04.04.2023
Änderung Äquivalenztabellen
Es haben sich einige Änderungen an den bereits beschlossenen Äquivalenztabellen (Beschluss vom 01.12.22) für den vorgesehenen Zwangsübertritt aus dem Bachelor Hydrowissenschaften in den Bachelor Hydrowissenschaften: Wasserwirtschaft, Hydrologie, Kreislaufwirtschaft zum WS 2023/24 ergeben.
Die geänderten Äquivalenztabellen sind ab sofort HIER veröffentlicht. Der Nachbeschluss erfolgte per Umlaufverfahren durch den Prüfungsausschuss am 04.04.23.
Nachfolgend sind die vorgenommenen Änderungen aufgelistet:
- Verschiebung des alten Moduls „Grundlagen des Wasser- und Flussbaus“ von Teil 2 in Teil 1 der Äquivalenztabellen ► nun Anrechnung beider neuen Module („Von 1 zu 2“): „Grundlagen des Wasserbaus“ und „Grundlagen des Flussbaus“
- Verschiebung des alten Moduls „Grundlagen des konstruktiven Ingenieurbaus“ von Teil 2 in Teil 1 der Äquivalenztabellen ► nun Anrechnung aller drei neuen Module („Von 1 zu 3“): „Baustoffliche Grundlagen sowie organische und metallische Baustoffe“ / „Baukonstruktion“ / „Anorganische, nichtmetallische Baustoffe“
- Regelung der Übernahme „Von 2 zu 2“ in Teil 1 der Äquivalenztabellen für folgende Module (bisher nur in Teil 3):
- „Grundlagen der Wasserbewirtschaftung“ und „Grundwasserleiter und Boden“ ► „Grundlagen der Grundwasserwirtschaft“ und „Geologie und Boden
- „Grundlagen der Wasserversorgung“ und „Grundlagen der Abwassersysteme“ ► „Grundlagen der Siedlungswasserwirtschaft“ und „Angewandte Siedlungswasserwirtschaft“
- Übernahme von durch den Prüfungsausschuss anerkannten Wahlpflicht-Modulen von Amts wegen.
- Verzichtserklärungen haben über den PO-Wechsel hinaus Bestand: Ist durch eine Verzichtserklärung die Bewertung 5,0 (NB) entstanden, so wird dieses NB von Amts wegen in die neue PO übernommen.
Bitte schauen Sie sich alle Hinweise/Regelungen genau an und nutzen den bereitgestellten Modulplan als Arbeitshilfe zur Überprüfung Ihres individuellen Studienstands im Vorfeld der Überleitung.
Sollten Sie Fragen zur Überleitung haben bzw. einen Beratungstermin vereinbaren wollen, dann können Sie an folgende E-Mailadresse schreiben: