Hinweise zum Learning Agreement
Vor dem Aufenthalt
Leitfaden für die Erstellung des digitalen Learning Agreements
Hinweise zu Tabelle B
- Eine automatische Anrechnung gibt es an unserer Fakultät nicht. Der eigentliche Anrechnungsprozess erfolgt erst nach der Rückkehr und Vorlage alle Unterlagen! Tabelle B ist daher unverbindlich, muss jedoch für die Erasmusförderung ausgefüllt werden. Als Bedingung kann stehen: "Recognition of academic achievements obtained abroad is still pending" oder "Recognition according to the internal rules of TUD".
- Alle Diplom- und Masterstudiengänge; Bachelorstudiengänge ab PO 2024 haben folgende Möglichkeiten:
Fachliche Anrechnung > äquivalentes Modul gemäß des jeweils gültigen Modulhandbuches mit dazugehörigen ECTS
strukturelle Anrechnung > bitte die Bemerkung „strukturelle Anrechnung“ erfassen, die ECTS entsprechen den ECTS der Partnerhochschule.
Bachelorstudiengänge PO 2017: erfassen entweder das entsprechende äquivalente Wiwi-Modul oder die Module Internationale Qualifikationen. - Weitere Informationen zur Anrechnung finden Sie auf unserer Homepage.
Änderungen vor dem Aufenthalt
- Sollten Sie eine Änderung vor dem Aufenthalt vornehmen und der Fakultätsverantwortliche hat bereits unterschrieben, dann informieren uns Sie bitte darüber, da wir unsere Unterschrift zurücksetzen müssen, ehe Sie Änderungen vornehmen können.
Ablehnung des Learning Agreements durch die Partnerhochschule
- Diese erfahren Sie per E-mail, der Grund steht im oberen Kästchen des Learning Agreements. Nach Behebung des Grundes reichen Sie das LA erneut in die Unterschriftsrunde ein.
Die Partnerhochschule arbeitet mit OLA
- kein Problem. Sie erstellen das digitale Learning Agreement via Mobility Online. Durch eine gemeinsame Plattform kann die Parnerhochschule Ihr LA trotzdem einsehen und unterschreiben. Zur Sicherheit informieren Sie die Parnerhochschule noch darüber.
Während des Aufenthaltes
Leitfaden für Änderungen des digitalen Learning Agreements
Hinweise
siehe oben ....