Promovieren und Habilitieren an der Fakultät
Die Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" verleiht für die Technische Universität Dresden im Rahmen eines erfolgreichen Promotionsverfahrens die akademischen Grade:
Doktoringenieurin bzw. Doktoringenieur bzw. Doktoringenieur:in (Dr.-Ing.) und
doctor rerum politicarum (Dr. rer. pol.).
Die Habilitation ist ein Nachweis der besonderen Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre in einem Fachgebiet. Mit der Habilitation wird die Lehrbefugnis zuerkannt.
Promovieren und Habilitieren
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion sowie Informationen über den Ablauf eines Promotionsverfahren sind in der Promotionsordnung (PromO) der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" vom 14.09.2023 enthalten.
Promotionsordnung vom 14.09.2023
Doctoral Degree Regulations as of September 14, 2023
Voraussetzungen und Verfahrensweise für Habilitationsverfahren regelt die Gemeinsame Habilitationsordnung der TUD vom 14. Februar 1996.
Gemeinsame Habilitationsordnung der Technischen Universität Dresden vom 14.02.1996