Häufige Fragen zu studentischen Arbeiten
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Von der Professur ausgeschriebene Themen finden Sie unter https://tu-dresden.de/bu/verkehr/ibv/vst/studium/studarbeit. Wenn Sie sich zu einem dort aufgeführten Thema informieren wollen, so sprechen Sie den genannten Betreuer an. Sie können aber auch eigene Themen vorschlagen, z. B. aus Ihrem Praktikumsbetrieb. In diesem Fall wird Ihnen ein fachlich kompetenter Hochschulbetreuer zugewiesen.
Sind Sie sich mit Ihrem Betreuer über das Thema einig geworden, wird der Betreuer die offizielle Aufgabenstellung anfertigen. Bevor er diese an das Dekanat (SA) bzw. Prüfungsamt (DA, MA) sendet, muss die unterschriebene Nutzungsvereinbarung an der Professur abgegeben werden. Die Abholung der Aufgabenstellung wird im Dekanat/Prüfungsamt aktenkundig vermerkt; ab diesem Tag beginnt der Bearbeitungszeitraum.
Zum Ende des Bearbeitungszeitraums geben Sie die Arbeit im Dekanat ab; die Abgabe wird hier wieder aktenkundig vermerkt. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, die Druckstücke zum jeweiligen Betreuer zu bringen.
Weitere Hinweise zum formalen Ablauf finden Sie auf einer Seite der Fakultät.
Arbeiten Sie von Anfang an mit Formatvorlagen! Keinesfalls erst schreiben und hinterher formatieren! Benutzen Sie die richtigen Formatvorlagen für die jeweiligen Textteile, z. B. Überschriften, Fließtext, Tabellentext, Bild, Bildunterschrift. Bei richtiger Benutzung formatiert sich der Text von ganz allein.
Unter https://tu-dresden.de/bu/verkehr/ibv/vst/studium/studarbeit/vorlagen stehen Dokumentvorlagen zum Herunterladen bereit. Diese können - bei triftigen Gründen - durchaus angepasst werden. Die Vorlagen müssen nicht verwendet werden, jedoch sind bereits viele Fehler ausgeschlossen, wenn Sie die Vorlage richtig benutzen.
Auch wenn Sie die Vorlage nicht benutzen - Lesen Sie unbedingt die Hinweise zur Anfertigung der schriftlichen Arbeit, die in der Vorlage stehen!
Die benötigten Schriftfonts "Open Sans" erhalten Sie auf den Seiten der TU Dresden zum Corporate Design.
Die üblichen wissenschaftlichen Formalien sind einzuhalten und stellen einen nicht unerheblichen Teil der Bewertung dar; sie gelten für alle Formate. U. a. ist zu beachten:
- Quellenangaben sind sauber zu führen.
- Alle Abbildungen und Tabellen sind zu beschriften.
- Bei Diagrammen sind die Achsen vollständig zu beschriften und ggf. Legenden anzugeben.
- Grafiken müssen in einer lesbaren Größe eingefügt werden und dürfen nicht unscharf sein.
Mit Nutzung der Vorlage sind bereits einige wissenschaftliche Formalien abgedeckt.
In der Regel reichen drei Stellen aus. In seltenen Fällen – abhängig vom Anwendungsfall – sind mehr Stellen erforderlich. Tabellenkalkulationen und andere Rechenprogramme rechnen intern ohnehin mit viel mehr Stellen, sodass die Genauigkeit gewahrt bleibt. Bei Übernahme der Ergebnisse in die schriftliche Arbeit und die Präsentation soll nach den ersten drei Stellen gerundet werden, mehr kann sich ein Mensch ohnehin nicht vorstellen.
Beachten Sie auch, dass untereinandergeschriebene Zahlen rechtsbündig zu formatieren sind, insbesondere in Tabellen.
