Hinweise zur Einschreibung Angleich- und Wahlpflichtkatalog
Wahl der Module / Einschreibung
Grundsätzlich erfolgt die Einschreibung in die Wahlpflichtbereiche über SELMA, hier können Sie sich dann auch für die entsprechenden Prüfungsleistungen anmelden. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie sich zusätzlich auf OPAL in die einzelnen Lehrveranstaltungen eintragen müssen um Zugriff auf Lehrmaterialien zu erhalten.
Für Fragen bezüglich der Durchführung der Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Verantwortlichen der Lehrveranstaltung.
Das aktuelle Angebot der beiden Wahlpflichtbereiche finden Sie auf den Studiengangsseiten des Masterstudienganges.
Umwahl von Wahlpflichtmodulen
StudienO §6 Abs. 2:
"Das Studium umfasst 7 Pflichtmodule und 6 Wahlpflichtmodule, ... Die Wahl erfolgt durch Einschreibung. Form und Frist der Einschreibung werden zu Semesterbeginn fakultätsüblich bekannt gegeben. Die Wahl ist verbindlich.
[„ …. Eine Umwahl ist für die Wahlpflichtmodule des Angleichkatalogs insgesamt einmal und für alle anderen Wahlpflichtmodule insgesamt zweimal möglich. Die Umwahl erfolgt jeweils durch einen schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt, in dem das zu ersetzende und das neu gewählte Modul zu benennen sind. … “]
Eine Umwahl kann auf Antrag (entsprechend MSO § 6 Absatz 2) auch dann erfolgen, wenn bereits Prüfungsleistungen im ursprünglich gewählten Modul erbracht und mit "nicht bestanden" bewertet wurden. Die Umwahl ist auch möglich, wenn das gewählte Wahlpflichtmodul mit "endgültig nicht bestanden" abgeschlossen wurde. Der Antrag auf Umwahl ist schriftlich beim Prüfungsamt innerhalb des Semesters zu stellen, das auf die endgültig nicht bestandene Prüfung folgt. Die Bewertung (Note) des umgewählten Ersatzmoduls geht in die abschließende Berechnung des Gesamtprädikats der Masterprüfung ein."
Auf Antrag des Studierenden können die zusätzlichen Module als Zusatzmodule auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.