Promotionsstudium
Es steht jedem Promovenden frei, sich gemäß § 16 Immatrikulationsordnung für den Zeitraum der Erstellung einer Promotionsarbeit befristet immatrikulieren zu lassen. Mit der Immatrikulation erwerben Sie den Status eines Promotionsstudenten und sind verpflichtet, sich für jedes Semester durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückzumelden. Sie erhalten darauf wie alle anderen Studierenden einen Studentenausweis mit Semesterticket.
Beachten Sie, dass die Immatrikulation freiwillig ist und keine Voraussetzung für die Promotion darstellt. Die Immatrikulation erfolgt nur, wenn der Bewerber nach der maßgeblichen Promotionsordnung förmlich zur Promotion zugelassen und als Doktorand oder Doktorandin in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde.
Die Bewerbung auf Immatrikulation als Promotionsstudent unterliegt bestimmten Fristen und und muss formal (online) beantragt werden. Dafür ist die Bestätigung der Annahme als Doktorand (Schreiben des Promotionsausschusses) erforderlich.
Bewerbungsfristen
für einen Studienbeginn zum Wintersemester :
1. Juni bis 15. September (Nachfrist: 31. Januar)
für einen Studienbeginn zum Sommersemester:
1. Dezember bis 15. März (Nachfrist: 31. Juli)
Weitere Informationen, Ansprechpartner und den Weg zum Bewerbungsportal finden Sie unter:
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/studienangebot/promotionsstudium
sowie (für Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit)
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/online-bewerbung/Bewerbung_zum_Promotionsstudium
Für Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit finden Sie Informationen unter:
https://tu-dresden.de/studium/vor-dem-studium/studienangebot/promotionsstudium#section-1
online-Bewerbung
Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation in das Promotionsstudium gemäß § 16 Abs. 3 Immatrikulationsordnung der TU Dresden befristet für 3 Jahre erfolgt. Ist Ihr Promotionsvorhaben danach nicht beendet, kann mit Stellungnahme des zuständigen betreuenden Hochschullehrers sowie des Promotionsausschusses eine befristete Verlängerung im Immatrikulationsamt beantragt werden.
Formular Antrag auf Verlängerung des Promotionsstudiums
(bei Frau Woditschka einreichen)