Die Verwendung falscher Fachbegriffe führt zur Abwertung. Häufige Fehler sind:
Falsch | Richtig | Bemerkung |
---|---|---|
Bhf |
Bf |
ohne Punkt |
Infrastrukturmanager |
Eisenbahninfrastruktur- |
Fehlübersetzung |
Bahnhofsgebäude, Eingangsgebäude |
Empfangsgebäude |
|
Fahrerlaubnis |
Zugleitbetrieb |
|
Fahrterlaubnis |
ETCS |
|
Kabinensignalisierung |
Führerraumsignalisierung |
Fehlübersetzung |
Frachtzug |
Güterzug |
Fehlübersetzung |
rote Hütchen, rote Einschübe |
Hilfssperren |
|
koppeln |
kuppeln |
Verbinden von Schienenfahrzeugen |
Linienzugbeeinflussung |
Linienförmige Zugbeeinflussung |
veraltet |
nicht technisch gesichert, technisch nicht gesichert |
nichttechnisch gesichert |
Bahnübergang |
Punktuelle Zugbeeinflussung, Punktzugbeeinflussung |
Punktförmige Zugbeeinflussung |
|
Radio Block Center |
Radio Block Centre |
EU benutzt britisches Englisch |
Rangierabteilung |
Rangierfahrt |
veraltet |
Rangierfahrstraße |
Rangierstraße |
veraltet |
Passagierzug |
Reisezug |
Fehlübersetzung |
Signaltechnik |
Sicherungstechnik |
veraltet |
Signallageplan |
Sicherungstechnischer Lageplan |
veraltet |
Signalaspekt |
Signalbegriff |
Fehlübersetzung |
Zugsicherung (für Zugbeeinflussung) |
Zugbeeinflussung |
Fehlübersetzung |
Zugfahrstraße |
Zugstraße |
veraltet |
"veraltet" bedeutet, dass die Bezeichnung früher richtig war (meist bis vor ca. 30 Jahren), mittlerweile jedoch durch einen neuen Begriff ersetzt wurde. Insofern sind die alten Begriffe in alten Veröffentlichungen noch zu finden und in diesen auch nicht falsch. Heute müssen jedoch die neuen Begriffe verwendet werden.
"Fehlübersetzung" bedeutet, dass hier aus dem Englischen wörtlich übersetzt wurde, der deutsche Fachbegriff jedoch anders lautet. Es sind die deutschen Fachbegriffe zu verwenden.
Erste Anlaufstelle ist natürlich die SLUB. Literaturempfehlungen erhalten Sie auf den Seiten der Professur für Verkehrssicherungstechnik. Die meisten relevanten Fachzeitschriften gibt es bei Eurailpress. Studenten können ein kostenloses Studentenabo abschließen – mit Zugriff auf das ganze Fachartikelarchiv.
Bei DA/SA/MA ist zu Beginn und dann etwa alle sechs Wochen (nach Bedarf auch häufiger) mit dem Hochschulbetreuer eine Konsultation zu vereinbaren. Für HSA sind mindestens zwei Konsultationen zu vereinbaren. Es ist günstig, etwa eine Woche vor dem Termin den aktuellen Stand der Arbeit zu übermitteln, damit sich der Betreuer darauf einstellen kann. Die Initiative für die Konsultation geht dabei immer vom Studenten aus.
Um überhaupt noch auf die Arbeit Einfluss nehmen zu können, ist der aktuelle Arbeitsstand nach ca. 70 % der Bearbeitungszeit dem Betreuer zur Kenntnis zu geben. Kurz vor der Abgabe hat das keinen Sinn mehr.
Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass Sie aus triftigen Gründen (z. B. Daten werden verspätet bereitgestellt) die Bearbeitungszeit verlängern müssen, so sprechen Sie mit Ihrem Betreuer. Die maximal mögliche Verlängerung beträgt einen Monat bei SA bzw. zwei Monate bei DA/MA, der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin beim Prüfungsamt eingehen.
Die Verlängerung ist mit einem Formular beim Prüfungsausschuss zu beantragen; der 1. Prüfer muss die Verlängerungen befürworten. Formular und Vorgehensweise sind auf der Seite des Prüfungsamts zu Abschlussarbeiten zu finden.
Werden Sie während des Bearbeitungszeitraums krank und wollen ihn verlängern, so müssen Sie im Prüfungsamt (DA, MA) bzw. Dekanat (SA) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Daraufhin wird die Bearbeitungszeit verlängert.
