Promotionsstudium
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Es steht jedem Promovenden frei, sich gemäß § 16 Immatrikulationsordnung für den Zeitraum der Erstellung einer Promotionsarbeit befristet immatrikulieren zu lassen. Mit der Immatrikulation erwerben Sie den Status eines Promotionsstudenten und sind verpflichtet, sich für jedes Semester durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückzumelden.
Beachten Sie, dass die Immatrikulation freiwillig ist und keine Voraussetzung für die Promotion darstellt. Die Immatrikulation erfolgt nur, wenn der Bewerber nach der maßgeblichen Promotionsordnung förmlich zur Promotion zugelassen und als Doktorand oder Doktorandin in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde.
Vorteile einer Immatrikulation als Promotionstudierende:r
- Studienzeiten (auch Promotionsstudium) zählen für die Rente, dort wird der Nachweis über die Immatrikulationsbescheinigung erbracht.
- Mit dem preiswerten Deutschlandticket (z.Zt. 29,40 € statt 49,00 €/Monat) können Sie in ganz Deutschland unterwegs sein. Dadurch können Sie z. B. auch die Kosten für die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, Austauschtreffen oder Forschungsaufenthalten außerhalb des Universitäts-Campus erheblich reduziert werden.
- vergünstigte Nutzung von MOBIbike
- Durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Studentenwerkes partizipieren Sie an günstigen Essenspreisen in Mensen und Cafeterien, sozialen und kulturellen Angeboten, Beratungsleistungen und Angeboten zur Kinderbetreuung ebenso wie an ermäßigten Eintritten in Studentenclubs. Außerdem steht Ihnen auch die Sozialberatung zur Verfügung.
- Sie erhalten ermäßigte Eintritte und Rabatte in vielen Einrichtungen (Theater, Konzerte, Kino, Museen, Ausstellungen, Opern etc.), die Vergünstigungen für Studierende anbieten sowie günstigere Abonnements bei Zeitungen bzw. bestimmter Software.
- Sie können die vielfältigen Sportangebote des Dresdner Hochschulsportzentrums für Studierende nutzen.
- Nur ordnungsgemäß immatrikulierte (Promotions-) Studierende (und promovierende Hochschulmitarbeiter:innen mit Arbeitsvertrag an der TU Dresden) sind durch die Universität vollumfänglich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit an der TU Dresden unfallversichert. Um als Promovierende den gleichen Versicherungsschutz wie Studierende oder Mitarbeiter:innen zu genießen, ist es daher zwingend notwendig, dass Sie sich als Promotionsstudent:in immatrikulieren.
- Gern können Sie auch die Angebote des Studentischen Gesundheitsmanagement in Anspruch nehmen.
Fristen zur Beantragung der Immatrikulation
Die Bewerbung auf Immatrikulation als Promotionsstudent unterliegt bestimmten Fristen und und muss formal (online) beantragt werden. Dafür ist die Bestätigung der Annahme als Doktorand (Schreiben des Promotionsausschusses) erforderlich.
Bewerbungsfristen
für einen Studienbeginn zum Wintersemester :
1. Juni bis 15. September (Nachfrist: 15. Dezember)
für einen Studienbeginn zum Sommersemester:
1. Dezember bis 15. März (Nachfrist: 15. Juni)
Verlängerung des Studierendenstatus im Promotionsstudium
Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation in das Promotionsstudium gemäß § 16 Abs. 3 Immatrikulationsordnung der TU Dresden befristet für 8 Semester (unabhängig von Beurlaubungen) erfolgt. Ist Ihr Promotionsvorhaben danach nicht beendet, kann mit Stellungnahme des zuständigen betreuenden Hochschullehrers sowie des Promotionsausschusses eine befristete Verlängerung im Immatrikulationsamt beantragt werden.
Formular Antrag auf Verlängerung des Promotionsstudiums
(im Promotionsamt bei Frau Woditschka einreichen)
Weg zum Bewerbungsportal
unter folgendem Link finden Sie Hinweise zur Online-Bewerbung sowie das Bewerbungsportal:
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter:
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/studienangebot/promotionsstudium