Personalmobilität
Inhaltsverzeichnis
Sie sind Mitarbeiter:in an der TU Dresden? Dann können auch Sie das Erasmus+ Angebot nutzen. Es werden Lehraufenthalte und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland auf allen Ebenen gefördert.
Für angestellte Doktorand:innen gelten gesonderte Regeln. Sie können Kurzzeitmobilität (max. 2 Wochen) für Personal, aber auch herkömmliche Langzeitmobilitäten (2 - 12 Montate) nutzen. Die Kurzzeitmobilitäten sind auf dieser Seite erläutert, für die Langzeitmobilität informieren Sie sich bitte auf unserer Outgoing-Seite. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür als Student:in eingeschrieben sein müssen.
Lehraufenthalte (Staff Mobility for Teaching – STA)
Unterrichtspensum: mind. 8 Lehrstunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche
- Lehrende, wissenschaftliche Mitarbeitende, Lehrbeauftragte
- Doktoranden mit Arbeitsvertrag TU DD
Partnerhochschulen mit denen ein Inter-Institutional Agreement vorliegt, welches einen Lehraufenthalt einschließt
- Agreements je nach Fachbereich - Link zur Übersicht der Fakultät
- Neue Agreements möglich
- Lehrmobilität mit mind. 8 Lehrstunden je Woche
- Förderdauer 2 bis 12 Tage (plus je ein Tag für An- und Abreise)
- Je nach Land liegen die Zuschüsse zwischen 140 Euro und 180 Euro pro Tag
- Fahrtkosten werden als Pauschalen zwischen 23 Euro und 1500 Euro gezahlt. Dies ist abhängig von der Entfernung
- Informationen zu den Fördersummen auf den Seiten des International Office
Kombination von Lehrmobilität mit Weiterbildung möglich:
- Inter-Institutional-Agreement nötig
- 4 Lehrstunden je Woche
Kontaktieren Sie zunächst Ihre:n Erasmus Koordinator:in und reichen Sie die Eckdaten (Datum, Zielland, ...) per E-Mail ein. Anschließend wird ein Antrag über das Antragsportal gestellt.
Die Bewerbung für STA ist das ganze Jahr über möglich.
Für eine optimale Planung und Mittelvergabe ist jedoch eine Vorabinformation im Dezember hilfreich. Diese ist formlos per E-Mail an die jeweiligen Erasmus Koordinator:in zu richten und sollte das Zielland und den Mobilitätszeitraum enthalten.
Weiterbildungsmaßnahmen (STT – Staff Mobility for Training)
Weiter- und Fortbildung für alle Mitarbeitenden der TU Dresden
Alle Mitarbeiter:innen der TU Dresden mit regulärem Arbeitsvertrag
Weiterbildungsangebote sind in allen Programmländern (Mitgliedsstaaten EU und Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei ) möglich, ein Inter-Institutional Agreement ist nur für Partnerländer (weltweit) nötig.
Weiterbildungsangebote sind in allen Programmländern (Mitgliedsstaaten EU und Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei ) möglich, ein Inter-Institutional Agreement ist nur für Partnerländer (weltweit) nötig.
Fort- und Weiterbildungszwecke können sein:
- Hospitationen
- Job Shadowing (individuell)
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren (Staff Weeks). Suche nach Staff Weeks über das Rechercheportal IMotion
- Teilnahme an Sprachkursen
- Teaching Skills
- Keine Konferenzteilnahme oder Forschungsvorhaben
Förderung
- Je nach Land liegen die Zuschüsse zwischen 140 Euro und 180 Euro pro Tag
- Fahrtkosten werden als Pauschalen zwischen 23 Euro und 1500 Euro gezahlt (abhängig von Entfernung)
- Weitere Informationen zu den Fördersummen auf den Seiten des International Office
Kontaktieren Sie zunächst Ihre:n Erasmus Koordinator:in und reichen Sie die Eckdaten (Datum, Zielland, ...) per E-Mail ein. Anschließend wird ein Antrag über das Antragsportal gestellt.
Die Bewerbung für STT ist das ganze Jahr über möglich.
Für eine optimale Planung und Mittelvergabe ist jedoch eine Vorabinformation im Dezember hilfreich. Diese ist formlos per E-Mail an die jeweiligen Erasmus Koordinator:in zu richten und sollte das Zielland und den Mobilitätszeitraum enthalten.
Doktorandenmobilität
Kurz- und Langzeitaufenthalte für alle Doktorand:innen der TU Dresden.
Alle Doktorand:innen der TU Dresden. D.h. Sie müssen als Doktorand:in an der TU Dresden eingeschrieben sein.
Für die Förderung einer Kurzzeitmobilität (STT oder STA) gelten die oben genannten Bedingungen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Arbeitsvertrag mit der TU Dresden. Im Folgenden werden wesentliche Fragen zur Blended Short Term Mobility und zur Langzeitmobilität geklärt.
Langzeitaufenthalte und Kurzzeitaufenthalte (Blended Short Term Mobility) können an allen Hochschulen absolviert werden, mit denen ein interinstitutionelles Abkommen über die Mobilität von Studierenden besteht (siehe Outgoings).
Falls ein Aufenthalt an einer Hochschule geplant ist, mit der noch kein Abkommen besteht, kann ein solches initiiert werden. Kontaktieren Sie hierfür die zuständige Erasmus Koordinator:in.
Als Dokroand:innen können Sie sowohl die Förderangebote für Mitarbeitende (siehe STA und STT) als auch die Angebote für Studierende in Anspruch nehmen. Informationen zu STA und STT finden Sie weiter oben.
Das Angebot für Studierende umfasst Kurzzeitaufenthalte (Blended Short Term Mobility) und klassische Langzeitaufenthalte.
Blended Short Term Mobility (Kurzzeitaufenthalt)
Die Mobilität erfordert einen physischen Aufenthalt (5 bis 30 Tage) in Kombination mit einer virtuellen Komponente vor oder nach dem Aufenthalt.
Insgesamt müssen Leistungen im Umfang von 3 ECTS erbracht werden.
Weitere Informationen zu Fördersätzen und Stipendien finden Sie auf den Seiten des International Office.
Langzeitaufenthalt
Langzeitaufenthalte von 2 bis 12 Monaten (physisch) sind zu den Bedingungen der klassischen studentischen Mobilität möglich (siehe Outgoings).
Falls keine Kurse besucht werden, muss für den Aufenthalt ein Projekt definiert und bearbeitet werden. Dieses wird in Absprache mit den akademischen Betreuer:innen an der Heimat- und Gastuniversität erarbeitet und im Learning Agreement festgehalten.
Die Bewerbung erfolgt über online über das Mobilitätsportal.
Wenn keine semestergebundenen Kurse an der Partnerhochschule belegt werden sollen, kann die Bewerbung außerhalb der für Studierende geltenden Fristen erfolgen. Es sollte jedoch eine ausreichende Vorbereitungs- und Bearbeitungszeit (ca. 6 Monate) eingeplant werden.
Ansprechpartner im International Office

Frau Christiane Schmitt-Teichert
ERASMUS+ Personalmobilität Lehre und Weiterbildung Europa - KA131
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Besuchsadresse:
Fritz Foerster Bau, Raum 161 Mommsenstraße 6
01069 Dresden