Krankheit ist kein Grund für einen Antrag auf Verlängerung! Hier wird ausschließlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptiert.
Für die Bewertung Ihrer Arbeit sind allein die Prüfer, ggf. unter Mitarbeit des Hochschulbetreuers, zuständig. Wenn der Praxisbetreuer das möchte, kann er eine kurze Zuarbeit zum Gutachten liefern.
Die Nutzung der wissenschaftlichen Ergebnisse studentischer Arbeiten liegt im Interesse der Hochschule. Deshalb sollen studentische Arbeiten möglichst öffentlich sein, wovon zunächst immer ausgegangen wird.
Wegen der Verwendung vertraulicher Daten des Praxispartners ist das nicht immer möglich. In den meisten Fällen besteht dann die Möglichkeit, diese Daten im Anhang der Arbeit unterzubringen. Damit bleibt der Hauptteil öffentlich und der Anhang wird für nicht öffentlich erklärt. In wenigen Fällen ist auch das nicht möglich, dann muss die gesamte Arbeit für nicht öffentlich erklärt werden. In diesen Fällen muss der Arbeit der folgende Sperrvermerk zu Beginn des Anhangs oder zu Beginn des Hauptteils beigefügt werden:
Diese Arbeit basiert auf vertraulichen, internen Daten der Firma/Institution ... und darf aus diesem Grund ohne Zustimmung des Verfassers und der Firma/Institution ... nicht von Dritten – mit Ausnahme der wissenschaftlichen Betreuer bzw. der damit beauftragten wissenschaftlichen Mitarbeiter im Prüfungsverfahren, den Prüfern, den Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie den mit der Abwicklung des Prüfungsverfahrens befassten Hochschulbediensteten und im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung dem Justitiariat der TU Dresden, damit befassten Rechtsanwälten, Gutachtern und Gerichten – eingesehen werden.
Der Öffentlichkeitsstatus muss spätestens zur Mitte der Bearbeitungszeit mit dem Hochschulbetreuer geklärt sein.
Nein, wenn die E-Mail-Konversation seitens der TU beginnt. Hier wird immer die offizielle TU-E-Mailadresse verwendet. Im E-Mailsystem kann eine Weiterleitung eingerichtet werden.
Beginnt die Konversation von der alternativen Adresse, so wird in der Regel darauf geantwortet.
Schriftliche Arbeit
Denken Sie an die Zielgruppe, also die Leser Ihrer Arbeit:
Was kann man voraussetzen? Das brauchen Sie nicht zu aufzuschreiben. Beispiel: Handelt sich beim Thema um einen ETCS-Anwendungsfall, müssen die Grundlagen von ETCS nicht aufführen, weil jemand, der nicht mal um die Grundlagen weiß, die Arbeit gar nicht läse. Gegebenenfalls kann auf Literatur verwiesen werden, die das ausführlich beschreibt.
Was kann man nicht voraussetzen? Hierzu müssen Grundlagen aufgeschrieben werden.
Immer an die Leser denken!
Wenn es um Hilfe zum Formulieren eines Satzes geht: Ja. Allerdings ist dann in der Eigenständigkeitserklärung hinzuzufügen, welche KI dafür in Anspruch genommen wurde.
Wenn es um Inhalte geht: Nein. Zum einen hat sich gezeigt, dass die KI noch nicht in der Lage ist, unsere Inhalte richtig zu bearbeiten (KI halluziniert), zum anderen werden bei der Verwendung Urheberrechte verletzt. Dies würde als Betrugsversuch gewertet, was zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt.
Für wissenschaftliche Zwecke – und ein solcher liegt bei studentischen Arbeiten immer vor – darf grundsätzlich alles ohne Genehmigung des Urhebers zitiert weden, selbstverständlich mit Quellenangabe. Das gilt sogar für Großzitate (ein komplettes Werk, z. B. ein Foto), wenn es für den wissenschaftlichen Zweck erforderlich ist. Dient es lediglich einem schmückenden Zweck, ist eine Genehmigung des Urhebers erforderlich.
