Übertritt 2025
Die Studiendokumente (Prüfungsordnung und Studienordnung inkl. Studienablaufplan und Modulbeschreibungen) im Verkehrsingenieurwesen werden zum 01.10.2025 erneut aktualisiert. Die meisten Studierenden müssen in die neue Studienordnung übertreten. Außerdem wird der Diplomstudiengang auf Bachelor und Master umgestellt. Auf dieser Seite werden alle wichtigen Details beschrieben.
Am 14.07.2025 findet eine Informationsveranstaltung zum Übertritt in die neue Studienordnung statt. Sie beinhaltet Hintergrundinformationen, Vor- und Nachteile beim Übertritt sowie den konkreten Ablauf des Übertritts. Außerdem werden allgemeine und individuelle Fragen beantwortet.
- 14.07.2025 | 16:40–18:10 Uhr | POT 361
Inhaltsverzeichnis
Warum gibt es erneut Änderungen?
Die Studienordnung, die 2022 neu in Kraft trat, enthält einen nicht gewünschten Umstand: alle Noten im Studium werden bei der Berechnung der Gesamtnote einbezogen, auch die des Grundstudiums. Dieser soll mit einer erneuten Änderung ab 01.10.2025 ausgeräumt werden.
Außerdem wurde inzwischen entschieden, dass der Diplomstudiengang Verkehrsingenieurwesen auf Bachelor und Master umgestellt wird. Der Diplomstudiengang läuft allmählich aus, während ab 01.10.2025 nur noch in den neuen Bachelorstudiengang Mobilität und Verkehrssysteme immatrikuliert wird.
Was ändert sich konkret?
Im Vergleich zur Ordnung aus 2022 ändern sich nur zwei Dinge: Die Notenberechnung der Gesamtnote wird korrigiert und das Hauptstudium wird angepasst. Damit können alle Studierenden, die im Diplomstudiengang Verkehrsingenieurwesen immatrikuliert sind, diesen auch noch regulär zu Ende studieren.
Folgende Änderungen gibt es grundsätzlich:
- Die Gesamtnote des Studiengangs, die auf dem Zeugnis ausgewiesen wird, setzt sich nun wieder nur aus dem Hauptstudium zusammen. Die Noten des Grundstudiums gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein, wie es schon vor 2022 der Fall war.
- Die Studienablaufpläne des Hauptstudiums werden aktualisiert: Während bisher die meisten Module der Studienrichtung Pflicht sind und nur wenige Module gewählt werden können, wird die Studienrichtung deutlich flexibler aufgestellt:
- Es gibt je Studienrichtung nur noch drei Pflichtmodule: Berufspraktikum, Hauptseminar und Studienarbeit. Diese müssen nach wie vor erbracht werden. Selbstverständlich ist gegen Ende des Studiums auch die Diplomarbeit anzufertigen.
- Es gibt jeweils einen großen Wahlpflichtbereich der Studienrichtung. Darin liegen Module zu 85 Leistungspunkten, aus denen nur 70 Leistungspunkte zu wählen sind. Damit müssen nicht mehr alle Module der Studienrichtung erbracht werden, sondern es können wenige Module ausgelassen werden.
- Der allgemeine Wahlpflichtbereich wird deutlich größer: Hieraus müssen Module im Umfang von weiteren 45 Leistungspunkten gewählt werden. Darunter können auch die noch nicht belegten Module aus dem Wahlpflichtbereich der Studienrichtung gewählt werden.
- Das Hauptstudium ist damit deutlich flexibler: Die Wahlfreiheit ist größer, sodass stärker nach individuellem Interesse studiert werden kann.
Gleichzeitig werden im Laufe der Zeit viele Module verändert oder gänzlich ersetzt, sobald der neue Bachelorstudiengang und die Masterstudiengänge anlaufen. Damit wird sichergestellt, dass gleichzeitig alle Diplom-Studierenden weiterstudieren können, aber auch neue Lehrangebote für die neuen Studiengänge entstehen können. - Die Module des Grundstudiums ändern sich nicht: alle Module bleiben Pflichtmodule und müssen erfolgreich absolviert sein, um den Diplomstudiengang abzuschließen. Allerdings werden diese Module schrittweise umgestellt. Wer diese Module nach- oder wiederholen muss, beachtet bitte die Hinweise zur Umstellung.
