Hinweise zum Learning Agreement
Vor dem Aufenthalt
Leitfaden für die Erstellung des digitalen Learning Agreements
Hinweise zu Tabelle B
- Bitte beachten Sie, dass Tabelle B1 an der Fak. Wirtschaftswissenschaften entweder die Internationalen Modulen Ihres Studiengangs beinhaltet oder leer bleibt.
- eine automatische Anerkennung gibt es an unserer Fakultät nicht.
- Fachanerkennungen werden vorab nicht geprüft und auf dem Learning Agreement unterschrieben - die Anerkennung erfolgt generell erst nach Ihrem Aufenthalt (weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie auf unserer Homepage).
- Sie können jedoch nach Ankunft an der Partnerhochschule und nach finaler Kurswahl eine fachliche Anerkennung bei den für das Modul verantwortlichen Dozenten/Professoren anfragen.
Änderungen vor dem Aufenthalt
- Sollten Sie eine Änderung vor dem Aufenthalt vornehmen und der Fakultätsverantwortliche hat bereits unterschrieben, dann informieren uns Sie bitte darüber, da wir unsere Unterschrift zurücksetzen müssen, ehe Sie Änderungen vornehmen können.
Ablehnung des Learning Agreements durch die Partnerhochschule
- Diese erfahren Sie per E-mail, der Grund steht im oberen Kästchen des Learning Agreements. Nach Behebung des Grundes reichen Sie das LA erneut in die Unterschriftsrunde ein.
Die Partnerhochschule arbeitet mit OLA
- kein Problem. Sie erstellen das digitale Learning Agreement via Mobility Online. Durch eine gemeinsame Plattform kann die Parnerhochschule Ihr LA trotzdem einsehen und unterschreiben. Zur Sicherheit informieren Sie die Parnerhochschule noch darüber.
Während des Aufenthaltes
Leitfaden für Änderungen des digitalen Learning Agreements
Hinweise
siehe oben ....