Richtlinien (Ril) der Deutschen Bahn dürfen auch in öffentlichen Arbeiten zitiert werden. Entgegengesetzte Meinungen, wie sie gelegentlich von DB-Mitarbeitern vertreten werden, sind falsch.
Quellen haben unterschiedliche Qualität. Es ist Aufgabe des Autors, diese zu bewerten und zu entscheiden, welche Quellen genutzt werden. Ein pauschaler Ausschluss bestimmter Quellen existiert nicht.
Nein. Die Quellenangabe für eigene Leistungen steht auf dem Deckblatt: Ihr Name. Eine Angabe wie "Quelle: eigene Darstellung" ist deshalb unnötig. Es ist davon auszugehen, dass alle schriftlichen und bildlichen Aussagen vom Autor stammen, sofern sie nicht mit einer Quellenangabe versehen oder allgemein bekannt sind. So muss z. B. die Aussage, dass es in Mitteleuropa nachts dunkel ist, nicht mit einer Quelle belegt werden, da dies ein unbestrittener und allgemein bekannter Fakt ist. Wenn eine bestehende Darstellung durch den Autor verändert wird, so lautet die Quellenangabe "nach [Quelle]". Es gibt somit für alle Aussagen vier verschiedene Quellen.
Ohne Kennzeichnung der Quelle:
- Eigene Aussagen (Quelle ist immer der Autor)
- Allgemein bekannte Aussagen
Mit Kennzeichnung der Quelle:
- Fremde Aussagen, die nicht allgemein bekannt sind
- Fremde Aussagen, die nicht allgemein bekannt sind und vom Autor bearbeitet wurden
Die Signalschablone ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz (CC BY-ND 4.0). Auf der Webseite der Signalschablone ist erläutert, was das für die Nutzung bedeutet und wie die Urheberrechtsangabe zu erfolgen hat.
Nur bei vetraglichen oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten ist die Rechtsform eines Unternehmens wichtig. Ein solcher Grund liegt bei ingenieurwissenschaftlichen Arbeiten fast nie vor. Insofern soll die Rechtsform von Unternehmen nicht genannt werden, sie bläht den Text unnötig auf. Es kann also getrost auf "AG", "GmbH", "AöR" usw. verzichtet werden. Das gilt auch für die Deutsche Bahn (DB).
Häufige Fehler im Text mindern den Wert der Arbeit und verschlechtern damit die Note. Grundsätzlich wird empfohlen, den vollständigen Text von einer anderen Person korrekturlesen zu lassen. Wenn Sie Deutsch nur als Fremdsprache beherrschen, sollten Sie Ihre Texte mit Muttersprachlern diskutieren. Der Fachschaftsrat kann Sie bei der Suche unterstützen.
Es gibt keine Vorgabe für einen Seitenumfang. Das Thema muss erschöpfend und ohne auszuufern behandelt werden. Im Zweifel stimmen Sie sich hierzu mit Ihrem Betreuer ab. Üblich für HSA sind ca. 20 ... 30 Seiten, für SA/DA/MA sind es ca. 70 ... 100 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhang), aber das hängt immer vom Thema ab.
In Grafiken dürfen keine jpg-Artefakte zu sehen sein; diese entstehen durch die Kompression des jpg-Algorithmus. Das verlustbehaftete jpg-Format ist für Grafiken nicht geeignet, lediglich für Fotos ist es das richtige Format.
Grafiken sind am besten in Vektorformaten einzufügen, mindestens aber in verlustfreien Formaten wie png oder gif. Keinesfalls dürfen Tabellen z. B. aus Tabellenkalkulationsprogrammen als Grafik übernommen werden.
Die abzugebenden Papierexemplare müssen gebunden sein. Zur leichteren Handhabung ist vorrangig eine Metallspiralbindung mit Folien-/Kartoneinband zu verwenden; weniger geeignet ist eine Klebebindung. "Hardcover" sieht zwar sehr wertig aus, ist aber unbeliebt in der Handhabung, da es schwer und breit ist sowie Titel, Autor, Betreuer und Prüfer nicht gleich zu erkennen sind.
