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Zum 01.02.2026 änderte es bereits seine Zuständigkeiten hinsichtlich administrativer Vorgänge, die geplante Gastaufenthalte betreffen (siehe auch Rundschreiben vom 19.12.2025).
- Äquivalenzprüfungen bei Einstellungen von Kolleg:innen mit Abschlüssen aus dem Ausland sind seit dem 01.02.2026 an das Dezernat 2 (Andrea Marciniak, Stabsstelle Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten des Personals, übergegangen.
- as 01.04.2026 ändert sich nun auch die Zuständigkeit für Hosting Agreements und Gastverträge. Die Ausstellung der Dokumente erfolgt ab sofort über das Dezernat 2 (Andrea Marciniak, Stabsstelle Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten des Personals - siehe oben).