- Im Zuge der Änderung werden bei wenigen Modulen Aktualisierungen vorgenommen.
Wer muss wann übertreten?
Grundsätzlich gilt:
- Wer noch in der alten Ordnung aus 2013 oder früher studiert, tritt zum 01.10.2025 automatisch in die Ordnung von 2022 über und kann in dieser bis spätestens 30.09.2026 verbleiben.
Nur Studierende, die am 30.09.2025 bereits alle für das Studium notwendigen Module absolviert und die Diplomarbeit angemeldet haben, können auf Antrag in der alten Ordnung bis zum Abschluss des Studiums verbleiben.
Ein Übertritt direkt in die Ordnung von 2025 zum 01.10.2025 ist möglich und wird empfohlen. Hierfür muss ein Antrag auf Übertritt gestellt werden. - Wer bereits oder künftig in der Ordnung aus 2022 studiert, kann zum 01.10.2025 oder 01.04.2026 freiwillig in die ganz neue Ordnung von 2025 übertreten.
- Ab 01.10.2026 gilt für alle Studierende die neue Ordnung aus 2025. Wer noch nicht in dieser Ordnung studiert, wird automatisch übertreten.
- Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums laufen wegen der Einführung des Bachelorstudiengangs Mobilität und Verkehrssysteme allmählich aus. Sie werden für den Immatrikulationsjahrgang 2024 gemäß Studienablaufplan letzmalig vollständig angeboten. Wer Module nach- oder wiederholen muss, beachtet bitte die Hinweise zur Umstellung.
- Die Lehrveranstaltungen im Hauptstudium werden gemeinsam mit den dazugehörigen Modulen schrittweise umgestellt. Damit kann es passieren, dass alte Module entfallen und gegen neue Module ersetzt werden. Wäre eigentlich ein Modul nachzuholen gewesen, kann stattdessen das neue Modul studiert oder ein anderes Modul ausgewählt werden.
- Durch den Übertritt kann es eine Reihe an Vorzügen geben. Um Nachteile zu minimieren, empfehlen wir eine individuelle Prüfung. Zu beachten ist, dass sich die Übertrittsregeln im Vergleich zum Übertritt von 2013 nach 2022 verändert haben.
Ob man übertreten sollte oder muss, hängt von der Immatrikulation und dem tatsächlichen Studienfortschritt ab. Wir empfehlen folgendes:
- Wir empfehlen grundsätzlich den meisten Studierenden, zum 01.10.2025 in die neue Ordnung von 2025 überzutreten, da diese Ordnung deutliche Vorteile gegenüber den Vorgängerversionen hat. Ausnahmen bilden die drei nachfolgenden Fälle:
- Studierenden in den Ordnungen 2013 oder früher, die bis zum 30.09.2025 alle Module abgeschlossen und die Diplomarbeit als letzte Leistung angemeldet haben, empfehlen wir einen Verbleib in ihrer bisherigen Ordnung. Hierfür ist ein Antrag beim Prüfungsamt notwendig.
- Dem Immatrikulationsjahrgang 2024 sowie den Studierenden auf der Ordnung 2022, die das Grundstudium noch nicht vollständig abgeschlossen haben, empfehlen wir zunächst den Verbleib in der aktuellen Ordnung und einen späteren Übertritt. Steht jedoch ein Drittversuch an, kann ein Übertritt sinnvoll sein, weil mit dem Übertritt die bisherigen Prüfungsversuche wieder auf null zurückgesetzt werden.
- Wer zum Zeitpunkt des Übertritts Prüfungsleistungen eines Moduls erfolgreich bestanden, aber noch nicht das komplette Modul abgeschlossen hat, sollte in der alten Ordnung verbleiben, falls die bereits bestandene Prüfungsleistung nicht in der neuen Ordnung angerechnet werden kann.
Wie funktioniert der Übertritt?
