Promovieren und Habilitieren an der Fachrichtung
Wer an der Fachrichtung Geowissenschaften der Fakultät Umweltwissenschaften promovieren möchte, muss zunächst einen Hochschullehrer finden, der bereit ist, die Promotion wissenschaftlich zu betreuen. Der Promotionsausschuss der Fakultät entscheidet dann über den Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand.
Mit der Habilitation wird im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach erteilt.
Promovieren und Habilitieren
Mit der Promotion ist der Nachweis zu erbringen, dass man besondere Fähigkeiten zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie eine über das allgemeine Studienziel deutlich hinausgehende wissenschaftliche Bildung auf einem speziellen Wissenschaftsgebiet besitzt. An unserer Fachrichtung werden durch die Fakultät Umweltwissenschaften die akademischen Grade Doktoringenieur (Dr.-Ing.) und Doktor rerum naturalium/Doktor der Naturwissenschaften ( Dr.rer.nat.) vergeben.
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung einer besonderen Befähigung für selbstständige Forschung und Lehre in einem wissenschaftlichen Fach oder Fachgebiet (Lehrbefähigung). Das Habilitationsverfahren wird von der Fakultät durchgeführt, der das gewählte Fach oder Fachgebiet angehört. Nach einem erfolgreich durchgeführten Verfahren erlangt der Habilitand den akademischen Grad eines habilitierten Doktors; sein Doktorgrad wird um den Zusatz "habil." ergänzt.
Mehr hierzu und über den Verfahrensweg können Sie in den jeweiligen Ordnungen auf den Seiten der Fakultät Umweltwissenschaften nachlesen. Hier finden Sie auch sämtliche für eine Beantragung erforderlichen Formulare: https://tu-dresden.de/bu/umwelt/postgraduales