Hinweise Berufspraktikum und vertiefendes Berufspraktikum
Berufspraktikum / vertiefendes Berufspraktikum
Beschluss der Studienkommission vom 17.01.2020
Änderung der Verfahrensweise Anmeldung, Bearbeitung und Bewertung für die Module UWMRN 1.7 Berufspraxis und UWMRN 2.14 Vertiefende Berufspraxis
- Suche einer geigneten Praktikumsstelle
- Absprache mit einem Betreuer bzw. einer Betreuerin aus dem Kreis der Lehrenden des Masterstudiengangs Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement als fachlich zuständige*r interner Praktikumsbetreuer*in entsprechend der gewählten Praktikumsstelle bzw. des gewählten Themas (Seminararbeit Vertiefende Berufspraxis)
- Absprache mit dem/der Betreuer*in über Umfang und Inhalt des abzugebenden Berichts (als Richtgröße: UWMRN 1.7 = 2-5 Seiten, UWMRN 2.14 =10 Seiten)
- Verfahrensänderung zur Anmeldung des Berufspraktikum und des vertiefenden Berufspraktikum zum 01.10.2023
- Prüfungsausschussbeschluss vom 04.09.2023:
Für die Module UWMRN 1.7 Berufspraxis und Modul UWMRN 2.14 vertiefende Berufspraxis erfolgt die Anmeldung des jeweiligen Moduls und die damit verbunden Prüfungsleistungen nur noch mit Formular und kann unabhängig von Anmeldefristen während des Semesters vorgenommen werden. Eine Anmeldung über SELMA ist nicht mehr möglich.
Die Anmeldung muss grundsätzlich vor Praktikumsantritt erfolgen. Eine spätere Anrechnung ist nicht zulässig. Das Anmeldeformular wird nur mit bestätigter Unterschrift des/der Betreuenden zur weiteren Bearbeitung durch das Prüfungsamt Geowissenschaften entgegen genommen.
Die Anmeldung der angebotenen Prüfungsleistungen aller anderen Module aus dem Studiengang Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement müssen weiterhin selbstständig durch die Studierenden im SELMA-Portal zu den fakultätsüblich bekanntgegebenen Anmeldezeiträumen vorgenommen werden.
Eine Abmeldung der studienbegleitenden Modul-Prüfungsleistungen ist ausschließlich innerhalb des Einschreibezeitraums möglich. Danach ist eine Abmeldung online ohne Angaben von Gründen nicht mehr möglich. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 3 und § 5 der MPO. - Abgabe des Praktikumsberichts inkl. des Bewertungsformulars innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Praktikums an den/die fachlich zuständige*n interne*n Praktikumsbetreuer*in
- Bestätigung des Bestehens / Nicht-Bestehens (UWMRN 1.7) bzw. Benotung des Berichts (UWMRN 2.14) durch den/die Betreuer*in innerhalb von vier Wochen nach Abgabe des Berichts und des Praktikumsnachweises/-zeugnisses (in Kopie) und Weiterleitung des Bestätigungsblatts an das zuständige Prüfungsamt
Hinweis des Prüfungsamtes:
Das Berufspraktikum und das vertiefende Berufspraktikum können in unterschiedlichen Einrichtungen/Praktikumsstellen erbracht werden. Eine Teilung der jeweiligen Praktika ist nicht gestattet.
Unter Berücksichtigung nachfolgender Erklärung, kann das vertiefende Berufspraktikum ggf. auch vor dem regulären Berufspraktikum erbracht werden.
Gegenstand der Belegarbeit zur Anerkennung des Vertiefenden Berufspraktikums ist eine vertiefende Auseinandersetzung mit einem während des Praktikums behandelten Thema im Umfang von ungefähr zehn Seiten (d.h. nicht mehr als zehn Seiten). Ausgehend von den Inhalten des Studiengangs Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement wäre hier etwa ein Rahmenthema oder ein übergeordnetes Thema denkbar, das unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Literatur mit dem absolvierten Praktikum in Verbindung gesetzt wird. Ebenso möglich wäre, wenn nicht sogar damit zusammenhängend, die Darlegung der Praxisrelevanz eines Themas entsprechend der Frage, wie etwas in der Praxis tatsächlich implementiert/umgesetzt wird, verbunden mit konkreten Handlungshinweisen / Verbesserungsvorschlägen aus den im Studium gewonnenen Erkenntnissen i.S.v. "Lehren für die Praxis / praktische Umsetzung" |
Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.