Bei SA/DA/MA sind zwei gebundene Exemplare abzugeben, bei HSA reicht ein Exemplar. Ein Korrekturexemplar verbleibt in jedem Fall bei der Professur. Wird das Zweitexemplar nach der Verteidigung nicht mehr benötigt, können Sie es zurückerhalten. Wenden Sie sich dazu an Ihren Betreuer.
Haben Sie eine gute oder sehr gute Arbeit geschrieben, lohnt es sich, diese auf dem Publikationsserver Qucosa der SLUB zu veröffentlichen, damit sie weltweit gefunden werden kann. Möglicherweise ermuntert Sie auch Ihr Hochschulbetreuer dazu. Das Einbinden der Aufgabenstellung in die veröffentlichte Fassung ist nicht notwendig. Informieren Sie anschließend Ihren Betreuer über den Link, damit er diesen in den Daten studentischer Arbeiten abspeichern kann.
Plakat
Die wichtigsten Fakten und Erkenntnisse der Arbeit sollen auf dem Plakat ersichtlich werden. Dabei dürfen Texte nur kurz sein, da lange Texte vom Betrachter nicht gelesen werden. Mit Grafiken sollte nicht gespart werden, da sie das Verständnis sehr unterstützen.
Sehen Sie sich die Plakate in den Fluren an. Was gefällt Ihnen, was nicht? Ziehen Sie daraus Schlüsse für Ihr eigenes Plakat!
Ein Poster ist (im Deutschen) ein dekorativer Druck. Ihr Plakat sollte mehr als das sein.
Es ist ausreichend, wenn Sie das Plakat zur Verteidigung mitbringen.
Vortrag
Halten Sie den Vortrag mindestens ein Mal zur Probe, möglichst vor einem Publikum. Mehr als ein Mal kann nicht schaden.
Zur Vorbereitung ist es ratsam, sich andere Verteidigungen anzusehen. Verteidigungen sind öffentliche Veranstaltungen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Termine finden Sie auf den Webseiten der Professur:
https://tu-dresden.de/bu/verkehr/ibv/vst/die-professur/termine/
Die Zeitvorgabe für einen Vortrag beträgt in der Regel 25 min. Die Toleranz liegt bei jeweils +/- 5 min. Eine Abweichung darüber hinaus führt zur Abwertung.
Im Vortrag geben Sie einen Überblick über Ihre Arbeit und stellen die wichtigsten Ergebnisse vor. Gehen Sie davon aus, dass die wenigsten Zuhörer Ihre Arbeit gelesen haben. Der Vortrag reicht in der Regel nicht aus, um alles vollständig darzustellen. Setzen Sie Schwerpunkte!
Es empfiehlt sich folgender Aufbau:
- Was war die Aufgabe? Was ist das Problem und warum ist es ein Problem?
Dazu reichen zwei bis drei Seiten und maximal fünf Minuten. - Wie haben Sie die Aufgabe gelöst? Welche Methoden haben Sie benutzt?
- Welche Ergebnisse sind entstanden? Welche allgemeinen Aussagen lassen sich daraus ableiten?
Dieser Teil ist der Schwerpunkt des Vortrags. - Welche neue Fragen haben sich ergeben, die nicht zur Aufgabe gehören, aber Thema zukünftiger Arbeiten sein können?
Für den Ausblick genügt eine Seite.
Grundsätzlich dienen die Folien nur zur Unterstützung des Vortrags. Der Zuhörer soll Ihrem Vortrag folgen und nicht durch die Folien abgelenkt werden. Für den Inhalt bedeutet das:
- wenig Text (keinesfalls ausformulierten Sätze!)
- vorrangig Abbildungen
- gut lesbar und in geeigneter Qualität
- zum Thema passend
- mit Quellenangabe, sofern nicht vom Autor
Zur Orientierung des Zuhörers muss die Gliederung des Vortrags geeignet ersichtlich werden.