Die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Basis von Äquivalenztabellen übernommen werden. Im Vergleich zum Übertritt in die Ordnung 2022 haben sich die Regeln verändert. Es gilt folgendes:
- Nach dem Übertritt gelten die Vorgaben der neuen Prüfungsordnung aus 2025. Es muss damit neu geprüft werden, welche und wie viele Module noch studiert werden müssen, bis das Studium endet. Vorab kann man das selbst unverbindlich mit der interaktiven Excel-Tabelle tun.
- Die Äquivalenztabelle 2013-2025 bzw. die Äquivalenztabelle 2022-2025 legt fest, welches Neu-Modul für welches Alt-Modul angerechnet wird und welche einzelnen Prüfungsleistungen ggf. übernommen werden. Dabei wird in drei Kategorien entschieden:
- Identische Module: Identische Module müssen fortgeschrieben werden. Ist ein Modul bestanden, wird es übernommen. Nicht bestandene Modulprüfungen und einzelne nicht bestandene Prüfungsleistungen (Fehlversuche) werden ebenfalls übernommen. Ein "Neustart" des Moduls ist nicht möglich.
Beim Übertritt aus der Ordnung von 2013 existieren nur wenige identische Module. Beim Übertritt von 2022 nach 2025 sind die meisten Module identische Module. - Nichtidentische Module mit identischer Modulprüfung: Beinhaltet das alte Modul nur eine Prüfungsleistung, gilt dasselbe wie bei identischen Modulen: Sie werden fortgeschrieben, auch wenn man bereits Fehlversuche der Prüfungsleistung hatte. Beinhaltet das Modul mehrere Prüfungsleistungen, so werden nicht bestandene Prüfungsleistungen nicht übernommen, sofern noch nicht das Modul selbst nicht bestanden wurde.
Hiervon sind jeweils nur wenige Module betroffen. - Nichtidentische Module mit nichtidentischer Modulprüfung:
Diese Module werden automatisch übernommen, wenn sie bestanden wurden. Wurden bereits einzelne Prüfungsleistungen bestanden, werden diese Prüfungsleistungen ebenfalls automatisch übernommen, sofern es eine äquivalente Prüfungsleistung im neuen Modul gibt. Die Äquivalenztabelle listet auf, welche Prüfungen existieren und ob eine Prüfungsleistung eine äquivalente Prüfungsleistung besitzt.
Dieser Fall kommt beim Übertritt von 2013 nach 2025 am häufigsten vor. Beim Übertritt von 2022 nach 2025 gibt es nur wenige Module mit dieser Regelung.
- Identische Module: Identische Module müssen fortgeschrieben werden. Ist ein Modul bestanden, wird es übernommen. Nicht bestandene Modulprüfungen und einzelne nicht bestandene Prüfungsleistungen (Fehlversuche) werden ebenfalls übernommen. Ein "Neustart" des Moduls ist nicht möglich.
- Sollten Module der alten Ordnung nicht (mehr) in der neuen Ordnung existieren, werden die bestandenen Alt-Module strukturell angerechnet, d. h. als eigenständiges Modul übernommen. Sie werden dabei in dem Wahlpflichtbereich angerechnet, in dem sie auch zuvor gelegen haben.
- Fehlversuche von Prüfungsleistungen verfallen nur dann, wenn es sich um ein nichtidentisches Modul mit nichtidentischer Prüfung handelt. Nach dem Übertritt müssen die neuen Prüfungsleistungen absolviert werden, beginnend beim Erstversuch – nach Übertritt also wieder mit drei Versuchen.
- Es gibt beim Übertritt keine Möglichkeit, bereits bestandene Module oder Prüfungsleistungen nicht zu übernehmen und später erneut abzulegen.
- Im Vergleich zum Übertritt in die Ordnung 2022 kommen beim Übertritt von 2022 nach 2025 keine Pflichtmodule hinzu. Somit müssen nach einem Übertritt keine Leistungen nachgeholt werden.
- Bisher erbrachte Zusatzleistungen, die über das Angebot des Studiengangs Verkehrsingenieurwesen hinausgehen, können auch nach dem Übertritt wieder als Zusatzleistungen beantragt werden.
Was muss ich tun?
Für einen Übertritt bis einschließlich 01.04.2026 ist aktiv ein Antrag beim Prüfungsamt zu stellen. Sollte bis dahin kein Übertritt erfolgt sein, erfolgt ein automatischer Übertritt zum 01.10.2026.
