Seite.
Alle Formulare sind vorzugsweise in digitaler Form als pdf-Dateien per Mail einzureichen!
Bitte senden Sie uns die vollständig ausgefüllten Formulare (Gastvertrag und Bewertung im Rahmen der Äquivalenzprüfung) und den entsprechenden Nachweis (Stipendium) als Scan. Alternativ können Sie die Unterlagen per (Haus-)Post an die Bereichsverwaltung senden.
Bitte prüfen Sie vorab die Unterlagen auf Vollständigkeit, um Verzögerungen im Prozess der Genehmigung des Gastaufenthalts zu vermeiden.
Ab Vorlage der vollständigen Unterlagen benötigen wir in der Regel fünf Werktage für die Bearbeitung. Die Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die Unterlagen nicht vollständig oder falsch ausgefüllt eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit sich bei komplizierten Fällen verzögern kann. In diesem Fall werden Sie per E-Mail informiert.
Hinweis: Anträge, die vor dem Jahreswechsel noch bearbeitet werden sollen, müssen spätestens sieben Werktage vor Beginn der Betriebsruhe ausschließlich via Mail eingereicht werden. Im Wintersemester 2024/25 ist diese Frist am 11. Dezember 2024. Anträge, die unvollständig sind oder erst nach dem 11. Dezember 2024 eingehen, können erst ab dem 6. Januar 2025 bearbeitet werden!
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente, die für die Genehmigung von Gastaufenthalten von Wissenschaftler:innen aus EU-Ländern notwendig sind, ausschließlich vom Referent Internationales / Bereichsdezernent unterzeichnet werden dürfen. Um Verzögerungen im Einstellungsvorgang zu vermeiden, sollten Sie die damit verbundenen, oben beschriebenen Prozesse möglichst frühzeitig in die Wege leiten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referenten Internationales des Bereichs BU.
Gastaufenthalte: Außereuropäisches Ausland
Für die Genehmigung geplanter Aufenthalte von Gastwissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Ländern sind drei Dokumente nötig:
- Hosting Agreement (Aufnahmevereinbarung)
- Gastvertrag
- Bewertung im Ausland erbrachter Studienabschlüsse (Äquivalenzprüfung)
Das Hosting Agreement ist eine Aufnahmevereinbarung, die zwischen der Universität und Gastwissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Ländern geschlossen wird, um Letzteren eine Forschungstätigkeit an der TU Dresden zu ermöglichen. Diese ist notwendig, um bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland des:der Gastwissenschaftler:in bzw. der Ausländerbehörde in Dresden ein Visum zu beantragen und ersetzen die (vormals notwendige) offizielle Einladung der Universität. Mit der Ausstellung eines Hosting Agreements ist somit keine offizielle Einladung von der Universität mehr notwendig.
Ein Hosting Agreement/eine Aufnahmevereinbarung kann nur geschlossen werden, wenn die Person explizit einen Aufenthaltstitel nach § 18d AufenthG zu Forschungszwecken beantragen möchte. Wird ein anderes Aufenthaltsrecht (z. B. gemäß § 16b AufenthG zu Studienzwecken oder gemäß § 21 AufenthG für selbstständige Tätigkeiten) angestrebt, gelten jeweils andere Voraussetzungen.
Der Gastvertrag regelt die Rechte und Pflichten des:der Gastwissenschaftlers:in bei einem Gastaufenthalt an der TU Dresden. Dazu gehören u.a. Regelungen zur Nutzung von Einrichtungen und Material der Forschungseinrichtung oder Vereinbarungen zu Lehraufträgen.
Die Äquivalenzprüfung dient dazu, im Ausland erworbene Studienabschlüsse zu beurteilen, um zu prüfen, ob diese in Deutschland anerkannt werden und für die angestrebte Tätigkeit (auch im Rahmen eines Gastaufenthaltes) an der TU Dresden qualifizieren.