Bestandteile einer Folie:
- Folienüberschrift
- Inhalt
- Name des Vortragenden und Titel des Vortrags
- Foliennummer
- Datum (optional)
In der Regel findet die Verteidigung von DA/SA/MA in POT 220 statt. Hier ist ein Präsentationsrechner vorhanden und sollte auch genutzt werden, da dieser optimal eingestellt ist. Ihr Betreuer oder der Laboringenieur helfen gern bei der Einrichtung.
Die Verteidigung von HSA findet meist in einem Hörsaal ohne Präsentationsrechner statt. Hier sollte ein Gerät mitgebracht werden. Wenn Sie über keines verfügen, wenden Sie sich an Ihren Betreuer, er wird dann ein Gerät zur Verfügung stellen.
Wenn Sie den bereitgestellten Rechner benutzen (empfohlen), reichen 15 min. Nutzen Sie einen eigenen Rechner, sollen es 20 min sein.
Anzug oder Kostüm sind nicht erforderlich - auch wenn es nicht falsch wäre. Kleiden Sie sich seriös. Was das bedeutet, muss jeder selbst entscheiden.
Falls Sie eine PDF-Datei präsentieren (eher selten), tun Sie das unbedingt im Vollbildmodus! Im Acrobat Reader erreicht man diesen schnell mit Strg+L. Auch Zoom und Pan sind im Vollbildmodus möglich. Üben Sie das vor der Präsentation.
Wenn Sie die Präsentation mit PowerPoint durchführen (Regelfall) so können Sie zu jeder beliebigen Folie mit Eingabe der Foliennummer + Enter springen, ohne die Präsentation zu beenden. Diese Funktion wird fast immer während der Diskussion benötigt. Damit sich das Publikum bei Fragen auf bestimmte Folien beziehen kann ist es wichtig, die Folien zu nummerieren. Vor- und Zurückblättern funktioniert auch mit den Pfeil- und Bildtasten.
Es macht einen unprofessionellen Eindruck, wenn Sie dem Auditorium
- Ihren unaufgeräumten Desktop,
- Ihre Verzeichnisstruktur oder
- das Präsentationsprogramm in der Entwurfsansicht
zeigen. Nutzen Sie stattdessen die Funktionen
- virtueller Desktop (ab Windows 10 verfügbar),
- mehrere Bildschirme (mit Präsentation auf dem 2. Bildschirm),
- Einfrieren (Freeze, Funktion des Projektors),
- Dunkelschalten (Mute, Funktion des Projektors).
Die Verteidigung gliedert sich in die Teile
- Vortrag (Student trägt vor),
- Gutachten zur Arbeit (Betreuer bzw. Prüfer lesen das Gutachten vor) und
- Fragen (Betreuer, Prüfer und Gäste aus dem Publikum fragen, Student antwortet).
Die Fragen während der Verteidigung beziehen sich überwiegend auf den Vortrag und die Arbeit, manchmal aber auch auf allgemeine Fragen des Fachgebiets. Es ist auch ratsam, in der Präsentation einige Folien zu möglichen Fragen vorzubereiten, die nur im Bedarfsfall gezeigt werden.
Wenn Sie Ihre Aufgabe ordentlich bearbeitet, den Vortrag gewissenhaft vorbereitet und mindestens einmal probehalber vorgetragen haben, kann eigentlich nichts mehr schiefgehen. Vergegenwärtigen Sie sich, dass Sie die Aufgabe bearbeitet haben und deshalb am besten darüber Bescheid wissen!
Stichpunke (z. B. auch auf Karteikarten) können helfen, Sicherheit zu geben. Bei großer Aufregung schreiben Sie die ersten Sätze im Wortlaut auf, das gibt Sicherheit für den Anfang. Im weiteren Verlauf sollen aber nur Stichpunkte die Rede unterstützen.
Da man während des Vortrags seinen Blick vorrangig zum Publikum wenden soll, schauen Sie nur auf Personen, die Ihnen augenscheinlich gewogen sind - auch das gibt Sicherheit. Ignorieren Sie Personen, die durch Mimik und Gestik zeigen, dass sie nicht mit Ihren Ausführungen zufrieden sind.