Bitte füllen Sie das Antragsformular für Übertritt aus, unterschreiben Sie es per Hand und reichen es mit dem Ausdruck der Notenübersicht aus HISQIS oder SELMA im Prüfungsamt ein.
Wichtige Dokumente
- Foliensatz der Info-Veranstaltung vom 14.07.2025
... fasst Hintergründe und Details zum Übertritt zusammen. - Äquivalenztabelle 2013-2025
... listet für den Übertritt von 2013 nach 2025 auf, welche Alt-Module für Neu-Module angerechnet werden können. - Äquivalenztabelle 2022-2025
... listet für den Übertritt von 2022 nach 2025 auf, welche Alt-Module für Neu-Module angerechnet werden können. - interaktiven Excel-Tabelle für den Übertritt 2022-2025*
... stellt dar, welche Module belegt sind und kann dabei helfen zu überblicken, welche Module noch belegt werden müssen.* - Antragsformular für Übertritt
... ist beim Prüfungsamt abzugeben, um den Übertritt einzuleiten. - Antrag auf Verbleib in der Studienordnung 2013
... ist formlos per E-Mail oder postalisch einzureichen, um bei abgeschlossenen Modulen und angefangener Diplomarbeit in der alten Ordnung zu verbleiben.
*) Für die Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Im Zweifel gelten die Angaben der Äquivalenztabelle.
Was passiert, wenn auf Bachelor und Master umgestellt wird?
Die Fakultät hat sich dazu entschlossen, den Diplomstudiengang Verkehrsingenieurwesen auslaufen zu lassen und gegen den Bachelorstudiengang Mobilität und Verkehrssysteme sowie weitere Masterstudiengänge zu ersetzen.
Alle Studierende, die im Verkehrsingenieurwesen immatrikuliert sind, können nach den geltenden Regeln zu Ende studieren. Allerdings ist zu beachten, dass die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums auslaufen und die Module des Hauptstudiums allmählich an die neue Studienstruktur angepasst werden.
Konkret gilt folgendes:
- Der Immatrikulationsjahrgang 2024 ist der letzte, der in den Diplomstudiengang Verkehrsingenieurwesen immatrikuliert wurde. Ab 2025 wird nur noch in den Bachelorstudiengang Mobilität und Verkehrssysteme immatrikuliert.
- Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums laufen schrittweise so aus, dass der Immatrikulationsjahrgang 2024 diese noch gemäß Studienablaufplan hören kann. Für nach- oder wiederholende Studierende werden die Prüfungen bei Bedarf bis auf Weiteres angeboten. Die Lehrveranstaltungen können nicht mehr angeboten werden, jedoch gibt es Kompensationsmöglichkeiten:
- für einige Module können Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs Mobilität und Verkehrssysteme besucht werden,
- für einige Module können Lehrveranstaltungen fremder Studiengänge belegt werden,
- für einige Module werden weiterhin Unterlagen für das Selbststudium, beispielsweise Videomaterial, bereitgestellt.
- für einige Module besteht die Möglichkeit, Konsultationen mit den Lehrpersonen durchzuführen.
- Eine Übersicht, wie Module nach- oder wiederholt werden können, wird demnächst an dieser Stelle bereitgestellt.
- Für das Hauptstudium werden bis auf Weiteres Module angeboten, sodass auch noch auf längere Zeit das Studium abgeschlossen werden kann. Dabei finden regelmäßig Modulanpassungen statt: Module müssen aktualisiert oder in der Semesterlage verschoben werden, einige Module werden nicht mehr angeboten werden können. Um wegfallende Angebote zu kompensieren, werden neue Module der Masterstudiengänge aufgenommen. Werden Wahlpflichtmodule nicht mehr angeboten, ist ein Wieder- oder Nachholen nicht möglich. In diesem Fall ist ein anderes Modul zu wählen.