Gastaufenthalte von Nicht-EU-Angehörigen ohne Vergütung an der TU Dresden, dazu gehören:
- Gastwissenschaftler:innen aller Statusgruppen, die mit einem TU-externen Stipendium an die TU Dresden kommen möchten
- Gastwissenschaftler:innen aller Statusgruppen, die mit einer Eigenfinanzierung an die TU Dresden kommen möchten
- Gastwissenschaftler:innen, die mit einem Stipendium der TU Dresden (Dresden Fellow) an die TU Dresden kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Koordinator:innen des TUD-eigenen Stipendiums.
- Gastwissenschaftler:innen, die einen regulären Arbeitsvertrag an der TU Dresden erhalten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Dezernat 2.
- Die vorausgefüllte Aufnahmevereinbarung – Vertrag zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach §18d Aufenthaltsgesetz: Bitte füllen Sie die mit XXX markierten Felder vollständig aus (entfernen Sie idealerweise vorher bitte die XXX) und lassen Sie das Formular von dem:der Gastwissenschaftler:in unterschreiben (s. S. 2, ganz unten)!
- Einen offiziellen Nachweis über die Höhe und Dauer des Stipendiums (Bestätigung des Stipendiengebers) oder einen Nachweis über die vorhandenen Eigenmittel, die für den Forschungsaufenthalt zur Verfügung stehen (weitere Informationen zum Finanzierungsnachweis)
- Den ausgefüllten Gastvertrag
Bitte füllen Sie auch hier die Felder vollständig aus und lassen Sie das Formular von dem:der Gastwissenschaftler:in und dem:der verantwortlichen Betreuer:in (i.d.R. einladende:r Institutsleiter:in) unterschreiben! - Die im Rahmen der Äquivalenzprüfung vorgenommene Bewertung von im Ausland erlangten Studienabschlüssen für die geplante Tätigkeit an der TU Dresden. Für die Beantragung einer Äquivalenzprüfung beachten Sie bitte die Hinweise auf der entsprechenden Seite.
Alle Formulare sind vorzugsweise in digitaler Form als pdf-Dateien per Mail einzureichen!
Bitte senden Sie uns die vollständig ausgefüllten Formulare (Gastvertrag und Bewertung im Rahmen der Äquivalenzprüfung) und den entsprechenden Nachweis (Stipendium) als Scan. Alternativ können Sie die Unterlagen per (Haus-)Post an die Bereichsverwaltung senden.
Bitte prüfen Sie vorab die Unterlagen auf Vollständigkeit, um Verzögerungen im Prozess der Genehmigung des Gastaufenthalts zu vermeiden.
Ab Vorlage der vollständigen Unterlagen benötigen wir in der Regel fünf Werktage für die Bearbeitung. Die Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die Unterlagen nicht vollständig oder falsch ausgefüllt eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit sich bei komplizierten Fällen verzögern kann. In diesem Fall werden Sie per E-Mail informiert.
Hinweis: Anträge, die vor dem Jahreswechsel noch bearbeitet werden sollen, müssen spätestens sieben Werktage vor Beginn der Betriebsruhe ausschließlich via Mail eingereicht werden. Im Wintersemester 2024/25 ist diese Frist am 11. Dezember 2024. Anträge, die unvollständig sind oder erst nach dem 11. Dezember 2024 eingehen, können erst ab dem 6. Januar 2025 bearbeitet werden!
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente, die für die Genehmigung von Gastaufenthalten von Gastwissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Ländern notwendig sind, ausschließlich von dem Referenten Internationales / dem Bereichsdezernenten unterzeichnet werden dürfen. Um Verzögerungen in der Ausstellung des Hosting Agreements/ der Aufnahmevereinbarung zu vermeiden, sollten Sie die damit verbundenen, oben beschriebenen Prozesse möglichst frühzeitig in die Wege leiten.
Bitte beachten Sie, dass bei Anträgen für Gastwissenschaftler:innen aus Embargoländern (Iran, Russland etc.) eine sogenannte Exportkontrolle notwendig ist. Diese ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden und sollte daher frühzeitig dem Referenten Internationales angekündigt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referenten Internationales des Bereichs BU.