Häufig gestellte Fragen
Der Antrag auf Übertritt muss bis zum 27.09.2025 für das Wintersemester oder bis zum 27.03.2026 für das Sommersemester beim Prüfungsamt abgegeben/eingeworfen werden, um Berücksichtigung zu finden. Später eintreffende Anträge können i. d. R. erst für das danach folgende Semester berücksichtigt werden.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Antrag auf Übertritt ausfüllen, ausdrucken und per Hand unterschreiben.
(Eine digitale Unterschrift ist auf diesem Antrag nicht gültig.) - Fügen Sie einen Ausdruck der Notenübersicht aus HISQIS oder SELMA hinzu.
- Lassen Sie Antrag auf Übertritt und Ausdruck der Notenübersicht dem Prüfungsamt zukommen:
- per Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamts oder
- per Postversand an das Prüfungsamt oder
- per persönliche Abgabe im Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis zum 27.09. vor dem Wintersemester oder bis zum 27.03. vor dem Sommersemester beim Prüfungsamt eingehen muss.
In den kommenden Semestern sind die Prüfer:innen verstärkt dazu angehalten, die Prüfungsergebnisse rechtzeitig vor den Übertrittsfristen bekannt zu geben.
Sollten dennoch Prüfungen zum Übertritt noch nicht bekannt gegeben sein, werden diese nach ihrer Bekanntgabe nachträglich in den neuen Studiengang übernommen.
Es ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Übertritt an Bedingungen zu knüpfen. Somit ist auch dann eine eindeutige Entscheidung zum Übertritt zu treffen, wenn Prüfungsergebnisse noch nicht vorliegen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig die Prüfenden an, um eine rasche Korrektur zu erbitten.
Wer gerade die Studienarbeit schreibt, kann trotzdem übertreten. Es ist zu beachten, dass nach dem Übertritt die Prüfungsleistung der Studienarbeit erneut angemeldet werden muss. Zeitraum und Abgabetermin der Studienarbeit bleiben davon unberührt.
Durch den Übertritt ändert sich die Zusammensetzung des Grundstudiums nicht. Somit erhalten alle auch nach Übertritt ihr Vordiplom, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Grundstudium: Für das Modul werden die Prüfungen bei Bedarf noch angeboten. Für Unterlagen für das Selbststudium wenden Sie sich bitte an die entsprechende Lehrperson. Ggf. können ersatzhalber Lehrveranstaltungen eines anderen Studiengangs besucht werden.
Im Hauptstudium: bitte wählen Sie ein anderes Wahlpflichtmodul.
Ja, auch ein Übertritt in den Bachelorstudiengang Mobilität und Verkehrssysteme ist möglich. Weil der Studiengang erst ab Wintersemester 2025/2026 schrittweise eingerichtet wird, finden zunächst nur die Lehrveranstaltungen des ersten und zweiten Semesters statt. Daher empfiehlt sich ein Übertritt nur, wenn noch viele Leistungen der ersten Semester nachzuholen sind.
Bereits im Diplomstudiengang Verkehrsingenieurwesen bestandene Leistungen können u. U. auch im Bachelorstudiengang Mobilität und Verkehrssysteme angerechnet werden (beispielsweise Mathematik 1 und 2 und einige Verkehrsmodule). Hierfür ist ein Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen.
Wohin kann ich mich wenden?
Frau Katrin Lindner und Herr Konstantin Thieme beraten zum Thema Übertritt. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin per E-Mail und bringen Sie Ihre Leistungsübersicht (HISQIS- oder SELMA-Auszug) mit.

Frau Katrin Lindner, Prüfungsamt Verkehrswissenschaften
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Hülße-Bau, Nordflügel, 1. Etage, Raum 109 Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Bereich Bau und Umwelt, Studienbüro, Prüfungsamt Verkehrswissenschaften
01062 Dresden
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 09:30 - 11:00
- 13:00 - 17:30
- Donnerstag:
- 09:00 - 11:00
- 13:00 - 15:00
Änderungen der Sprechzeit s. Aktuelles

Programm-Manager
NameHerr Dipl.-Ing. Konstantin Thieme
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Dekanat Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
Postadresse:
Technische Universität Dresden Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
01062 Dresden
Paketadresse:
Technische Universität Dresden Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Besuchsadresse:
Gerhart-Potthoff-Bau, Raum 155 Hettnerstr. 3
01069 Dresden